Weitere Hinweise und Anmerkungen der Redaktion

 

Weitere Hinweise und Anmerkungen der Redaktion

1. Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen nach dem 12.5.2012

Die auf dieser Website wiedergegebenen Urteile stammen aus den beiden gedruckten Serien Justiz und NS-Verbrechen bzw. DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Der letzte gedruckte Band (XLIX) der Sammlung erschien 2012 und enthält das Urteil gegen John Demjanjuk vom 12. Mai 2011. Nachher ergangene Urteile werden nur noch online veröffentlicht, im virtuellen Band "L".

2. Übereinstimmung mit den gedruckten Bänden

Damit in der Literatur erfolgte Hinweise und Quellenangaben, die sich auf die gedruckten Bände beziehen, auch in dieser online Edition unschwer aufzufinden sind, wurde dafür gesorgt, dass sich die Urteilstexte auf exakt derselben Seite befinden wie in den gedruckten Bänden. Dazu musste in Kauf genommen werden, dass die letzte Zeile einer Seite stellenweise nicht voll ausgefüllt wird.

3. Anmerkung zu den Verfahrensbeschreibungen

In der Verfahrensbeschreibung wird die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat dargestellt, und zwar so, wie diese aus dem Urteil sowie – soweit vorhanden – aus der Anklageschrift bzw. dem Eröffnungsbeschluss hervorgeht. Ob und ggf. in wieweit diese den Gegenstand des betr. Verfahrens bildende Straftat nach Ansicht des Gerichts dem Angeklagten auch nachgewiesen werden konnte, geht aus dem Urteil hervor.

Durch die Verfahrensbeschreibung wird weder zur Anklage noch zum Urteil Stellung genommen. Es wird lediglich eine Übersicht über den Gegenstand des Verfahrens, die ergangenen Gerichtsentscheidungen und den Ausgang des Verfahrens (Freispruch, Verurteilung usw.) geboten.

4. Strafakten einsehen — wo sind die Akten?

Falls die von uns veröffentlichten Urteile Anlass zu weiteren Forschungen zum betr. Verfahren geben, könnte Einsichtnahme in die Strafakten von Nutzen sein. Zwar sind eine Reihe von Strafakten inzwischen vernichtet worden oder verloren gegangen, von einer stattlichen Anzahl von Verfahren sind sie jedoch noch vorhanden.

Strafakten befinden sich normalerweise bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, vor dem die Strafsache verhandelt worden ist. Ältere Akten könnten allerdings von der Staatsanwaltschaft an das zuständige Landesarchiv abgegeben worden sein. Die Staatsanwaltschaft kann darüber Auskunft geben bzw. sie leitet eine Anfrage an das Landesarchiv weiter.

Die Akten von Verfahren wegen NS-Verbrechen, die zwischen 1945 und 1990 von der SBZ/DDR-Justiz durchgeführt worden sind, befinden sich allerdings nur ausnahmsweise bei der Staatsanwaltschaft oder dem Landesarchiv, da diese Akten in der Regel an das Ministerium für Staatssicherheit abgegeben worden sind. Nach dem Ende der DDR kamen sie deshalb in die Obhut des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) in Berlin. Ab 17.Juni 2021 ist das Stasi-Unterlagen-Archiv Teil des Bundesarchivs. Die hier interessierenden Strafakten verbleiben auch weiterhin in Berlin.

Ebenfalls beim Bundesarchiv in Berlin befinden sich die Strafakten der zwischen April und Juni 1950 von der DDR-Justiz wegen NS-Verbrechen durchgeführten sog. Waldheimverfahren. Sie sind aber nicht Teil des vom BStU übernommenen Stasi-Unterlagen Archivs, da die Akten sich zur DDR-Zeit nicht beim Ministerium für Staatssicherheit sondern im Ministerium des Innern der DDR befanden und schon kurz nach dem Ende der DDR zum Bundesarchiv kamen.

5. Pressemeldungen zu NS-Verfahren

Die Sammlung Justiz und NS-Verbrechen enthält neben den einschlägigen Strafurteilen cum annexis auch Pressemeldungen zu den berücksichtigten Verfahren. Diese Meldungen sind zum grössten Teil in den Jahren 1963 ? 2005 in deutschen Presseorganen im Zusammenhang mit den in dieser Zeit durchgeführten Strafverfahren veröffentlicht worden. Sie beziehen sich – in Berichten und Kommentaren – auf die Zeit vor der Hauptverhandlung (Verhaftung, (Vor-)Ermittlungsverfahren, Anklage), auf den Verlauf der Hauptverhandlung und manchmal auch auf den Strafvollzug (Begnadigung, vorzeitige Entlassung aus anderen Gründen, usw.) – also auf das, was in den veröffentlichten Urteilen gemeinhin nicht zur Sprache kommt.

Insgesamt geht es um rund 56.000 Pressemeldungen, die sich auf 379 ost- und westdeutsche Verfahren wegen NS-Tötungsverbrechen gegen 803 Angeklagte beziehen. Von manchen Verfahren gibt es nur einige wenige Meldungen, weil sie in der Presse kaum Beachtung fanden, von anderen Verfahren, wie dem Auschwitz- oder dem Majdanekprozess, gibt es mehrere Tausend.

Die Presseausschnitte befinden sich im Depot der Sammlung Justiz und NS-Verbrechen bei der Gedenkstätte Deutscher Widerstand (GDW) in Berlin, wo sie – nach vorheriger Anmeldung per E-Mail – eingesehen werden können. Auch können dort Kopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Eine Veröffentlichung dieser Pressemeldungen im Internet ist uns aus urheberrechtlichen Gründen leider verwehrt.

6. Kontakt

Das Projekt Justiz und NS-Verbrechen wird von der niederländischen Stiftung Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven betreut. Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt wenden Sie sich bitte an: junsv@expostfacto.nl.

 

Amsterdam, im April 2021

Die Redaktion

Prof. Dr. C.F. Rüter

Dr. D.W. de Mildt

 

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