Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXVI

Verfahren Nr.648 - 661 (1967)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.659b BGH 27.10.1969 JuNSV Bd.XXVI S.821

 

Lfd.Nr.659b    BGH    27.10.1969    JuNSV Bd.XXVI S.822

 

3. In derselben Weise wirkte er am 18. und 19.September 1944 bei der Tötung von 13 österreichischen Kommunisten, der sog. Welser Gruppe, mit, die ebenfalls auf Befehl des Lagerkommandanten im Steinbruch umgebracht wurden.

 

4. In der Zeit vom 12. bis 25.November 1940 wurden an der Richtstätte des Lagers auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes 128 polnische Häftlinge erschossen. Der Angeklagte Schul. wirkte als Leiter der politischen Abteilung bei der Vorbereitung der Exekutionen, insbesondere bei der Bereitstellung der zu Exekutierenden mit.

 

5. Am 20.April 1942 wurden auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes 48 jugoslawische Häftlinge, darunter 4 Frauen, erschossen. Die politische Abteilung unter Leitung des Angeklagten traf wieder die Vorbereitungen zur Exekution, bei der Schul. mit den Exekutionsunterlagen zugegen war.

 

6. Am 24.Oktober 1942 wurden auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes mindestens 261 tschechische Häftlinge, darunter 130 Frauen, getötet, und zwar die Männer erschossen, die Frauen durch Giftgas getötet. Unter der Leitung des Angeklagten, der bei den Erschiessungen anwesend war, wirkte die politische Abteilung bei der Vorbereitung der Tötungen mit.

 

7. und 8. Ende 1941 / Anfang 1942 und ein Jahr später wurde auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes je eine Gruppe von mindestens 4 Häftlingen erschossen. Die politische Abteilung unter Leitung des Angeklagten traf in beiden Fällen die notwendigen Vorbereitungen und stellte auch die Exekutionskommandos, die der Angeklagte führte.

 

9. und 10. In der Zeit von August 1941 bis Frühjahr oder Sommer 1942 wurden mindestens 2000, von April bis Dezember 1944 mindestens weitere 3000 kranke Häftlinge im Rahmen der sog. Häftlingseuthanasie in der Tötungsanstalt Hartheim durch Giftgas getötet. Der Angeklagte war von Anfang an über die Aktionen unterrichtet. Er organisierte und beaufsichtigte die zur Vertuschung der Aktionen erforderlichen Büroarbeiten.

 

Das Schwurgericht hat den Angeklagten Schul. im Falle 1 wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und in den Fällen 2 bis 10 wegen Beihilfe zum Mord zu fünfzehn Jahren Zuchthaus sowie zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zehn Jahren verurteilt. In weiteren Fällen hat es ihn freigesprochen.

 

II. « Streitwieser »

 

Der Angeklagte Streitwieser war im Konzentrationslager Mauthausen im Jahre 1939 als Arbeitsdienstführer, danach zu Anfang 1940 als Führer von Arbeitskommandos eingesetzt. Ab März 1944 war er Lagerführer in verschiedenen Nebenlagern.

 

1. Ende 1939 schlug er einen kranken älteren Angehörigen der Gemeinschaft Ernster Bibelforscher mit einem wuchtigen Fausthieb an den Kopf oder einem Handkantenschlag gegen den Hals zu Boden. Der Häftling starb auf der Stelle.

 

2. Von Januar bis März 1940 kamen über 100 Häftlinge beim Aufbau des Nebenlagers Gusen dadurch zu Tode, dass sie sich trotz strengen Frostes ihrer wärmenden Kleidungsstücke entledigen mussten, erbarmungslos bis zum Zusammenbrechen zur Arbeit angetrieben und dann in der Kälte liegen gelassen wurden. Einer der hierfür verantwortlichen Kommandoführer war Streitwieser.