Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXVI

Verfahren Nr.648 - 661 (1967)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.659a LG Köln 30.10.1967 JuNSV Bd.XXVI S.589

 

Lfd.Nr.659a    LG Köln    30.10.1967    JuNSV Bd.XXVI S.779

 

33.103527 U JudeJUSTUS Gyorgy3.11.1929
34.104848 PNOWIXKI Mieczyslaw21.11.1902
35.105617 PKRAFT Jan28.3.1895
36.105808 PROSLON Roman20.2.1900
37.105910 PTROJANOWSKI Richard16.12.1907
38.107232 RzLANKO Arten19.7.1897
39.107780 TSPALEK Jozef2.8.1896
40.109295 RzSMOLJAK Michail10.11.1890
41.109314 KrBAKOWIC Mato5.9.1921
42.109351 PLITYNSKI Antoni11.4.1905
43.109363 PNOWAK Wladyslaw21.9.1905
44.109368 PPLANKA Zygmunt13.5.1922
45.109369 PPOLEC Wladyslaw12.6.1907
46.109589 RzKAWERSHIN Genadij15.9.1923
47.109666 PKARNICKI Tadeusz9.12.1923
48.109675 RzFIDINA Michail23.12.1923
49.112069 PGOLOST Wincenty9.2.1926
50.125527 FLEVY Roland3.3.1926
51.127800 FDUBOIS Charles10.5.1918
52.130534 SlowDANZIG Herman11.10.1892
53.130652 DR/JudeENGLANDER Rudi15.2.1910
....".   

 

Dass es sich bei dieser Aufstellung der in Hinterbrühl verstorbenen 53 Häftlingen um die in den Massengräbern aufgefundenen Leichen handelt, ergibt sich eindeutig aus der Tatsache, dass bei der Exhumierung bei einer Anzahl von Leichen Marken mit Häftlingsnummern gefunden wurden (insgesamt 19), die mit einer entsprechenden Anzahl von Häftlingsnummern der Todesmeldung übereinstimmen.

 

Nicht alle 53 Leichen haben jedoch ihren Tod am Abend des 31.3.1945 im Revier von Hinterbrühl durch Benzininjektionen gefunden. Aus den übereinstimmenden, teils verlesenen Aussagen der Zeugen Hal., Gös., Dr. Kra., Dr. Jou. und Ru. ergibt sich nämlich zur Überzeugung des Gerichts, dass am Abend oder Vorabend des 31.3.1945 von Bühner ein Häftling erschossen und mit in das Massengrab gelegt worden ist. Es handelt sich nach der Bekundung des Zeugen Gös. um einen Häftling namens Prandtner, der in der oben genannten Todesmeldung unter lfd.Nr.8 aufgeführt ist. Aus der verlesenen Aussage des Zeugen Dr. Kra. ergibt sich weiter, dass in das Grab noch die Leichen zweier eines natürlichen Todes im Revier verstorbener Häftlinge gelegt wurden.

Die Gesamtzahl der durch Benzininjektionen getöteten Häftlinge beträgt daher nur 50. Dementsprechend ist in dem Gutachten des Instituts für gerichtliche Medizin der Universität Wien vom 20.5.1946 (vgl. oben) auch nur bei 50 Leichen als Todesursache Benzininjektionen in den Brustraum festgestellt worden.

 

Aus den teils verlesenen und inhaltlich insoweit übereinstimmenden Aussagen der Tatzeugen Gös., Dr. Kra., Dr. Jou., Sas. und Emm., die durch zahlreiche Zeugen vom Hörensagen - so vor allem die Zeugen Pav., Nov., Fro., Hoc., So., Agu., Ad., De., Col., Wi. und Dip. - bestätigt werden und an deren Richtigkeit zu zweifeln kein Anlass besteht, ergibt sich zum unmittelbaren Tatablauf folgendes:

 

Aufgrund einer unter Drohung erzwungenen Anordnung, über die unten nähere Ausführungen gemacht werden, erklärten sich schliesslich die im Revier tätigen Häftlinge Sas. und Gös. dazu bereit, die dort befindlichen 50 marschunfähigen Häftlinge durch Benzininjektionen zu töten. Gös. trug die Häftlinge aus dem Krankenzimmer in einen Vorraum und legte sie dort auf eine Pritsche. Hier spritzte ihnen der Zeuge Sas., während Gös. das Opfer