Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam
Lfd.Nr.294a LG Köln 19.10.1951 JuNSV Bd.VIII S.765
24 Ks 2/50
Im Namen des Volkes
In der Strafsache gegen
den Arbeiter F., geboren am 23.Dezember 1897 in Kupferdreh bei Essen, wohnhaft zu Langenberg, Deutscher, nicht vorbestraft,
wegen Totschlags pp.
hat das Schwurgericht in Köln in der Sitzung vom 19.Oktober 1951 für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der durch Urteil des Schwurgerichtes Köln vom 22.Mai 1950 220 wegen Verletzung der Obhutspflicht rechtskräftig erkannten Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet.
Dem Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren aberkannt.
Die Kosten des Verfahrens, einschliesslich der Revisionsinstanz, soweit sie nicht der Staatskasse auferlegt sind, hat der Angeklagte zu tragen.
GRÜNDE
Der Angeklagte ist durch Urteil des Schwurgerichtes in Köln vom 22.Mai 1950 221 unter Freisprechung im übrigen wegen Totschlages und wegen Verletzung der Obhutspflicht gegenüber Kriegsgefangenen zu einer Gesamtgefängnisstrafe von drei Jahren und drei Jahren Ehrverlust verurteilt worden.
Durch Urteil des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 23.Februar 1951 222 ist das vorbezeichnete Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft, soweit der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt worden ist, sowie hinsichtlich der Gesamtstrafe nebst den insoweit zugrundeliegenden Feststellungen, aufgehoben und die Sache in diesem Umfang an das Schwurgericht zurückverwiesen worden.
Die erneute Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht hat folgenden Sachverhalt ergeben:
Der Angeklagte entstammt einer Bergmannsfamilie. Er wuchs als jüngstes Kind mit drei 223 Geschwistern auf. Im Alter von 6 oder 7 Jahren verlor er durch einen Unfall das linke Auge. Er besuchte in Kupferdreh, seinem Geburtsort, die Volksschule und wurde nach Beendigung seiner Schulpflicht nach ordnungsmässiger Zurücklegung von acht Klassen im Jahre 1910 entlassen. Nach kurzer landwirtschaftlicher Beschäftigung liess er sich auf einer Zeche in Kupferdreh, an der auch sein Vater tätig war, anlegen und verblieb dort bis zum Jahre 1917. Es erfolgte dann seine Einziehung zum Wehrdienst. Den 1.Weltkrieg machte er als Soldat an der Westfront mit. Nach Kriegsende nahm er seine Tätigkeit als Bergmann wieder auf. Anlässlich der Ruhrbesetzung legte er seine Arbeit nieder und betätigte sich anschliessend auf verschiedenen Arbeitsstellen mit Gelegenheitsarbeiten. Vom Jahre 1928 ab bis zum heutigen Tage ist er als Arbeiter bei der Kartonfabrik Laakmann in Langenberg/Rhld. tätig. Er ist dort einer