Justiz und NS-Verbrechen Bd.XVIII

Verfahren Nr.523 - 546 (1961 - 1963)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.526a LG Karlsruhe 20.12.1961 JuNSV Bd.XVIII S.69

 

Lfd.Nr.526a    LG Karlsruhe    20.12.1961    JuNSV Bd.XVIII S.75

 

Mit diesem Dienstgrad wurde er im Mai 1941 zur Grenzpolizeischule nach Pretzsch/Elbe kommandiert, wo er dem Einsatzkommando 3 zugeteilt wurde, von dem er während des Osteinsatzes Ende Juni/Anfang Juli 1941 zum Einsatzkommando 1b versetzt wurde. Bei diesem verblieb er bis August 1942. In die ersten Tage seiner Zugehörigkeit zum Einsatzkommando 1b fällt auch die ihm hier vorgeworfene strafbare Handlung.

Am 9.11.1942 wurde er wegen Tapferkeit vor dem Feind zum SS-Sturmbannführer befördert. Nach einem Lazarettaufenthalt kam er Ende 1942 zum Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD von Estland nach Reval, wo er die Abteilung III leitete. Im Oktober 1943 wurde er zum Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD nach Krakau versetzt, dem er bis Januar 1945 angehörte. Kurz vor Kriegsende führte er eine Kampfgruppe des Reichssicherheitshauptamtes in der Tschechoslowakei und geriet dabei in amerikanische, später in russische Kriegsgefangenschaft, aus der er im August 1945 entlassen wurde.

 

Nach vorübergehender Tätigkeit als Schlosser, Übersetzer und Dolmetscher fand er im März 1958 eine Anstellung als Ingenieur bei einer englischen Firma in Solingen, in deren Dienst er noch heute steht. Seine Vermögensverhältnisse sind geordnet.

Von seinem Amt als Landesvorsitzender der Deutsch-Baltischen Landsmannschaft von Nordrhein-Westfalen ist er nach Zustellung der Anklageschrift in vorliegendem Verfahren zurückgetreten.

Der Angeklagte K. ist seit 1940 verheiratet. Er hat 6 Kinder im Alter von 4-20 Jahren.

Der Angeklagte K. ist nicht vorbestraft.

Er befand sich aufgrund des Haftbefehls des Landgerichts Karlsruhe vom 27.11.1960 vom 28.11.1960 bis 7.11.1961 in Untersuchungshaft in vorliegender Sache.

 

VI.

 

Der Angeklagte Ku. wurde als Sohn eines Fabrikdirektors am 13.10.1914 in Berlin-Treptow geboren. In Leipzig besuchte er die Volksschule und auch das humanistische Gymnasium, auf dem er 1934 sein Abitur ablegte.

Im Anschluss daran war er bis 1932 20 hauptamtlich in der HJ, zuletzt als HJ-Unterbannführer in der Reichsjugendführung, tätig. Dann trat er zur Kriminalpolizei über, wo er 1939 Kriminalkommissar auf Probe wurde. Ende 1940 wurde er zum rechtswissenschaftlichen Studium nach Heidelberg und später nach Berlin abgeordnet, was jedoch nur bis Juni 1941 währte, wo er zur Grenzpolizeischule nach Pretzsch/Elbe kommandiert und dort dem Einsatzkommando 1b mit dem Angleichungsdienstgrad eines SS-Obersturmführers zugeteilt wurde. Sein Einsatz beim Einsatzkommando 1b, in dessen Zeit die ihm hier vorgeworfene strafbare Handlung fällt, endete schon im August 1941 infolge eines Kniegelenkdurchschusses im rechten Knie. Bis Frühjahr 1943 konnte er sodann sein Studium in Berlin fortsetzen. Nach vorübergehender Tätigkeit beim Amt VI des Reichssicherheitshauptamtes trat er wieder zur HJ über, wo er bis Kriegsende hauptamtlich, zuletzt als Bannführer, arbeitete. 1944 wurde er zum Regierungsassessor ernannt, nachdem ihm mehrere polizeiliche Zwischenprüfungen als Referendarexamen anerkannt worden waren.

 

Er war weder in Kriegsgefangenschaft, noch war er interniert. Nach Kriegsende betätigte sich Ku. als Kaufmann; er ist heute Inhaber einer Grosshandlung für Öfen und Herde in München und lebt in geordneten Vermögensverhältnissen.

Der Angeklagte Ku. trat 1930 in die HJ, 1935 in die NSDAP und 1939 in die SS ein. Sein letzter Dienstgrad bei der SS war SS-Hauptsturmführer.

Seine 1944 geschlossene erste Ehe wurde 1961 geschieden; die zweite Ehe 1961 geschlossen. Aus der ersten Ehe ist ein jetzt 16 Jahre altes Kind vorhanden.

Mit Ausnahme einer Haftstrafe von 10 Tagen wegen einer Verkehrsübertretung ist der Angeklagte Ku. nicht vorbestraft.

Er befand sich aufgrund des Haftbefehls des Landgerichts Karlsruhe vom 24.11.1960 von diesem Tage an bis zum 11.4.1961 in Untersuchungshaft in vorliegender Sache.

 

20 Sic!