Justiz und NS-Verbrechen Bd.XVIII

Verfahren Nr.523 - 546 (1961 - 1963)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

> zum Inhaltsverzeichnis

Lfd.Nr.526a LG Karlsruhe 20.12.1961 JuNSV Bd.XVIII S.69

 

Lfd.Nr.526a    LG Karlsruhe    20.12.1961    JuNSV Bd.XVIII S.74

 

eingesetzt. Durch seine Inhaftierung und das vorliegende Verfahren hat er seine Anstellung nicht verloren. Seine Vermögensverhältnisse sind geordnet.

Der Angeklagte Brünnert ist seit 1940 verheiratet und hat 3 Kinder im Alter von 20, 17 und 5 Jahren, von denen das älteste, ein Sohn, seit seinem 3. Lebensjahr taub ist.

Der Angeklagte Brünnert ist nicht vorbestraft.

Er befand sich aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Karlsruhe vom 15./22.7.1959 vom 22.7.1959 bis 13.12.1961 in Untersuchungshaft in vorliegender Sache.

 

IV.

 

Der Angeklagte H. ist Pfarrerssohn und wurde am 29.5.1912 in Titschendorf/Thüringen geboren. Nach dem Besuch der Volks- und höheren Schule legte er 1933 in Coburg das Abitur ab und begann sodann in Jena und Tübingen Theologie und Philosophie zu studieren. Er brach die Studien jedoch aus finanziellen Rücksichten ab und trat im April 1936 zur Stapo über. Nach vorübergehenden Dienstzeiten bei den Staatspolizeistellen in Köln und Halle war er bis zu seiner Einberufung zur Grenzpolizeischule in Pretzsch/Elbe im Mai 1941 Kriminalkommissar bei der Staatspolizeistelle in Erfurt. In Pretzsch wurde er mit dem Angleichungsdienstgrad eines SS-Obersturmführers dem Einsatzkommando 1b zugeteilt, mit dem er bis zu seinem Urlaub Anfang November 1941 im Osteinsatz war. In die Anfangszeit dieses Einsatzes fällt auch die ihm hier vorgeworfene strafbare Handlung.

Aus dem Urlaub kehrte er nicht wieder in den Einsatz zurück. Unter dem Vorwand mangelnder Einsatzfähigkeit hatte er es verstanden, sich von der Wiederverwendung beim Einsatzkommando fernzuhalten, weil er dessen Judenvernichtungsmassnahmen verabscheute; er verblieb deshalb bis Kriegsende bei der Stapostelle Erfurt, Aussenstelle Weimar.

Ein gegen ihn vor dem SS- und Polizeigericht in Weimar anhängig gemachtes Verfahren, weil er sich unter dem Vorwand von Krankheit im Juli 1941 einer Erschiessungsaktion entzogen hatte, war bis Kriegsende nicht mehr zum Abschluss gekommen. Am 20.4.1942 war H. noch zum SS-Hauptsturmführer befördert worden.

 

Von Mai 1945 bis Juni 1948 war der Angeklagte H. interniert; durch die Spruchkammer Regensburg wurde er am 10.6.1948 unter Auferlegung einer Geldbusse von 500.- RM als Minderbelasteter eingestuft. Seit 1950 ist er als kaufmännischer Angestellter tätig, zuletzt bei einem Chemiewerk in Starnberg. Seine Vermögensverhältnisse sind geordnet.

Im Juli 1959 wandte er sich schriftlich an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, um sein Wissen um die Vorgänge beim Einsatzkommando 1b für die Aufklärung von Verbrechen, die dort geschehen sind, zur Verfügung zu stellen. Der Angeklagte H. trat im April 1933 in die SA, im Mai 1933 in die NSDAP und im Mai 1940 in die SS ein.

Er ist seit 1953 in zweiter Ehe kinderlos verheiratet. Die 1938 geschlossene erste Ehe, aus der zwei Söhne von 17 und 20 Jahren vorhanden sind, wurde 1950 geschieden.

Der Angeklagte H. ist nicht vorbestraft.

Er befand sich aufgrund des Haftbefehls des Landgerichts Karlsruhe vom 24.11.1960 vom 26.11.1960 bis zum 25.4.1961 in Untersuchungshaft in vorliegender Sache.

 

V.

 

Der Angeklagte K. ist Baltendeutscher. Er wurde am 6.1.1904 als Sohn eines Kunstmalers in Riga geboren und legte dort auch nach dem Besuch der Volks- und höheren Schule 1922 das Abitur ab. Er studierte in Dresden, Stettin und Danzig Schiffs- und Maschinenbau und war in seiner Heimat zuletzt von 1934 bis 1939 als Materialprüfer bei der Germanischen Lloyd in Riga beschäftigt. 1939 siedelte er mit der deutschen Volksgruppe in den Warthegau um und erwarb dann auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Er wurde in die Volksdeutsche Mittelstelle eingewiesen und war in leitender Position beim Stab beim Beauftragten für Festigung des Deutschtums im Ausland beschäftigt. Für seine Verdienste bei der Umsiedlungsaktion wurde K. am 1.6.1940, ohne jegliche Ausbildung zuvor, zum SS-Hauptsturmführer ernannt.