Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXI

Verfahren Nr.694 - 701 (1968 - 1969)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

> zum Inhaltsverzeichnis

Lfd.Nr.701a LG Stuttgart 13.03.1969 JuNSV Bd.XXXI S.697

 

Lfd.Nr.701a    LG Stuttgart    13.03.1969    JuNSV Bd.XXXI S.724

 

Es blieb auch offen, inwieweit der Angeklagte Soh., der zu jener Zeit nach wie vor als Leiter der Aktion 1005 im Südabschnitt der Ostfront fungierte, in den Einsatz in Uman eingeschaltet war. Wahrscheinlich hat er auch hier, wie es seinem Auftrag entsprach, die Enterdungsmassnahme einschliesslich der Beschaffung der Arbeitskräfte vorbereitet und den Einsatzbefehl für Uman zumindest übermittelt, wenn nicht sogar eigenverantwortlich gegeben. Hinreichende Beweise dafür liessen sich jedoch nicht finden. Aus der von Soh. allein eingeräumten Tatsache eines Besuchs beim Teilkommando 1005 A in Uman (vergl. HV-Prot. S.230 und 234) kann nichts Wesentliches geschlossen werden.

 

Nach dem Einsatz in Uman traf das Sonderkommando 1005 A schliesslich in Lemberg ein und trat etwa Ende Januar 1944 den erwähnten Sonderurlaub an. Ob dieses Kommando bis dahin noch weitere Enterdungen - möglicherweise bei Lemberg - durchgeführt hat, blieb ungeklärt.

 

3. Einsatz in Nikolajew einschliesslich Woskresenskoje

 

Das Sonderkommando 1005 B wurde nach Abschluss der Enterdungen in Kiew umgehend nach Kriwoj Rog beordert. Für die Unterkunft dort sorgte Kir. Soh. hatte diesen Ort dem Angeklagten Zie. als nächstes für seine Einheit in Frage kommendes "Enterdungsvorhaben" schon genannt, bevor der Abmarschbefehl Zie. im inzwischen stark feindbedrohten Dnjepropetrowsk erreichte. Soh. wies Zie. an, in Kriwoj Rog durch Rückfrage bei der deutschen Bergwerksverwaltung zu versuchen, die genaue Lage des stillgelegten Erzschachtes, in welchem die erschossenen Toten lagen (vergl. Abschnitt III C), zu ermitteln. Ferner sprachen Soh. und Zie. - wohl während eines Besuches des Angeklagten Soh. in Kriwoj Rog - darüber, dass man dieses Massengrab wegen der besonderen Umstände (die Leichen der Opfer waren bei der Erschiessung tief in den Schacht gestürzt und von oben kaum mehr erreichbar) am zweckmässigsten mit Beton zuschüttete, wozu Zie. eine Mischmaschine, Zement und Sand besorgen sollte. Zur Durchführung dieses Planes kam es aber nicht mehr, weil ein Durchbruch sowjetischer Truppen bis in die unmittelbare Nähe von Kriwoj Rog das Teilkommando Mitte Oktober 1943 zum hastigen Abzug veranlasste.

 

Die Einheit wich nach dem nicht weit entfernten Nowy-Bug aus. Dort stiess Soh., der zuvor mit seinem Fahrer nach Kriwoj Rog gefahren war, um eine eventuelle Eingliederung des Sonderkommandos 1005 B in die dortige Rundumverteidigung zu verhindern, einige Tage später zu dem Kommando. Da er in Kriwoj Rog feststellen musste, dass in der dortigen Unterkunft des Kommandos 3 Maschinengewehre, die dazugehörige Munition und vor allem Arbeitsgerät einfach stehengeblieben waren, erteilte er Zie. einen "Anpfiff" und fuhr mit ihm noch einmal in das fast eingekesselte Kriwoj Rog zurück, insbesondere um die verdächtigen Gerätschaften nicht in Feindeshand fallen zu lassen. Die Maschinengewehre nebst Munition hatte er seinerzeit gleich mitgenommen. Beide konnten aber wegen der Kampflage nicht mehr an den betreffenden Platz herankommen.

Soh. gab nunmehr den Befehl zum Weitermarsch nach Nikolajew. Er bestimmte diese Stadt aufgrund der unvorhergesehen entstandenen Frontlage und der ihm vorliegenden Informationen über dort vorhandene Massengräber auf eigene Faust zum neuen Einsatzort für das Teilkommando 1005 B.

 

Es zählte ohnehin zu den Aufgaben Soh. als des Leiters der Aktion 1005 im Südabschnitt, die Einsätze der Teilkommandos vorzubereiten und jeweils zu ermitteln, wo im frontnahen Gebiet weitere "lohnende" Tätigkeitsgebiete lagen. Er versuchte dazu zunächst, bei den örtlichen Kommandeuren der Sipo und des SD die Lage eventueller Massengräber in Erfahrung zu bringen und ggf. zugleich die näheren Umstände des bevorstehenden Einsatzes eines Teilkommandos festzulegen, erkundete aber auch geeignete "Vorkommen", wenn etwa wegen Personalwechsels auf der KdS-Dienststelle keine zureichenden Aufschlüsse mehr zu gewinnen waren, durch Anfragen beim RSHA. Mit den im Grundsätzlichen vom RSHA ja