Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLVI

Verfahren Nr.892 - 897 (1984 - 1985)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.897 LG Hagen 04.10.1985 JuNSV Bd.XLVI S.543

 

Lfd.Nr.897    LG Hagen    04.10.1985    JuNSV Bd.XLVI S.719

 

Nicht aus eigener Beobachtung, wohl aber vom Erzählen her wisse er, dass im Lager speziell organisierte Bestrafungen in Form von 25 Peitschenhieben durchgeführt worden seien; er selbst habe nur erlebt, wie Frenzel mal einen Mann namens Zybulskij geschlagen habe. Es sei überhaupt viel geschlagen worden. Eines Tages sei ihre Kolonne, die im Nordlager gearbeitet habe, von Frenzel halbiert worden, und die abgesonderten habe er nie wiedergesehen. (Der Angeklagte Frenzel hat im Zuge der Verlesung des Protokolls der Zeugenaussage bestritten, dass es so eine Massnahme gegeben habe.)

 

Befragt nach einer früheren Schilderung, eine Frau sei bei einer bestimmten Gelegenheit ihrem Mann gefolgt, bekundete der Zeuge, er erinnere sich daran, dass Frenzel mal eine Gruppe von Gefangenen weggeführt habe; eine Frau habe sich bei ihrem Mann eingehakt und sei mit ihm mitgegangen. Er erinnere sich in diesem Zusammenhang genau an Frenzel. Dieser habe auch mal einen psychisch kranken jungen Mann weggebracht, der sich unter einer Pritsche in der Baracke versteckt gehabt habe.

 

Wenn sie zur Arbeit ins Nordlager gegangen seien, habe Frenzel es geschätzt, wenn sie gesungen hätten, dann habe er sie auch nicht geschlagen.

 

Frenzel habe im Lager immer geschrieen; es habe so gewirkt, als wenn ihn das, was er da zu tun gehabt habe, Freude gemacht habe. Er habe nur von alten Gefangenen gehört, dass man dort im Lager Gänse gehalten habe, mit Hilfe deren die Schreie der Gefangenen im dritten Lager übertönt worden seien.

 

Dem Zeugen ist zum Schluss seiner Vernehmung ein Fotoalbum gezeigt worden, ebenso wie den anderen russischen Zeugen. Nachdem er sie sich angesehen hat, hat er erklärt: "Ich habe mir alle Fotos angeschaut und niemanden darauf erkannt. Nun ja, heute weiss ich, dass auf den Fotos Nr.49 und Nr.127 Frenzel abgebildet ist." Durch Rückfrage konnte sodann geklärt werden, dass er beim Zeugen Wai. zu Gast war und jener ihm das gesagt hatte.

 

d) Zusammenfassende Würdigung unter Berücksichtigung verlesener Protokolle

 

Wie bereits hervorgehoben, beruhen die Feststellungen über den Vernichtungsbetrieb, die Einordnung Frenzels in diesen und seine Aktivitäten beim allgemeinen Ablauf und einzelnen Vorkommnissen, aber auch seiner inneren Einstellung zu den massenhaften Tötungen und einzelnen Ereignissen weitgehend auf der insoweit geständigen Einlassung des Angeklagten selbst. Soweit die Feststellungen über die Einlassung Frenzels hinausgehen, beruhen sie auf den vorstehend in wesentlichen Grundzügen wiedergegebenen Bekundungen der Zeugen.

 

Unter Anwendung der bereits dargelegten allgemeinen Grundsätze zur Bewertung der Zeugenaussagen hat die Kammer schon deswegen sich in erster Linie auf die Aussagen der in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen gestützt, weil von ihnen ein unmittelbarer, für die Überprüfung der Zuverlässigkeit besonders gewichtiger persönlicher Eindruck gewonnen worden ist.

 

Die in der Hauptverhandlung verlesenen Protokolle über die kommissarischen Vernehmungen derjenigen Zeugen, die nicht persönlich vor dem Gericht erschienen sind, sind als zusätzliche Erkenntnisquellen in der Beweiswürdigung schon deswegen als von einiger Bedeutung berücksichtigt worden, wie sich aus den Protokollen mit hinreichender Deutlichkeit ergeben hat, zu welchen Punkten die Zeugen ein in sich stimmiges, genügend differenziertes, auch in Einzelbeschreibungen mit früheren Erklärungen übereinstimmendes Bild abgegeben haben. Die Aussage der kommissarisch vernommenen Zeugen haben ihren Wert im übrigen schon deswegen, weil sie - ebenso wie die anderen verlesenen Niederschriften früherer Vernehmungen und sonstiger schriftlicher Äusserungen von Zeugen, die nicht mehr vernehmbar waren - herangezogen worden sind, um in der Gesamtschau aller Zeugenaussagen die Überprüfung