Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXI

Verfahren Nr.694 - 701 (1968 - 1969)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.701a LG Stuttgart 13.03.1969 JuNSV Bd.XXXI S.697

 

Lfd.Nr.701a    LG Stuttgart    13.03.1969    JuNSV Bd.XXXI S.709

 

Aufgrund seiner freiwilligen Meldung wurde Helfsgott im Herbst 1934 zum Wehrdienst in eine Nachrichtenabteilung nach Hofgeismar eingezogen und nach einjähriger Dienstzeit als Gefreiter der Reserve und Reserveoffiziersanwärter wieder entlassen. Mit Jahresbeginn 1936 trat er in die Allianz-Versicherung als Volontär ein und arbeitete dort, später als Versicherungsinspektor, bis Mitte 1937. Schon vorher hatte sich Helfsgott mit der Absicht getragen, zur Kriminalpolizei zu gehen. Er hatte zu diesem Zweck Anfang 1937 auch eine Eignungsprüfung am Deutschen Polizeiinstitut in Berlin-Charlottenburg abgelegt.

 

Glaubhaft nur deshalb, weil seine Bewerbung bei der Kriminalpolizei sonst von vornherein aussichtslos gewesen wäre, trat der Angeklagte am 1.5.1937 in die NSDAP ein. Am 19.7.1937 wurde er daraufhin als Kriminalkommissaranwärter zur praktischen Ausbildung der Kriminalpolizeileitstelle Breslau zugewiesen. Während der folgenden Pflichtausbildung in dem inzwischen in "Führerschule der Sicherheitspolizei" umbenannten Polizeiinstitut in Berlin-Charlottenburg wurde der Angeklagte gleich allen übrigen Lehrgangsteilnehmern am 16.12.1938 mit einem Angleichungsdienstgrad in die SS übernommen. Ende Juni 1939 bestand er die Dienstprüfung und wurde zum Hilfskriminalkommissar und im Wege der Dienstgradangleichung gleichzeitig zum SS-Untersturmführer ernannt. Am 7.2.1940 erfolgte seine planmässige Anstellung zum Kriminalkommissar in Breslau. Am 20.4.1941 wurde er zum SS-Obersturmführer befördert. Obwohl sich der Angeklagte, der im Frühjahr 1938 nach Ableistung zweier Reserveübungen Wachtmeister der Reserve geworden war, bei Ausbruch des II.Weltkrieges sogleich freiwillig zur Wehrmacht meldete, wurde er nicht eingezogen, da er, wie alle Kriminalpolizisten, als unabkömmlich galt.

 

Am 13.8.1942 wurde Helfsgott schliesslich zum sicherheitspolizeilichen Einsatz im Osten abgeordnet und dem Chef der Einsatzgruppe C in Kiew, Dr. Thomas, unterstellt. Dieser setzte ihn von September 1942 bis Januar 1943 innerhalb des Einsatzkommandos 6 als Führer des Aussenkommandos Schachty ein. Als solcher hatte Helfsgott auch Exekutionen zu leiten. Die Opfer waren Juden. Aufgrund dessen wurde Helfsgott durch ein am 2.5.1967 rechtskräftig gewordenes Urteil des Schwurgerichts Wuppertal vom 30.12.1965 - 12 Ks 1/62 (47) S II 416 wegen Beihilfe zum Mord zu 4 Jahren und 3 Monaten Zuchthaus sowie zu 2 Jahren und 6 Monaten Ehrverlust verurteilt. Den grössten Teil dieser Strafe hat der Angeklagte verbüsst. Eine Reststrafe ist mit seiner bedingten Entlassung am 20.12.1968 auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

 

Im Anschluss an den Einsatz in Schachty bildete Helfsgott in Mariupol Hilfswillige aus der einheimischen Bevölkerung aus und war ab März 1943 mit diesen Männern für ca. 1 Jahr bei der Partisanenbekämpfung im Gebiet der Pripjet-Sümpfe eingesetzt, bis er schliesslich gegen Ostern 1944 in Lemberg zum Sonderkommando 1005 B abgestellt wurde.

Nach dessen Auflösung wurde der Angeklagte bei der z.b.V.-Einsatzgruppe "Iltis", die sich aus den ehemaligen angehörigen der Sonderkommandos 1005 zusammensetzte, im jugoslawisch-österreichischen Grenzgebiet als Führer eines Teilkommandos nochmals für ein gutes halbes Jahr zur Bandenbekämpfung herangezogen. In diese Zeit fällt seine Beförderung vom 9.11.1944 zum SS-Hauptsturmführer.

 

Am 11.5.1945 wurde Helfsgott von den Engländern gefangengenommen und anschliessend zum Teil in denselben Lagern wie der Angeklagte Zie. in Italien interniert. Im Juni 1947 kam er schliesslich zur Entlassung nach Deutschland. Nachdem er sich danach mit den verschiedensten Arbeiten durchgeschlagen hatte, gelang es ihm 1954 aufgrund des Artikels 131 GG beim LKA Düsseldorf wieder als Kriminalkommissar in den öffentlichen Dienst aufgenommen zu werden. Bereits 1 Jahr später wurde er zum Kriminaloberkommissar

 

416 Siehe Lfd.Nr.606.