Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXI

Verfahren Nr.694 - 701 (1968 - 1969)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.701a LG Stuttgart 13.03.1969 JuNSV Bd.XXXI S.697

 

Lfd.Nr.701a    LG Stuttgart    13.03.1969    JuNSV Bd.XXXI S.705

 

bestraft werden. Das hatte sein Ausscheiden aus dem juristischen Vorbereitungsdienst zur Folge. Nachdem Soh. danach neben seiner Beschäftigung als Reichsredner anfangs zusätzlich als ehrenamtlicher Mitarbeiter in der obersten SA-Führung Verwendung gefunden hatte, wurde er später im November 1931 hauptamtlich in den Dienst der NSDAP übernommen. Einer kurzen untergeordneten Funktion als Pressereferent in der Hilfskasse der SA unter Bormann folgte bald ein den Neigungen und Fähigkeiten des Angeklagten besser entsprechender Einsatz auf wirtschaftspolitischem und propagandistischem Gebiet, zuerst als Leiter der Abteilung Presse und Propaganda des wirtschaftspolitischen Amtes der NSDAP-Reichsleitung, dann als Geschäftsführer und Stabsleiter bei der sogenannten NS-Hago und schliesslich nach deren Umbenennung und Neuorganisation als Reichsamtsleiter des Hauptamtes für Handwerk und Handel in der Reichsorganisationsleitung der NSDAP. Als solcher war Soh. etwa ab Herbst 1933 bis 1939 ständiger Vertreter des Reichshauptamtsleiters Dr. von Renteln und leitete wegen der anderweitigen starken Inanspruchnahme seines Vorgesetzten dieses Hauptamt weitgehend. Vom 21.9.-22.10.1938 wurde er allerdings beim Sudeteneinsatz als Wehrmachtsreservist kurzfristig zu einer Armeenachrichtenabteilung eingezogen und dort als Kraftfahrer eingesetzt.

 

Wegen seiner bald nach der Machtergreifung dienstlich notwendigen Versetzung von München nach Berlin trat der Angeklagte mit Wirkung vom 1.2.1934 aus der SA, bei welcher er zuletzt den Dienstgrad eines Obertruppführers erreicht hatte, aus. Im Januar 1935, nach dem Röhm-Putsch, wurde er ehrenamtlicher Mitarbeiter beim Sicherheitsdienst (SD) der SS. Im November 1936 erfolgte die Beförderung zum SS-Untersturmführer, am 1.7.1939 die zum SS-Obersturmführer. Bei Beginn des II.Weltkrieges meldete er sich freiwillig zu derselben Wehrmachtseinheit, bei welcher er am Sudeteneinsatz teilgenommen hatte, wurde jedoch nicht einberufen. Um dennoch inzwischen "SS-mässig zweckmässig verwendet zu werden", wie er sich in einem nachfolgenden Gesuch um Einberufung zur Waffen-SS vom 2.1.1940 ausdrückt, liess sich der Angeklagte zunächst zum SD-Oberabschnitt Süd abstellen. Ende Februar 1940 wurde er dann für 1 Jahr zur Waffen-SS eingezogen. Dort schied er im März 1941 als Oberscharführer unter gleichzeitiger Ernennung zum Führeranwärter aus und wurde dem inzwischen neuorganisierten SD-Leitabschnitt München, jetzt als Leiter der SD-Hauptaussenstelle München, zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Führungsaufgabe im SD konnte sich Soh. aber nur wenige Monate widmen. Sein früherer Vorgesetzter Dr. von Renteln, der inzwischen Generalkommissar für Litauen geworden war, forderte ihn bereits im Juli 1941 für die zivile Verwaltung in diesem Gebiet an. Am 30.7.1941 wurde der Angeklagte in Kowno anlässlich eines Besuchs Himmlers bei Dr. von Renteln von Himmler persönlich auf dem Flugplatz zum SS-Hauptsturmführer ernannt. Beim Generalkommissar war Soh. als Hauptabteilungsleiter I, dem personelle Angelegenheiten, das Haushalts- und Rechnungswesen, Verpflegungs- und Unterkunftsbelange, der Fuhrpark u.ä. oblagen, bis Ende 1943 eingesetzt. Dann trat er auf eigenen Wunsch wieder hauptamtlich zum SD zurück und wurde nach einem etwa vierwöchigen Ausbildungsaufenthalt im Amt III des RSHA zunächst mit einem - angeblich den Schienenverkehr zur Front betreffenden - Sonderauftrag in den Osten zur Einsatzgruppe C abgeordnet. Zu der weiter vorgesehenen Verwendung des Angeklagten beim KdS in Stalino kam es wegen der Frontlage nicht mehr. Man übertrug Soh. vielmehr die abwehrmässige Sicherung des kriegswichtigen Dnjepr-Kraftwerks Saporoshje bis etwa Juli 1943. Während dieser Tätigkeit wurde er bevorzugt auf den 20.4.1943 zum SS-Sturmbannführer befördert. In dem betreffenden Beförderungsvorschlag wurde vor allem auf seine Haltung als die des kämpferischen, erfahrenen und allseitig einsatzfähigen Nationalsozialisten, seine unermüdliche und wertvolle Mitarbeit, seine langjährige Zugehörigkeit zur Bewegung, seinen besonders hervorzuhebenden Fleiss und seine stete Einsatzbereitschaft abgehoben.

 

In die Zeit von etwa Ende Juli 1943 bis Februar/März 1944 fallen die Ereignisse, die Tatgegenstand sind. Der Angeklagte war in diesem Zeitraum zum BdS Ukraine