Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXI

Verfahren Nr.694 - 701 (1968 - 1969)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.700 LG Dortmund 16.01.1969 JuNSV Bd.XXXI S.675

 

Lfd.Nr.700    LG Dortmund    16.01.1969    JuNSV Bd.XXXI S.678

 

Familiennamen und Vornamen vom 17.8.1938. Durch die zehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4.7.1938 und die Polizeiverordnung vom 1.9.1941 wurden sie schliesslich der Willkür der Organe des Reichssicherheitshauptamtes ausgeliefert.

 

Während die Nationalsozialisten zunächst bemüht waren, die Auswanderung der Juden zu fördern, und zeitweilig sogar ihre Zwangsansiedlung auf die Insel Madagaskar erwogen, beschlossen Hitler, Göring, Himmler, Heydrich und andere nationalsozialistische Machthaber im Jahre 1941, die in ihrem Machtbereich lebenden Juden physisch zu vernichten. Der als "Endlösung" streng geheimgehaltene Vernichtungsplan gewann in einem Auftrag Görings an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Heydrich, nähere Gestalt. Die Einzelheiten der "Endlösung" wurden auf der am 20.1.1942 in Berlin abgehaltenen sogenannten "Wannsee-Konferenz" zwischen hohen Vertretern der NSDAP, der SS und anderer staatlicher Dienststellen abgesprochen.

 

Im Verlaufe der Verwirklichung des grossangelegten Vernichtungsplanes der nationalsozialistischen Machthaber fanden mehrere Millionen Juden ein gewaltsames Ende unter den Kugeln von Hinrichtungskommandos der Einsatzgruppen, in den Gaskammern der Vernichtungslager und auf mannigfache andere Weise.

 

2.) Die Lage in Serbien im Jahre 1942

 

Der am 6.April 1941 gegen Jugoslawien und Griechenland begonnene Feldzug fand nach wenigen Wochen mit der völligen Besetzung beider Länder seinen Abschluss. Der grösste Teil der deutschen Kampftruppen wurde bereits kurze Zeit später wieder abgezogen, um für den geplanten Angriff auf die Sowjetunion zur Verfügung zu stehen. Lediglich einige Divisionen blieben als Sicherungskräfte zurück. In Jugoslawien wurde der Landesteil Kroatien abgetrennt und als selbständiger Staat anerkannt. Die Regierung Kroatiens arbeitete mit den deutschen Behörden eng zusammen. In Serbien wurde eine kommissarische Regierung unter dem Ministerpräsidenten Nedic eingesetzt, die jedoch keine nennenswerten Befugnisse hatte. Die vollziehende Gewalt wurde von einem deutschen Militärbefehlshaber ausgeübt. Unmittelbar nach Beginn des Feldzuges gegen Jugoslawien war eine Einsatzgruppe der Sicherheitspolizei und des SD mit mehreren Einsatzkommandos in Jugoslawien eingerückt. Sie wurde im Spätherbst 1941 in die "Dienststelle des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD in Serbien" (BdS) umgewandelt. Diese Dienststelle hatte ihren Sitz in Belgrad und unterstand unmittelbar dem Reichssicherheitshauptamt in Berlin. Sie wurde von dem Zeugen Schäfer geleitet, der damals SS-Obersturmbannführer war und wegen der Beteiligung an der Vergasung von etwa 6000 Juden des Lagers Semlin in Belgrad durch Urteil des Schwurgerichts Köln vom 20.6.1953 - 24 Ks 1/52 StA Köln 399 - wegen Beihilfe zum Mord u.a. Straftaten rechtskräftig zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt worden ist.

 

Die Dienststelle umfasste etwa 100 bis 150 Personen, dabei einige SS-Offiziere. Sie war in mehrere Abteilungen eingeteilt, nämlich Abteilung I Personalsachen, Abteilung II Verwaltungssachen, Abteilung III Nachrichtendienst, Abteilung IV Gestapo. Die Abteilung III wurde durch den damaligen SS-Hauptsturmführer Rexeisen geleitet, die Abteilung IV durch den SS-Sturmbannführer Sattler.

 

Nach der Beendigung des Balkan-Feldzuges herrschte in Serbien zunächst Ruhe. Erst etwa mit Beginn des Angriffes auf Russland im Sommer 1941 machten sich im Lande Aufstandsbewegungen bemerkbar. Es wurden Anschläge auf verschiedene Objekte und Überfälle auf

 

399 Siehe Lfd.Nr.362.