Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXI

Verfahren Nr.694 - 701 (1968 - 1969)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.700 LG Dortmund 16.01.1969 JuNSV Bd.XXXI S.675

 

Lfd.Nr.700    LG Dortmund    16.01.1969    JuNSV Bd.XXXI S.676

 

Im Herbst 1932 war der Angeklagte bereits in Salzburg in die damals illegale NSDAP eingetreten. Am 20.September 1933 war der Eintritt in die ebenfalls illegale SS gefolgt. Diese Schritte beruhten nach der unwiderlegten Einlassung des Angeklagten darauf, dass er deutsch-national dachte und für den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich eintrat. Nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland am 13.März 1938 wurde der Angeklagte zum Ortsgruppenleiter der NSDAP in Sölden berufen. Etwa im Mai 1938 gab er seine Tätigkeit auf und wurde als hauptamtlicher Mitarbeiter in den SS-Stab des Abschnittes 36 in Innsbruck übernommen. Er hatte seinerzeit den Dienstgrad eines SS-Rottenführers und fand auf Grund freiwilliger Meldung Verwendung im Sicherheitsdienst (SD). Hier wurde er in der Abteilung III (Nachrichtendienst Inland) eingesetzt. In der Folgezeit studierte der Angeklagte vier Semester lang in Innsbruck Staatswissenschaften. Er wurde dieserhalb weitgehend von seinem Dienst beim SD freigestellt.

 

Wegen einer beleidigenden Äusserung gegenüber dem Gauleiter von Innsbruck kam es Anfang 1940 zu einem Parteiordnungsverfahren gegen den Angeklagten. In diesem Verfahren erhielt er eine Verwarnung. Er wurde ausserdem im Jahre 1940 nach Salzburg versetzt, wo er ebenfalls bei der Dienststelle des SD in der Abteilung III Verwendung fand. Von Salzburg aus wurde der Angeklagte zu einem sechswöchigen Lehrgang in das Ausbildungslager Pretzsch a.d. Elbe beordert. In diesem Lager wurden die für den Einsatz in Einsatzgruppen im rückwärtigen Frontgebiet vorgesehenen Personen ausgebildet. Der Angeklagte machte eine militärische Grundausbildung mit. Weiterhin wurde er zu einem etwa zweiwöchigem Führerlehrgang nach Bernau bei Berlin abgeordnet, den er mit Erfolg absolvierte.

 

Nach Beginn des deutschen Angriffs auf Jugoslawien am 6.April 1941 gelangte der Angeklagte auf Grund seiner eigenen Meldung als Angehöriger des SS-Führungsstabes einer Einsatzgruppe in das besetzte jugoslawische Gebiet. Er hatte damals den Dienstrang eines SS-Oberscharführers. Der Angeklagte wurde der Aussenstelle des SD in Trifai (etwa 100 km südlich von Agram) zugewiesen, und er fand Einsatz im Partisanenkampf. Im Dezember 1941 erfolgte die Versetzung des Angeklagten zur Dienststelle des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (BdS) in Belgrad. Diese Dienststelle war für ganz Serbien zuständig. Der Angeklagte wurde unwiderlegt auch hier in der Abteilung III eingesetzt. Im Mai 1942 wurde er im Rahmen dieser Dienststelle zum Partisaneneinsatz nach Albanien abgeordnet. Noch vor Beginn des Winters 1942 erfolgte die Versetzung des Angeklagten von der Dienststelle des BdS in Belgrad zu seiner früheren Dienststelle nach Salzburg. Er blieb hier bis zum Juli 1943. Von diesem Zeitpunkt an wurde er zum BdS in Norditalien abgeordnet und dort als Nachrichtenoffizier verwendet.

 

Nachdem der Angeklagte am 1.September 1941 zum SS-Untersturmführer befördert worden war, erfolgte am 9.11.1943 die Beförderung zum SS-Obersturmführer. Diese Dienststellung bekleidete er auch noch bei Ende des Krieges. Am 20.April 1942 wurde ihm das Kriegsverdienstkreuz 2.Klasse mit Schwertern, im Jahre 1944 das Eiserne Kreuz 2.Klasse und gegen Ende des Krieges das Eiserne Kreuz 1.Klasse verliehen. Ferner erhielt der Angeklagte das SS-Bandenkampfabzeichen.

 

Am 11.April 1945 erlitt der Angeklagte im Rahmen eines Bandeneinsatzes bei Novarra (Oberitalien) eine Kopfverwundung. Er wurde zunächst in ein Lazarett in Como gebracht. Der Angeklagte will längere Zeit bewusstlos gewesen sein. Nach seiner Darstellung ist er erst in einem Schweizer Lazarett wieder zu sich gekommen. Zu diesem Zeitpunkt hat er nach seinen Angaben keine SS-Uniform mehr gehabt, sondern eine Uniform der Luftwaffe. Auf einem Überweisungszettel von Como soll der Name Hans Meier gestanden haben. Dieser Name hat nach der Einlassung des Angeklagten auch über seinem Bett gestanden. Der Angeklagte will eine Zeitlang halbseitig gelähmt gewesen sein und sich in einem Internierungslager in der Schweiz befunden haben. Er gibt an, dass er mit dem Kommandanten dieses Lagers über seine Situation gesprochen habe. Nach seiner Darstellung soll dieser ihm