Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLVI

Verfahren Nr.892 - 897 (1984 - 1985)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.897 LG Hagen 04.10.1985 JuNSV Bd.XLVI S.543

 

Lfd.Nr.897    LG Hagen    04.10.1985    JuNSV Bd.XLVI S.664

 

die Organisatoren, diejenigen gewesen, die die Arbeitsaufteilungen vorgenommen hätten. Deswegen seien ihm die beiden im Gedächtnis geblieben. Es habe ein besonderes Kommando gegeben. Wenn ein Jude sonst nicht besonders beschäftigt gewesen sei, hätte er mit so etwas ähnlichem wie einer Trage Sand bzw. Erde von einer Stelle schnell an eine andere Stelle tragen müssen. Wenn das dann nicht schnell genug gegangen sei, sei derjenige von Wagner oder Frenzel geschlagen worden. Diese beiden hätten sich dann nämlich an die Seiten hingestellt und mit Peitschen nach den Leuten geschlagen. Wer schnell genug gelaufen sei, habe wohl nur einen Schlag abbekommen; mehr könne er über diese Einrichtung nicht sagen. Frenzel und Wagner hätten immer ihre Peitschen gehabt und geschlagen, mit und ohne Anlass.

 

Es habe Prügelstrafen gegeben. Wenn derjenige 25 Schläge bekommen habe, hätte er beim Schlagen mitzählen müssen. Wenn er sich verzählt habe, habe neu angefangen werden müssen mit dem Schlagen. Wenn ein Kapo nicht fest genug geschlagen habe, hätten die Deutschen selbst geschlagen. Oft hätte der zu Prügelnde die Hose ausziehen müssen. Er, der Zeuge, sei zwar beim Appell einmal von Frenzel geschlagen worden. Speziell an die Vollstreckung einer Prügelstrafe an sich könne er sich aber nicht mehr erinnern.

 

Er glaube sich an zwei Fälle zu erinnern, in denen kranke Juden aus den Baracken herausgeholt worden seien. Das seien vielleicht 18 Juden gewesen, die ins Lager III gebracht worden seien. Manchmal hätten die Kranken 1 oder 2 Tage bleiben und so überleben können. Er habe zwar keine spezielle Erinnerung mehr, es könne aber sein, dass es 2 oder 3 Tage vor dem Aufstand gewesen sei, als einmal eine grössere Zahl von Kranken herausgeholt worden sei. Er wisse nicht, ob Frenzel etwas damit zu tun gehabt habe, das sei aber seine Aufgabe gewesen, er und Wagner hätten sich so betätigt.

 

Einmal seien 2 Schreiner entlaufen. Daraufhin habe es eine Selektion gegeben. Es sei jeder 3., insgesamt 20, 25 oder auch 30 von den anschliessend angetretenen Arbeitsjuden herausgeholt worden. Die Anordnungen dazu haben Frenzel und Wagner getroffen. In seiner Reihe habe Wagner die Selektion vorgenommen, in der anderen Reihe Frenzel. Es hätten noch mehr Deutsche dabeigestanden. Irgendetwas sei in dem Zusammenhang gesagt worden, Einzelheiten erinnere er nicht mehr. Die Leute seien dann weggebracht worden, sie hätten anschliessend noch Schüsse gehört. Wagner und Frenzel hätten die Leute weggeführt, mit Sicherheit Wagner. Der Angeklagte hat hierzu wiederum angemerkt, die Minen seien schon im Sommer 1942 nach so einem Vorfall gelegt worden, das Lager sei damals vielleicht 8 bis 10 Wochen alt gewesen, als jener Vorfall gewesen sei. Der Zeuge Ron. könne deswegen so einen Vorfall ebensowenig wie der Zeuge Bla. erlebt haben. Der Zeuge Ron. hat daraufhin bestätigt, dass Minen gelegt gewesen seien, in welchem zeitlichen Zusammenhang das gewesen sei, wisse er nicht.

 

Er wisse, dass aus dem Waldkommando heraus Juden einen Ukrainer getötet hätten und dann entwischt seien. Anschliessend hätten alle Arbeitsjuden antreten müssen. Er meine, nur die polnischen Mitglieder des Waldkommandos seien anschliessend getötet worden (der Zeuge Bla. hatte sich in seiner Vernehmung auch so geäussert). Die ukrainischen Soldaten hätten auf Befehl Wagners die Erschiessung durchgeführt, Frenzel sei dabei gewesen. Auf Nachfrage hat der Zeuge erklärt, er sei sich zwar im Zweifel, meine aber doch, dass Frenzel dabei gewesen sei.

 

Er habe einmal gesehen, wie Frenzel einen Juden im Lager erschossen habe. Er habe etwa 100 m entfernt gestanden, damals gerade den Brotofen gebaut. Nähere Einzelheiten konnte der Zeuge trotz Vorhalte früherer Erklärungen nicht mehr in Erinnerung zurückrufen. Er erinnere sich nur, dass Frenzel denjenigen aufgefordert habe, wegzulaufen, dann habe er auf ihn geschossen, der sei zu Boden gestürzt. Bemerkenswerterweise hat der Zeuge Ron. auch