Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXVI

Verfahren Nr.648 - 661 (1967)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.659a LG Köln 30.10.1967 JuNSV Bd.XXVI S.589

 

Lfd.Nr.659a    LG Köln    30.10.1967    JuNSV Bd.XXVI S.618

 

In dem formularmässigen Beurteilungsbogen bezeichnete Ziereis den Angeklagten u.a. als "sehr fleissig" und sein Auftreten und Benehmen in und ausser Dienst als "sehr gut, soldatisch".

 

Aufgrund des Beförderungsvorschlages des Lagerkommandanten wurde der Angeklagte durch Ernennungsurkunde vom 21.Mai 1941 mit Wirkung vom 20.April 1941 zum SS-Untersturmführer der Reserve ernannt. Am 21.Juni 1944 wurde er zum SS-Obersturmführer der Reserve der Waffen-SS befördert. Spätestens seit seiner Ernennung zum SS-Untersturmführer trug der Angeklagte während des Dienstes nur noch die SS-Führeruniform. Seine Heimatdienststelle in Köln hatte von den Beförderungen innerhalb der SS nichts erfahren. Von dort wurde er vielmehr erst im Jahre 1942 oder 1943 zum Kriminalsekretär befördert. Als der zuständigen Dienststelle im Wirtschaftsverwaltungshauptamt in Berlin dies auffiel, sollte zunächst Schul.s Beförderung zum SS-Untersturmführer rückgängig gemacht und er stattdessen zum Führer des Sicherheitsdienstes ernannt werden.

Dies ist jedoch nicht geschehen, sei es, weil Schul.s Aufnahme in die SS später formularmässig nachgeholt worden ist, sei es, weil man es damals mit den Zuständigkeitsabgrenzungen nicht mehr so genau nahm.

 

Die politische Abteilung, deren Leitung der Angeklagte Schul. inne hatte, war zunächst in mehreren Räumen der sogenannten Kommandanturbaracke untergebracht. Später, im Jahre 1942, wurde diese Baracke durch einen Steinbau ersetzt und die politische Abteilung zog in die 3. oder 4.Baracke rechts an der Lagerstrasse, vom Haupteingang des Schutzhaftlagers aus gesehen, um, wo sie den grössten Teil der Räume dieser Baracke einnahm. Die politische Abteilung beschäftigte zuletzt 18 dem Angeklagten unterstehende SS-Unterführer, ferner eine Anzahl Häftlinge, die dort als Schreiber, Karteiführer und Dolmetscher eingesetzt wurden. Ständiger Vertreter des Angeklagten Schul. in der Leitung der politischen Abteilung war zunächst der SS-Unterscharführer Hüttenrauch, später, etwa ab Anfang 1941, der Zeuge Werner Fas. 127, der seit Anfang 1942 SS-Oberscharführer war.

Im Nebenlager Gusen gab es ebenfalls eine politische Abteilung, die jedoch personell wesentlich kleiner als die politische Abteilung in Mauthausen war, und die der Aufsicht des Angeklagten Schul. unterstand, also eine Art Zweigstelle der politischen Abteilung Mauthausen war.

 

Die Aufgaben der politischen Abteilung waren im wesentlichen folgende: Alle neu eintreffenden Häftlinge wurden registriert und für sie wurden Personalakten angelegt. Zu den Personalakten wurden regelmässig genommen:

Der Haftbefehl,

die Einweisungs- oder Überstellungspapiere, ein Personalbogen, der von den Häftlingen in der politischen Abteilung nach Angaben der eingelieferten Häftlinge ausgefüllt wurde,

Vermerke über etwaige Lagerstrafen des betreffenden Häftlings,

Durchschriften des Schriftwechsels, der über den Häftling mit Stellen ausserhalb des Lagers geführt worden war,

Durchschriften von Führungsberichten,

Durchschriften von Protokollen, falls der Häftling in irgendeiner Angelegenheit vernommen worden war,

Vermerke, ob der Häftling zu einer bestimmten Aktion, z.B. die sogenannte "Aktion K" oder die Aktion "Nacht und Nebel" gehörte oder ob für ihn eine sogenannte "Sonderbehandlung" beantragt war;

 

127 Siehe Lfd.Nr.738.