Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXVI

Verfahren Nr.648 - 661 (1967)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.659a LG Köln 30.10.1967 JuNSV Bd.XXVI S.589

 

Lfd.Nr.659a    LG Köln    30.10.1967    JuNSV Bd.XXVI S.601

 

Das Sanitätswesen unterstand in personeller Hinsicht dem Kommandanten. In sachlicher Hinsicht war allein der leitende Arzt verantwortlich, dem dienstliche Befehle des Kommandanten insoweit nicht gegeben werden konnten.

 

Die politische Abteilung gehörte nur organisatorisch zum Lager; sie unterstand an sich dem Geheimen Staatspolizeiamt. Auf ihre Funktionen wird im Einzelnen an späterer Stelle zurückgekommen.

 

Die Bewachung stellten Mitglieder der SS-Totenkopfverbände. Sie waren im Truppenbereich des KZ-Lagers Mauthausen untergebracht. Zur Bewachung wurde jeweils ein Sturmbann, der sog. Wachblock, eingesetzt, der etwa jede Woche gewechselt wurde. Dieser Wachblock unterstand während der Wachzeit dem Lagerkommandanten. Die Bewachungsmannschaften stellten nicht nur die Bewachung auf den Türmen der Lagerumfriedung, sondern auch die Postenkette bei den Arbeitskommandos sowie auf dem Weg zur Arbeitsstätte. Dem Schutzhaftlagerführer unterstanden zur Durchführung seiner Aufgaben eine Anzahl von SS-Unterführern, von denen die wichtigsten Funktionen der Rapportführer mit Stellvertreter, der Arbeitsdienstführer mit Stellvertreter und die Blockführer innehatten.

 

Der Rapportführer war ständiger Dienstvorgesetzter sämtlicher Blockführer und für die Diensteinteilung der SS-Unterführer des Schutzhaftlagers verantwortlich. Er hielt sich im Lager auf und hatte mit dem Arbeitseinsatz nichts zu tun. Er nahm bei den Zählappellen der Häftlinge die Stärkemeldungen der Blockführer entgegen und stellte die tägliche Lager- und Verpflegungsstärke zusammen. Bei den Appellen übergab er die Häftlingspost an den Lagerältesten zur Weiterleitung und kontrollierte nach dem Morgenappell die Häftlingsunterkünfte im Lagerbereich. Er hatte die Neuzugänge zu übernehmen, auf die einzelnen Blocks aufzuteilen und in Verbindung mit dem Arbeitsdienstführer Transporte in andere Lager vorzubereiten sowie Verlegungen im Lager selbst auszuführen. Weiterhin hatte er die sog. Strafrapporte der Häftlinge vorzubereiten, die Vorbereitung für die Strafvollstreckung und die wöchentlichen Strafvollzugsrapporte zu erstellen, in denen die an den Häftlingen vollzogenen Strafen im einzelnen aufgeführt waren. Er hatte ferner die einzelnen Häftlingskarteien, insbesondere die Fahndungskartei, zu überwachen.

 

Der Arbeitseinsatzführer hatte den gesamten Einsatz der Häftlinge zu organisieren. Er bediente sich dazu vornehmlich der Arbeitsdienstführer.

 

Dem Arbeitsdienstführer oblag die generelle Einteilung der Häftlinge zum Arbeitseinsatz nach den allgemeinen und besonderen Arbeitsanweisungen und Richtlinien des Lagerkommandanten bzw. des zentralen Arbeitseinsatzes. In diesen Richtlinien war u.a. bestimmt, welche Häftlinge zu verschiedenen Arbeiten nicht heranzuziehen waren. In der Regel suchte der Arbeitsdienstführer nicht die einzelnen Häftlinge für die Arbeitskommandos aus, sondern überliess dies der Häftlingsselbstverwaltung.

Er stellte die einzelnen Kommandos zusammen und forderte für ihre Bewachung nach Stärke und Arbeitsort beim Wachbataillon eine entsprechende Anzahl bewaffneter Posten an, für die er während der Arbeitszeit bis zum gleichen Dienstgrad die Befehlsgewalt hatte. Im Laufe des Tages hatte er die einzelnen Arbeitskommandos zu kontrollieren und das Ergebnis in ein besonderes Kontrollbuch einzutragen.

Der Arbeitsdienstführer hatte ferner täglich einen Arbeitsrapport aufzustellen und ihn der Kommandantur vorzulegen. Nach dem Einrücken des Arbeitskommandos in das Lager nahm er die Strafmeldungen des Arbeitskommandoführers (Blockführer) oder auch der "Kapos" und Vorarbeiter entgegen und leitete diese mit einer Stellungnahme an den Schutzhaftlagerführer weiter. Zum Strafrapport beim Lagerkommandanten wurde er mit dem Rapportführer ebenfalls zugezogen. Als Blockführer im KZ-Lager wurden besonders geeignet erscheinende SS-Scharführer der SS-Totenkopfstandarte ausgesucht. Einem Blockführer unterstanden bis zu 2-3 Häftlingsblocks.