Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXVI

Verfahren Nr.648 - 661 (1967)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.659a LG Köln 30.10.1967 JuNSV Bd.XXVI S.589

 

Lfd.Nr.659a    LG Köln    30.10.1967    JuNSV Bd.XXVI S.600

 

Am Schluss des Schutzhaftbefehls folgte dann eine kurze zusammengefasste Begründung für die Inhaftierung.

 

In die Konzentrationslager, die als politische Terrormittel gedacht waren, wurden in der ersten Zeit fast ausschliesslich politische Gegner des Nationalsozialismus eingeliefert.

Ausserdem wurden Zigeuner und sogenannte "Rassenschänder" in Konzentrationslager eingewiesen. Ausser politischen wurden auch sehr bald kriminelle Häftlinge nach Verbüssung ihrer Strafhaft in die Lager eingewiesen. Dazu kamen sogenannte Asoziale (z.B. Arbeitsscheue oder Landstreicher) und schliesslich wurden auch alle Männer, denen Homosexualität vorgeworfen wurde, in Konzentrationslager geschickt, nachdem sie ihre Strafe verbüsst hatten. Seit Kriegsbeginn wurden auch zahlreiche Bewohner der von den deutschen Truppen besetzten Gebiete in Konzentrationslager eingewiesen.

 

Die Häftlinge waren nach bestimmten, den Anlass ihrer Einlieferung kennzeichnenden Kategorien eingeteilt und durch zusammen mit den Häftlingsnummern an der Häftlingskleidung getragene farbige Winkel als zu den jeweiligen Kategorien gehörend kenntlich gemacht. Die politischen Häftlinge hatten rote, die Berufsverbrecher (BV-er) grüne, die Asozialen schwarze, die Homosexuellen rosa, die Bibelforscher violette, die Zigeuner braune und die Juden gelbe Winkel, letztere darüber Winkel der Farbe derjenigen Kategorien, der sie sonst noch zugerechnet wurden. Rückfällige Häftlinge, d.h. solche, die ein zweites Mal in ein Konzentrationslager eingeliefert wurden, waren durch einen über dem Winkel getragenen Streifen "Balken" von gleicher Farbe, Häftlinge, die schon einmal aus einem Konzentrationslager entwichen waren oder dies versucht hatten, oder eines Fluchtversuchs verdächtig waren, waren durch einen auf der Brust und dem Rücken ihrer Kleidung angebrachten grossen (schwarzen oder roten) Punkt, den sogenannten "Fluchtpunkt" besonders kenntlich gemacht. Bei ausländischen Häftlingen wurde meist noch der Anfangsbuchstabe ihrer Nationalitätsbezeichnung auf den Winkel angebracht, so ein "P" für die Polen, ein "F" für die Franzosen usw. Die sowjetischen Kriegsgefangenen trugen vor ihrer Häftlingsnummer die Buchstaben "SU".

 

V. Die allgemeine Organisation der KL

 

Alle Konzentrationslager - u.a. auch das KL Mauthausen - waren im Wesentlichen in fünf in der Kommandantur zusammengefasste Hauptabteilungen gegliedert:

 

1.) Adjutant:

2.) Verwaltung

a.) Gefangene,

b.) Truppen,

3.) Schutzhaftlager,

4.) Sanitätswesen,

5.) Politische Abteilung,

Daneben gab es noch die Wacheinheiten.

 

An der Spitze stand der Lagerkommandant. Er hatte die volle Befehlsgewalt und unterstand dem Inspekteur der Konzentrationslager unmittelbar.

Dem Adjutanten als Chef der Hauptabteilung I waren insbesondere der Zellenbau, der Strafvollzug, das Krematorium und die Fahrbereitschaft unterstellt. Er war ferner für die Verbindung zur Wacheinheit verantwortlich. Die Verwaltung unterstand einem Verwaltungsführer und hatte alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Lagers - insbesondere Unterkunft und Verpflegung - zu besorgen. Dem Kommandant unterstand ferner der Schutzhaftlagerführer, dem die Leitung der Abteilung III - das Schutzhaftlager - oblag. Ihm waren zur Ausbildung und Unterstützung ein bis zwei Lagerführerstellvertreter beigegeben. Der Schutzhaftlagerführer war ein SS-Offizier.