Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXVI

Verfahren Nr.648 - 661 (1967)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.659a LG Köln 30.10.1967 JuNSV Bd.XXVI S.589

 

Lfd.Nr.659a    LG Köln    30.10.1967    JuNSV Bd.XXVI S.591

 

H.Dok.IV, Bl.9-11: Schreiben des WVHA vom 30.4.1942,

O.Dok. Nürnb.I, Bl.175: Schreiben des WVHA vom 8.12.1943 (die Beaufsichtigung von Häftlingskommandos),

Dokumente Arolsen (Dok.Arol): Befehl für das KL Mauthausen betreffend "Beheizung von Lagerräumen",

O.Dok. Nürnb. Bl.40 und 53: Rede des Reichsführers SS in Posen vom 4.10.1943,

H.Dok.VIII, Bl.45: Strafverfügung des Willi Hübner vom 28.10.1940,

H.Dok.IX, Bl.34: Mobilstärke des KL Mauthausen,

Akten 24 AR 71/66, Bl.2: Aufstellung über die Belegstärke von SS-Wachmannschaften und Häftlingen des KL Mauthausen,

Bd.77 S.15922 d.A.: Auskunft des ISD des IRK vom 21.6.63,

H.Dok.IV, Bl.2 f.: Geheimerlass vom 2.1.1942 betreffend die Einstufung der Konzentrationslager,

H.Dok.VII, Bl.46 und 48: Schreiben Himmlers vom 21.5.1942 betreffend Benachrichtigung von Angehörigen bei Todesfällen von Häftlingen,

H.Dok.VII, Bl.41: Erlass vom 3.8.1944 betreffend Entlassungssperre für das KL Mauthausen,

aus den fotokopierten Gutachten Jok. die Seite 225,

Dokument Nr.12: Kommissarbefehl,

H.Dok.IV, Bl.5: Schreiben Himmlers vom 15.11.1941 betreffend die Exekution von russischen Kriegsgefangenen, zwei Hefte "Mauthausen - Plus jamais ca" (rot und schwarz),

Luftaufnahme des KL Mauthausen Bd.107, Bl.21099,

Karten und Skizzen des KL Mauthausen in Hefter:

Karten und Skizzen,

Ordner "Allgemeine Erlasse":

II. 2 A II f (S.3 ff.): Geheimerlass vom 12.12.1941,

II. 2 A III f (S.81 ff.): Geheimerlass vom 6.1.1943,

H.Dok.IV, Bl.15-17: Geheimerlass vom 6.1.1943.

 

A. Entstehung und Organisation der Konzentrationslager

 

I. Die Begründung der Nationalsozialistischen Diktatur

 

Nach dem Tage der "Machtergreifung", dem 30.1.1933, ging die Führung der nationalsozialistischen Partei konsequent dazu über, die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik - und sei es auch bei teilweisem Bestehenlassen ihrer äusseren Form - aufzulösen und die absolute Macht im Staate zu erreichen. Hierdurch wollte sich Hitler in erster Linie die Möglichkeit schaffen, durch obrigkeitliche Massnahmen der NS-Führung seine politischen Gegner restlos auszuschalten und so die nach der Machtübernahme an vielen Orten einsetzenden Einzelaktionen der SA- und SS-Einheiten gegen die politische Opposition, insbesondere KPD und SPD, abzulösen und zu zentralisieren.

Um zunächst die absolute Mehrheit im Reichstag zu erlangen, stellte Hitler den Antrag auf Auflösung des Reichstags. Am 1.2.1933 kam der Reichspräsident diesem Antrag nach und bestimmte Neuwahlen auf den 5.3.1933. Mit grossem Propagandaaufwand warb die NSDAP um Wählerstimmen.

Mehr als diese unter Einsatz aller staatlichen Mitteln, insbesondere mit Hilfe von Presse und Rundfunk, durchgeführte Wahlkampagne trugen jedoch andere Massnahmen zur Ausschaltung der politischen Opposition bei.

Eine Woche vor der Wahl, am 27.2.1933 ging das Reichstagsgebäude in Flammen auf (ohne dass die Ursache dieses Brandes bis heute geklärt wäre). Dieses Ereignis gab willkommenen Anlass, am folgenden Tage, dem 28.2.1933, unter Missbrauch des Art.48 Abs.II der Weimarer Reichsverfassung die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" (RGBl. I S.83) zu erlassen, die wesentliche Bestimmungen der Verfassung ausser Kraft setzte und insbesondere die Beschränkung der persönlichen Freiheit ausserhalb der gesetzlichen