Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLVI

Verfahren Nr.892 - 897 (1984 - 1985)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

> zum Inhaltsverzeichnis

Lfd.Nr.896c BGH 21.12.1983 JuNSV Bd.XLVI S.531

 

Lfd.Nr.896c    BGH    21.12.1983    JuNSV Bd.XLVI S.538

 

des Angeklagten - nach sittlicher Wertung nicht notwendig auf tiefster Stufe steht. Danach ist die Annahme des Landgerichts, die Taten des Angeklagten zeigten "ungehemmte Eigensucht und rücksichtslosen Egoismus" (UA S.311 299), mit den Feststellungen zur inneren Tatseite nicht ohne weiteres zu vereinbaren.

 

Das Urteil muss demnach aufgehoben werden, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Doch bleiben die Feststellungen zum äusseren Tatgeschehen im Fall 2 aufrechterhalten, weil sie von den dargelegten Fehlern nicht betroffen sind.

 

 

299 = Seite 524 dieses Bandes.