Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam
Lfd.Nr.896c BGH 21.12.1983 JuNSV Bd.XLVI S.538
des Angeklagten - nach sittlicher Wertung nicht notwendig auf tiefster Stufe steht. Danach ist die Annahme des Landgerichts, die Taten des Angeklagten zeigten "ungehemmte Eigensucht und rücksichtslosen Egoismus" (UA S.311 299), mit den Feststellungen zur inneren Tatseite nicht ohne weiteres zu vereinbaren.
Das Urteil muss demnach aufgehoben werden, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Doch bleiben die Feststellungen zum äusseren Tatgeschehen im Fall 2 aufrechterhalten, weil sie von den dargelegten Fehlern nicht betroffen sind.
299 = Seite 524 dieses Bandes.