Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXI

Verfahren Nr.694 - 701 (1968 - 1969)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.697a LG Frankfurt/M. 20.12.1968 JuNSV Bd.XXXI S.409

 

Lfd.Nr.697a    LG Frankfurt/M.    20.12.1968    JuNSV Bd.XXXI S.429

 

den Reichsjustizminister und den Reichsinnenminister, vom 23.8. und 5.9.1940 an den Reichsinnenminister sowie vom 6.9.1940 an den Reichsjustizminister.

 

Auch in der Bevölkerung stiessen die Tötungen, sofern sie nicht geheim gehalten werden konnten, weithin auf Ablehnung und Protest. So schrieb zum Beispiel Frau von Löwis, selbst Nationalsozialistin und Frauenschaftsführerin, in einem Brief am 25.11.1940 an Frau Buch, die Ehefrau des obersten Parteirichters der NSDAP: "Sie wissen sicher von den Massnahmen, durch die wir uns zur Zeit der unheilbar Geisteskranken entledigen, aber vielleicht haben Sie doch keine rechte Vorstellung davon, in welcher Weise und in welch ungeheuerlichem Umfang es geschieht, und wie entsetzlich der Eindruck im Volk ist!" Die Anstalt Grafeneck musste im Dezember 1940 aufgelöst werden, weil die Massentötungen in der Umgebung bekannt geworden waren und zu erheblicher Unruhe in der Bevölkerung geführt hatten. Himmler veranlasste deshalb Brack zur Stillegung der Anstalt. Das Personal wurde im Januar 1941 in die neu eingerichtete Anstalt Hadamar versetzt. Desgleichen führte Unruhe in der Bevölkerung zur Schliessung der Anstalt Brandenburg, deren Personal in die an ihrer Stelle in Betrieb genommene Anstalt Bernburg versetzt wurde.

 

Im Sommer 1941 erstattete auch der Bischof von Münster, Klemens August Graf von Galen, wegen ihm bekannt gewordener Tötungen von Heilanstaltsinsassen bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei Strafanzeige unter dem strafrechtlichen Gesichtspunkt des Mordes, ohne eine Antwort zu erhalten. Demzufolge hielt er am 3.8.1941 eine Predigt in der Lamberti-Kirche in Münster, in der er öffentlich gegen die Geisteskrankentötungen protestierte und diese ausdrücklich als Mord bezeichnete. Er teilte in der Predigt auch den Inhalt der von ihm erstatteten Strafanzeige mit und wies darauf hin, dass ihm keine Nachricht von einem Einschreiten der Staatsanwaltschaft und Polizei zugegangen sei. Diese Predigt in Verbindung mit den schon früher erhobenen Protesten veranlasste Hitler, die sofortige Einstellung der Tötungsaktion zu befehlen. Das führte dazu, dass die Tötungsaktion am 24.August 1941 schlagartig beendet wurde. In der Folgezeit sind auch weiterhin Tötungen von Heilanstaltsinsassen, Wilde Euthanasie genannt, in nicht feststellbarer Zahl vorgekommen, und zwar auf Grund von "Sonderermächtigungen", die jedoch nicht mehr in den Rahmen der am 24.August 1941 beendeten Aktion fielen.

 

Insgesamt sind der bis zum 24.8.1941 durchgeführten Tötungsaktion 70273 Menschenleben zum Opfer gefallen. Diese Anzahl, verteilt auf die einzelnen Tötungsanstalten für den Gesamtzeitraum der Jahre 1940 und 1941, setzt sich aus folgenden Einzelzahlen zusammen, die in der Zentraldienststelle registriert und die von dem Zeugen Edmund Bra. im Jahr 1942 bei der Anfertigung einer Statistik über die durch die "Desinfektionen" erzielten Ersparnisse zugrunde gelegt worden sind:

 

Anstalt19401941insgesamt
    
Grafeneck (A)9839-9839
Brandenburg (B)9772-9772
Bernburg (Be)-86018601
Hartheim (C)9670859918269
Sonnenstein (D)5943777713720
Hadamar (E)-1007210072
    
insgesamt352243504970273

 

Als in Hadamar die zehntausendste Tötung stattgefunden hatte, wurde dort aus diesem Anlass unter Beteiligung von Anstaltspersonal in einem Raum der Anstalt eine Versammlung mit Umtrunk abgehalten, bei der eine in das Gewand eines Pfarrers verkleidete Person agierte und der zehntausendste Tote scherzhaft gefeiert wurde.