Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXV

Verfahren Nr.747 - 757 (1971)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.756a LG Saarbrücken 29.06.1971 JuNSV Bd.XXXV S.389

 

Lfd.Nr.756a    LG Saarbrücken    29.06.1971    JuNSV Bd.XXXV S.400

 

bearbeitet hätten, was er beobachtet habe, da er damals an der Herausgabe dieser Dokumentensammlung mitgearbeitet habe. Angesichts dieser Angaben übernahm das Gericht die beiden oben wiedergegebenen Sätze aus dem abgedruckten Bericht.

 

6. « ZAL und DAW Lemberg »

 

a) Beziehung zwischen ZAL und DAW

 

Aus dem geschilderten ZAL kamen von montags bis freitags die in den DAW beschäftigten Häftlinge in die DAW. Sie fühlten sich an ihren Arbeitsstätten im Vergleich zu den Verhältnissen im ZAL relativ sicher. Von den Wachmannschaften des ZAL wurden jeden Morgen bei Ankunft der Häftlinge in den DAW die Zahl der zugeführten Arbeiter einem Angehörigen der DAW bekanntgegeben. Abends erfolgte wiederum eine Zählung der in das ZAL zurückkehrenden Arbeiter, wobei Leichen tagsüber verstorbener Häftlinge mitgenommen wurden.

 

b) Entwicklung der DAW Lemberg bis November 1943

 

Die DAW hatten nach und nach ihre Produktionsstätten erheblich erweitert. Ausser der ursprünglich vorhanden gewesenen Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte und der kleinen Tischlerei, die schon bald erheblich vergrössert wurde, waren an grösseren Werkstätten in Betrieb genommen worden: eine Schlosserei, eine Schmiede, eine Dreherei, eine Glaserei, eine Schuster- und eine Malerwerkstätte, eine Druckerei, eine Kürschnerei, eine Stickerei und eine Schneiderei. Ausserdem gab es noch verschiedene kleinere Arbeitsstätten, die mit sonstigen handwerklichen Arbeiten befasst waren.

 

Jede Werkstatt hatte einen oder mehrere jüdische Vorarbeiter. Diese unterstanden der fachlichen Aufsicht eines SS-Angehörigen oder eines DAW-Zivilangestellten. Bei den Häftlingen, die in den DAW-Werkstätten arbeiteten, handelte es sich zum Teil um Facharbeiter der betreffenden Arbeitsbereiche, bzw. um solche, die sich als Facharbeiter ausgegeben hatten, und weil sie sich Fähigkeiten in der entsprechenden Berufssparte angeeignet hatten, in der Lage waren, die anfallenden Arbeiten auszuführen. Im wesentlichen standen den einzelnen Werkstätten täglich die gleichen Arbeitskräfte zur Verfügung. Daneben waren auf dem DAW-Gelände in der Überzahl Hilfsarbeiter tätig, die im damaligen Sprachgebrauch "Schwarzarbeiter" genannt wurden. Sie hatten die Aufräumungs-, Erd- und Transportarbeiten im Freien auszuführen und waren auch in den Werkstätten mit Hilfs- und Handlangerdiensten betraut.

 

Für jeden Häftling mussten die DAW einen bestimmten geringen Betrag pro Tag an den SS- und Polizeiführer entrichten. Die Häftlinge selbst erhielten keinerlei Entlohnung. Ihre Zahl wuchs im Frühjahr 1942 auf ca. 200, im Sommer 1942 auf etwa 500 an und bewegte sich in der Folgezeit zwischen 700 und 1.000.

 

Etwa ab Spätsommer 1942 wurde eine grössere Gruppe von Frauen in den DAW beschäftigt. Zunächst kamen diese weiblichen Arbeitskräfte jeden Morgen aus dem Ghetto und kehrten abends dorthin zurück. Zur Zeit der Liquidierung des Ghettos (im Juni 1943) wurden alle in den DAW beschäftigten Frauen in dem sogenannten Frauenlager des ZAL untergebracht.

Ferner wurde um den 6.Juni 1943 eine in Lemberg bis dahin in Betrieb befindliche Firma Schwarz, die Uniformen herstellte, liquidiert, ein Teil der Belegschaft von den DAW übernommen und als "Baracke Schwarz" weitergeführt.

 

Das Frauenlager war räumlich von den Unterkunftsbaracken der männlichen Häftlinge des ZAL getrennt. Es unterstand ebenfalls der Befehlsgewalt von Willhaus bzw. später Warzok.