Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXV

Verfahren Nr.747 - 757 (1971)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.756a LG Saarbrücken 29.06.1971 JuNSV Bd.XXXV S.389

 

Lfd.Nr.756a    LG Saarbrücken    29.06.1971    JuNSV Bd.XXXV S.389

 

Schw I/70

 

Im Namen des Volkes

 

 

In der Strafsache gegen

 

den Elektromechanikermeister Fritz Gotthard Gebauer 197, geboren am 14.7.1906 in Breslau, wohnhaft in Seesen im Harz, verheiratet, Deutscher, nicht vorbestraft,

 

wegen Mordes

 

hat das Schwurgericht beim Landgericht Saarbrücken auf Grund der Hauptverhandlung am 16., 18., 21. und 23.September 1970, 1., 6., 8., 13., 15., 20., 22. und 27.Oktober 1970, 3., 5., 10., 12., 19., 24. und 26.November 1970, 1., 3., 8., 10., 15., 17., 22. und 29.Dezember 1970, 5., 7., 12., 16., 26. und 28.Januar 1971, 2., 4., 9., 11., 16. und 22.Februar 1971, 4., 11., 18., 23., 25. und 30.März 1971, 1., 8., 17., 20., 27. und 30.April 1971, 10., 18., 25.Mai 1971, 1., 3., 8., 9., 15., 18., 24., 25. und 29.Juni 1971 am 29.Juni 1971 für Recht erkannt:

 

Der Angeklagte wird wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Fall 21 der Anklageschrift wird eingestellt. Im übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit Einstellung oder Freispruch erfolgte, einschliesslich der ausscheidbaren notwendigen Auslagen des Angeklagten der Landeskasse zur Last. Im übrigen hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

 

GRÜNDE198

 

A. Allgemeines199

 

I. Persönlicher und beruflicher Werdegang des Angeklagten

 

Der bisher nicht bestrafte Angeklagte Fritz Gotthard Gebauer, der deutscher Staatsangehöriger ist, ist am 14.Juli 1906 in Breslau geboren. Sein Vater, der Pförtner beim preussischen Eichamt in Breslau war, ist bereits 1924 verstorben. Der Angeklagte wuchs im elterlichen Haushalt heran und besuchte von 1912 bis 1920 die Volksschule. Nach Entlassung aus der 8.Klasse machte er von 1920 bis 1924 eine Mechanikerlehre in Breslau durch, die er mit der Gesellenprüfung, in der er die Note "gut" erzielte, erfolgreich abschloss. Er arbeitete bei seiner Lehrfirma noch ein Jahr als Geselle und wurde dann infolge der Lage am Arbeitsmarkt für etwa neun Monate arbeitslos. Nachdem er anschliessend ein Jahr als Hilfsmechaniker tätig war, trat er etwa 1926/27 bei der Firma Siemens ein, bei der er als Monteur für Schwachstromanlagen ausgebildet wurde. Im Jahre 1928 wechselte er zur Schlesischen Telefongesellschaft, die ihn bis 1930 als Bezirksmonteur beschäftigte. Infolge der damaligen

 

197 Rechtskräftig durch Beschluss des BGH vom 19.4.1972, 2 StR 50/72, Lfd.Nr.756b, mit der Massgabe, dass Gebauer im Falle 21 der Anklage freigesprochen wird.

198 Die Überschriften sind dem dem Urteil beiliegenden Inhaltsverzeichnis entnommen worden.

199 Anmerkung im Inhaltsverzeichnis des Urteils: Beweiswürdigung hierzu jeweils im Anschluss an die einzelnen Feststellungen.