Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.353

 

Die abweichende Schreibweise "Demianiuk" in der "Übergabeverhandlung" vom 1.Oktober 1943 200 und im Waffen- und Gerätenachweis 201 bei sonst mit den in den früher erstellten Urkunden identischen Daten steht der Überzeugung nicht entgegen, dass der Iwan Demjanjuk, der im Vernichtungslager Sobibor Dienst getan hat, mit dem Iwan Demjanjuk im Konzentrationslager Flossenbürg, dessen Identität mit dem nach dem Krieg in Landshut und anderen Orten in Bayern ansässigen und schliesslich in die USA ausgewanderten Iwan Demjanjuk auf Grund der Aussage des Zeugen Nag. zur Überzeugung der Kammer feststeht, identisch ist. Hierzu wird auf die Ausführungen des Sachverständigen Dr. P. über die Fehler bei der Transskription kyrillisch geschriebener Namen in lateinische Schrift verwiesen 202.

 

Dass der Angeklagte nicht mit Sicherheit als Urheber der Unterschrift des Namenszuges "Demjanjuk" auf dem Dienstausweis Nummer 1393 festgestellt werden kann, steht der gewonnen Überzeugung ebenfalls nicht entgegen, da er jedenfalls als Urheber in Betracht kommt.

 

Nicht entscheidend ist auch der Umstand, dass einzelne Wachleute sich nicht an den Namen "Demjanjuk" erinnerten oder den Angeklagten nicht wiedererkannt haben; so z.B. der Wachmann Akov Savenko in der Vernehmung vom 11.September 1980 auf Vorhalt der gleichen Fototafel, wie sie Daniltschenko vorgehalten wurde 203. Die Wahllichtbildvorlagen erfolgten über 35 Jahre nach dem fraglichen Zeitraum; die Wachmannkollegen mussten sich zudem nicht zwingend mit Familiennamen gekannt haben.

 

d) Angeklagter nicht in Treblinka

 

Die Kammer schliesst aus, dass der Angeklagte im verfahrensgegenständlichen Zeitraum als Wachmann im Vernichtungslager Treblinka tätig gewesen ist und dort Bediener des Motors der Gaskammer und als "Iwan der Schreckliche" bekannt war, eine Rolle, die man ihm in den in Israel geführten Prozessen zuschrieb.

 

Auslöser für die entsprechende Anklage in Israel waren Augenzeugenberichte, die den Angeklagten als "Iwan den Schrecklichen" wiedererkannt haben wollten. Abgesehen davon, dass sich für eine (weitere) Abkommandierung des Angeklagten von Sobibor nach Treblinka kein konkreter Anhaltspunkt ergeben hatte, identifizierten im Lauf des damaligen Verfahrens zahlreiche Zeugen übereinstimmend den Wachmann Iwan Martschenko als die Person "Iwan der Schreckliche".

 

So beschrieb etwa der polnische Zeuge Kazimierz Dudek in der Vernehmung vom 30.November 1986 den ukrainischen SS-Mann aus Treblinka mit dem Pseudonym "Iwan der Schreckliche" als einen Mann, den er gut gekannt habe, der Iwan Martschenkow geheissen habe und der dunkle Haut und dunkle Haare gehabt habe. Diesen habe er auch auf einer Wahllichtbildvorlage wiedererkannt.

 

Aus den Reihen der Trawniki-Wachmänner benannten den Wachmann Iwan Martschenko als Bediener der Vergasungsanlage in Treblinka unter anderem

 

200 Siehe oben C VIII 3 a Seite 328.

201 Siehe oben C VIII 3 c aa Seite 330 f.

202 Siehe oben C III 1 c Seite 267.

203 Siehe oben C VIII 5 a Seite 337.