Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.348

 

Diese Überlegungen würden nicht ausschliessen, dass der Angeklagte zu einzelnen der genannten Zeitpunkte jeweils bei - historisch gesichert - bereits vorhandenen Einheiten tätig geworden sei; seine eigenen Angaben zum chronologischen Ablauf seien jedoch in keiner Variante vollständig historisch nachvollziehbar.

 

Die Ausführungen des Sachverständigen, die er anhand von diversen Informationsquellen und Kartenmaterial im Einzelnen darlegte, waren in allen Punkten schlüssig und führen auch die Kammer zu dem Ergebnis, dass sich ein Alibi für den Angeklagten betreffend den verfahrensrelevanten Zeitabschnitt zwischen Sommer 1942 und Mitte 1944 hinsichtlich der festgestellten Tätigkeiten aus seinen früheren Angaben heraus nicht aufdrängt und auch sonst nicht ableiten lässt.

 

Der Zeuge Mos. vermochte sich zudem daran zu erinnern, dass die Angaben des Angeklagten in der Vernehmung über seine Einsatzorte als Soldat der Sowjetarmee, über die Aufenthalte in Lazaretten und über die Gefangennahme auf der Krim detailreich und einigermassen exakt gewesen seien; hingegen seien alle Angaben über seine Aufenthalte in Kriegsgefangenenlagern, über deren Dauer und über die Tätigkeitsorte bis zum Kriegsende überraschend schwammig und schwankend gewesen.

 

Es liegt nahe, dass der Angeklagte tatsächlich Anfang des Jahres 1945 für seine Tätigkeit in der neu aufzustellenden zweiten Division der "Wlassow-Armee" in Heuberg ausgewählt wurde. Hierfür spricht die verlesene Aussage des Walter Dubovec vom 30.April 1990. Dieser gab an, dass er während des Zweiten Weltkriegs als Offizier in der "Wlassow-Armee" gedient habe. Er sei im Januar 1945 nach Heuberg gekommen, wo er aus einer Gruppe von Freiwilligen Männer für den Dienst in seiner Wachkompanie ausgesucht habe. Eine dieser Personen sei Iwan Demjanjuk gewesen, den er ausgewählt habe, weil er fit und robust gewirkt habe.

 

Gerade letzterer Aspekt spricht gegen einen vorangegangenen längerfristigen Aufenthalt im Stalag 319 oder einem sonstigen Kriegsgefangenenlager, in denen die Gefangenen unter erbärmlichen Bedingungen und vor allem bei nicht ausreichender Nahrung eingesperrt gewesen waren.

 

Hingegen lässt sich eine Tätigkeit für die "Wlassow-Armee" ab Januar 1945 mit den Angaben des Zeugen Nag., wonach der Angeklagte mit ihm zusammen "im Frühjahr 1945" direkt nach Heuberg gekommen sei, zumindest von der zeitlichen Grössenordnung her in Einklang bringen. Ausserdem erinnerte sich der Zeuge Nag. auch an den Namen des Walter Dubovec und brachte ihn mit der "Wlassow-Armee" in Heuberg inhaltlich in Verbindung.

 

Insofern kommt der Aussage der während des Krieges im Truppenlager Heuberg als Sekretärin tätigen Josefine Dolle vor dem Amtsgericht Sigmaringen am 24.April 1990, wonach schon im Juni/Juli 1944 und nochmal im September 1944 "russische Soldaten" in "abgerissenen" Zivilsachen ins Lager gekommen wären, keine entscheidende Bedeutung zu, da diese Daten weder mit den vom Angeklagten in dessen Vernehmungen genannten Daten noch mit den historisch gesicherten Fakten über die Aufstellung der "Wlassow-Armee" in Einklang zu bringen sind.

 

Für den Zeitraum Ende 1944 / Anfang 1945 weisen hingegen die Aussagen des Ignat Daniltschenko aus den Jahren 1949 und 1979 eine andere Darstellung aus. Hiernach habe er zusammen mit Demjanjuk zunächst in Flossenbürg und von dort aus ab Spätherbst 1944 bis April 1945 in Regensburg Wachdienste geleistet, wo sich ihre Wege dann getrennt hätten. Diese Diskrepanz lässt sich aber ohne weiteres dadurch erklären, dass Daniltschenko auch hinsichtlich der Versetzung nach Flossenbürg eine unzutreffende zeitliche Einschätzung, nämlich Frühjahr 1944 angab. Da seine Schilderungen hinsichtlich der Versetzung nach