Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.341

 

aus nach etwa drei Wochen an das Konzentrationslager Flossenbürg abkommandiert worden. Dort sei die Aufgabe der Wachmänner die Bewachung des Lagers mit Waffen gewesen. Erst nach dieser Tätigkeit habe er sich 1945 der "Wlassow-Armee" angeschlossen. Er sei von den Deutschen deshalb nach Heuberg auf der Schwäbischen Alb gebracht worden und auf dem Weg nach München in Landshut in amerikanische Gefangenschaft geraten. Vorher hätten sie alle ihre Identifikationspapiere möglichst verbrannt.

 

Diese Angaben des Zeugen Nag. sind stimmig mit der Aussage Litwinenkos und den Eintragungen in der "Übergabeverhandlung" vom 1.Oktober 1943 und in dem Waffenbuch des Konzentrationslagers Flossenbürg.

 

Nag. schilderte darüber hinaus, dass er den Angeklagten im Konzentrationslager Flossenbürg kennengelernt habe. Er hat ihn zwar bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung nicht mehr wiedererkannt, jedoch auf früheren Abbildungen, die eindeutig den Angeklagten in jüngeren Jahren zeigen, sicher identifiziert. Demjanjuk sei in Flossenbürg ebenso wie er als Wachmann tätig gewesen. Mit ihm, Nag., zusammen sei Demjanjuk später nach Heuberg gekommen; erinnerlich hätten sie sich im Frühjahr 1945 der "Wlassow-Armee" angeschlossen. In Flossenbürg hätten Demjanjuk und er, Nag., in derselben Baracke gewohnt. Dort sei auch jedem Wachmann an der Innenseite des linken Oberarms eine Tätowierung mit der Blutgruppe gemacht worden.

 

Nach dem Krieg hätten sie, Demjanjuk und Nag., zusammen in Landshut in einer gemeinsamen Wohnung gelebt, ehe Demjanjuk nach Regensburg verzogen und schliesslich nach Amerika ausgewandert sei.

 

Diese Angaben des Zeugen Nag. bestätigen über die anderen Beweismittel hinaus die Anwesenheit des Angeklagten in Flossenbürg, wobei die Aussage zu diesem Punkt auch deshalb besonders tragfähig ist, weil Nag. den Angeklagten eben nicht nur dort, sondern dann auch noch in den Nachkriegsjahren persönlich erlebt hat, wenngleich nach seinen Angaben über die Kriegsjahre nicht mehr ausführlich gesprochen worden sei, was in Anbetracht der Kriegserlebnisse auch nachvollziehbar erscheint.

 

6. Tätowierung der Blutgruppe, Sachverständiger Prof.Dr. Ei.

 

Zu den Erkenntnissen darüber, dass im Konzentrationslager Flossenbürg den Wachmännern ihre jeweilige Blutgruppe am Oberarm tätowiert worden sei, ist das Ergebnis der körperlichen Untersuchung, die der Rechtsmediziner Prof.Dr. Wolfgang Ei. auch an Hand einer Fotografie des Oberarms darstellte und gutachterlich bewertete, stimmig.

 

Nach den Ausführungen des Sachverständigen habe sich beim Angeklagten an der linken Oberarminnenseite, in der Beugefalte zwischen Armbeugermuskulatur und Armstreckermuskulatur gelegen und rund 16 cm vom Ellenbogengelenk Richtung Achselhöhle oder Schultergelenk gemessen, eine leicht längs oval geformte Narbenbildung von etwa 1 cm Durchmesser gezeigt, die in ihren unteren, zur Armstreckermuskulatur und zum Ellenbogengelenk hin gewandten Anteilen geringe blaugrüne Verfärbungen aufweise. Die Narbenbildung sei vollkommen reizlos, ausgeheilt und älter erscheinend.

 

Diese Narbe sei nach dem Gesamtbild, insbesondere auch im Hinblick auf die noch leichte Pigmentierung im Randbereich ohne weiteres mit der Entfernung einer Tätowierung vereinbar.

 

Der Zeuge Gontscharenko sagte am 1.Juni 1949 aus, dass bei der Überführung ins Konzentrationslager Gusen im November 1943 seine Blutgruppe festgestellt worden sei und diese in