Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.339

 

Ausbildung verbracht worden sei. Er habe von Mai/Juni 1943 an als Koch in Sobibor gearbeitet 177.

 

In der zweiten Vernehmung gab Iwchenko weiter an, dass er zusammen mit Ignat Daniltschenko und dem auch von diesem in der Vernehmung von 1985 namentlich benannten Ewgeni Gontscharow sowie weiteren etwa fünf Wachmännern zu Wachdiensten eingeteilt worden sei, etwa zur Bewachung eines Sägewerks in einem polnischen Dorf, ehe die Gruppe ins "Todeslager Sobibor" geschickt worden sei. In dieser Vernehmung datierte Iwtschenko die Verlegung nach Sobibor auf Mai 1943. Im Hinblick auf die "Übergabeverhandlung" vom 26.März 1943, auf der neben Iwchenko und Daniltschenko unter der laufenden Nummer 7 auch ein Wachmann namens Jevim Hanscharow, geb. am 26.November 1912 mit der Dienstnummer 300 eingetragen ist, bei dem es sich unter phonetischen Gesichtspunkten um den von Iwchenko und Daniltschenko benannten Evgeni Gontscharow handeln könnte, besteht kein Zweifel daran, dass sich Iwchenko hinsichtlich des Zeitpunkts der Versetzung nach Sobibor lediglich um ein bis zwei Monate geirrt hat, was die übrigen Angaben aber nicht in Zweifel zieht.

 

Ebenfalls am 18.September 1979 wurde Iwtschenko eine Wahllichtbildmappe mit den drei gleichen Portraitaufnahmen wie bei der Daniltschenko vorgelegten Lichtbildmappe 178, also mit der Abbildung aus dem Dienstausweis des Angeklagten, jedoch in abweichender Anordnung, vorgelegt. Iwchenko erkannte hierbei den Angeklagten als ehemaligen Wachmann, den er 1942 in Trawniki gesehen habe. Auch hier deutet das Protokoll darauf hin, dass jegliche Einflussnahme im Hinblick auf das Erkennen eines bestimmten Bildes vermieden werden sollte. Iwtschenko ergänzte, er habe zu der Person kein näheres Verhältnis gehabt und könne sich auch an deren Namen nicht erinnern; ebenso habe er keine Erinnerung daran, ob diese Person im Lager Sobibor gewesen sei.

 

d) Wasili Litwinenko

 

Der Wachmann Wasili Litwinenko gab in seiner ersten Vernehmung vom 28.Juni 1949 vor den sowjetischen Behörden an, dass er etwa von September 1942 bis Januar 1943 im SS-Ausbildungslager Trawniki geschult worden sei und danach in SS-Einheiten gedient habe. Auf die Frage nach anderen Personen mit der gleichen Tätigkeit zählte Litwinenko insgesamt 23 verschiedene Wachmänner auf, wobei er unter der laufenden Nummer 2 einen Ukrainer Iwan Demjanjuk benannte, der zwischen 1918 und 1920 geboren sei und eine mittelgrosse Statur aufweise, ferner in der oberen Zahnreihe zwei künstliche Zähne aus Weissmetall habe. Nach Abschluss der Ausbildung habe dieser Demjanjuk zusammen mit ihm, Litwinenko, Gefangene in den Konzentrationslagern Lublin und L´vov (Lemberg) bewacht.

 

Unter der laufenden Nummer 18 benannte Litwinenko ferner den Wachmann Nag., geb. 1917 oder 1918, der einen grossen hageren Körperbau und ebenfalls künstliche Zähne aus Weissmetall und Gold in der oberen Zahnreihe gehabt habe. Nag. habe nach Abschluss der Ausbildung in Trawniki das Konzentrationslager Lublin bewacht; Ende 1943 sei er Nag. in Flossenbürg bei der Bewachung des dortigen Konzentrationslagers begegnet.

 

In zwei weiteren Vernehmungen aus dem Jahr 1969 präzisierte Litwinenko seine Angaben dahingehend, dass er im Mai 1942 bei Kertsch in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten und

 

177 Zu Aussagen des Iwan Iwtschenko siehe auch oben Fn 163; zum Personalbogen des Iwan Iwtschenko siehe oben C III 2 d aa Seite 277; zur Erwähnung auf der "Übergabeverhandlung" vom 26.03.1943 oben C VIII 2 c bb Seite 326.

178 Siehe oben C VIII 5 a Seite 338.