Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.337

 

Auf der "Übergabeverhandlung" vom 26.März 1943 sind genannt

- unter der laufenden Nummer 18 Peter Rudenko, geb. 22.Dezember 1915, bei dem es sich um den von Daniltschenko angegebenen Pjotr Rodenko handeln könnte,

- unter der laufenden Nummer 80 Nikolaj Medwedev, geb. am 15.Mai 1923, bei dem es sich um den von Daniltschenko benannten Nikolai Medewiev handeln könnte,

- unter der laufenden Nummer 17 Iwan Iwchenko, geb. am 16.Juni 1912, der auch von Daniltschenko - allerdings mit leicht abweichendem Geburtsjahr - so benannt ist und

- unter der laufenden Nummer 70 Pawel Schitschawin, geb. 29.August 1918, bei dem es sich um den von Daniltschenko benannten Wachmann mit dem Nachnamen Chichawin handeln könnte.

 

Auf der "Übergabeverhandlung" vom 1.Oktober 1943 sind notiert:

- unter der laufenden Nummer 19 Iwan Chomenko, geb. 08.06.1916 in Solotowka/Dnjepropetrowsk, bei dem es sich um den von Daniltschenko benannten Iwan Homenko handeln könnte, und

- unter der laufenden Nummer 35 Iwan Juchnowskij, der von Daniltschenko auch so benannt wurde.

 

Zwar zeigen sich bei den von Daniltschenko angegebenen Geburtsjahren mehrfach Abweichungen. Diese lassen die Angaben Daniltschenkos jedoch nicht insgesamt als unzutreffend erscheinen; vielmehr ergibt sich bereits aus der Formulierung der jeweils angegebenen möglichen Geburtsjahre, dass sich Daniltschenko insoweit jeweils nicht sicher war und seiner Aussage eher eine Schätzung als sicheres Wissen diesbezüglich zu Grunde lag.

 

In seiner Vernehmung vom 21.November 1979 benannte Daniltschenko ebenfalls den Angeklagten und Iwan Iwtschenko als Wachmänner, die mit ihm, Daniltschenko, zusammen im 1.Wachmannzug gedient hätten, wobei er in dieser Vernehmung Demjanjuk als zwei bis drei Jahre älter als sich selbst beschrieb, was zu den Geburtsjahren des Angeklagten (1920) und Daniltschenkos (1923) stimmig ist und die Angabe des Geburtsjahres beim Angeklagten in der Vernehmung von 1949 (1923) als Ungenauigkeit erscheinen lässt.

 

Daniltschenko gab in dieser Vernehmung ferner an, dass er Demjanjuk erstmals in Sobibor getroffen habe, wobei dieser bereits dort gewesen sei. Demjanjuk habe als einfacher SS-Wachmann gedient und sei ständig mit einem Kampfgewehr bewaffnet gewesen. Wie alle anderen Wachmänner habe er Fluchten aus dem Lager verhindern müssen. In der Zeit seines, Daniltschenkos, Aufenthalt im Lager habe er mehrmals gesehen, wie Demjanjuk, mit einem Gewehr bewaffnet, zusammen mit anderen Wachmännern Verurteilte 174 in allen Bereichen des Lagers bewacht habe, vom Ort ihrer Entladung und bis zum Eingang in das Tor des Vergasungswagens.

 

Von einer Teilnahme Demjanjuks an Erschiessungen von kranken Gefangenen wisse er, Daniltschenko, nichts. Er habe aber gesehen, dass Wachmänner und Demjanjuk Juden mit Gewehrkolben angestossen hätten, was eine "übliche" Situation bei der Entladung der Zugwaggons gewesen sei. Demjanjuk sei als erfahrener und fleissiger Wachmann angesehen gewesen.

 

Im Konzentrationslager Flossenbürg sei allen Wachmännern ohne Ausnahme und damit auch Demjanjuk in der Sanitätsabteilung der Buchstabe der Blutgruppe am linken Arm oberhalb des Ellenbogens auf der Innenseite tätowiert worden.

 

174Sic!