Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.335

 

Die beiden Doppelseiten 25 und 69, auf denen jeweils der Name "Demianiuk" und das Datum "08.10.43" mit Bleistift eingetragen ist, wiesen auch hinsichtlich der schwarzen Tinteneinträge keine chemischen Unterschiede zu den Tinteneinträgen auf den anderen Buchseiten auf. Ferner habe eine Messung der Papierdicke dieser Seiten und der sie umgebenden Seiten eine bis auf einzehntausendstel Inch gleiche Papierstärke aufgewiesen. Ähnliche Verfärbungen an den Kanten, die aufgrund von Lichteinfall für ältere Dokumente in Buchform typisch seien, hätten sich in der gleichen Intensität und Verteilung sowohl auf den Seiten 25 und 69 als auch auf den übrigen Seiten gezeigt.

 

Insgesamt bestehe daher für alle vorliegenden Dokumente aus urkundentechnischer Sicht kein Hinweis darauf, dass die Dokumente nicht in der massgeblichen Zeit zwischen 1942 und 1945 hergestellt worden sein könnten oder hieran nachträgliche Veränderungen vorgenommen worden seien.

 

Die zu jeder einzelnen Untersuchungsmethode und den jeweils hierdurch gewonnenen Ergebnissen detailliert und auch auf kritische Nachfragen präzise dargelegten Erkenntnisse stehen mit den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Dal. hinsichtlich der von ihm untersuchten Dokumente unter jedem Aspekt in Einklang.

 

5. Aussagen von Wachmännern

 

a) Ignat Daniltschenko

 

Die Erkenntnisse über die aus den Urkunden entnommenen Einsatzorte des Angeklagten finden ferner Bestätigung in den Angaben ehemaliger Wachmänner aus Trawniki.

 

a) Den Aufenthalt des Angeklagten in Sobibor bestätigte der ehemalige Wachmann Ignat Daniltschenko ausweislich der verlesenen Vernehmungsprotokolle. Daniltschenko wurde von den russischen Behörden mehrfach Ende der vierziger Jahre und erneut im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens im Jahr 1979 und im Jahr 1985 vernommen.

 

Während er in der Vernehmung vom 9.April 1947 zwar seine Gefangennahme in Kertsch im Mai 1942 und seinen Aufenthalt in den Kriegsgefangenenlagern Rowno und Regensburg einräumte, seinen Dienst als Wachmann in den Einheiten der Trawniki-Männer aber noch verschwiegen hatte, räumte er letzteres sowie seine Tätigkeit als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor und in den Konzentrationslagern Flossenbürg und später Regensburg bei den im März 1949 durchgeführten Vernehmungen ein.

 

So gab er am 1.März 1949, am 2.März 1949 und erneut im Rahmen seiner gerichtlichen Vernehmung am 31.März 1949 jeweils im Wesentlichen gleichlautend an, dass er im Mai 1942 bei der Schlacht um Kertsch verwundet und gefangen genommen worden sei. Er sei zunächst in das Kriegsgefangenenlager nach Rowno gekommen, wo aufgrund der schlechten Verpflegung die Sterblichkeit hoch gewesen sei. Etwa im Juni 1942 hätten deutsche Offiziere im Lager rund 100 Personen, darunter ihn, Daniltschenko, ausgesucht und zum Ausbildungslager Trawniki verbracht. Dort sei er fotografiert und registriert sowie mit Personaldokumenten ausgestattet worden. Sodann habe er die Ausbildung zum Wachmann durchlaufen. Etwa im September 1942 sei er in das polnische Lubartow zur Bewachung eines Sägewerks abgeordnet worden, ehe er im März 1943 in das Vernichtungslager Sobibor abkommandiert worden sei. Nach seiner Tätigkeit dort sei er in das Konzentrationslager Flossenbürg ebenfalls zu Wachdiensten versetzt worden, von wo aus er Ende des Jahres 1944 nach Regensburg versetzt worden sei. Bei der Überstellung von Kriegsgefangenen nach Nürnberg im Frühjahr 1945 sei er geflüchtet und von amerikanischen Truppen aufgegriffen worden.