Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.331

 

Bei den Eintragungen lässt sich feststellen, dass das Seitengewehr mit der Nummer 344 am 8.Oktober 1943 an einen Wachmann Daniltschenko und das Seitengewehr mit der Nummer 347 am selben Tag an einen Wachmann Juchnowskij ausgegeben wurden (Doppelseite 24). Auf Doppelseite 25 ist die Ausgabe des Seitengewehrs Nummer 364 und auf Doppelseite 69 die Ausgabe des Gewehrs Nummer 325 an einen Wachmann Demianiuk, beide ebenfalls am 8.Oktober 1943, vermerkt. Auf Doppelseite 26 ist für den gleichen Tag die Ausgabe des Seitengewehres Nummer 379 an einen Wachmann Litwinenko und des Seitengewehres Nummer 377 an einen Wachmann Furmanchuk vermerkt.

 

Auf Doppelseite 33 ist die Ausgabe des Seitengewehres Nummer 480 an den Wachmann Nag. Karp. für 9.Oktober 1943 registriert. Ausweislich der Eintragungen auf Doppelseite 55 erhielt Karp. Nag. am 16.November 1943 auch das Gewehr Nummer 137.

 

Die Eintragungen dieser und aller weiterer Namen erfolgte durchgehend in einer Handschrift mit gleichbleibendem Schriftbild, was die einheitliche Erfassung durch dieselbe Person nahelegt. Der Stichtag 1.April 1944 deutet darauf hin, dass für diesen Stichtag eine Waffeninventur gemacht und der jeweilige Verbleib der Waffe mit dem Ausgabedatum notiert wurde. Im Hinblick darauf, dass diverse Namen aus der "Übergabeverhandlung" vom 1.Oktober 1943 sich - immer mit dem Ausgabedatum "8.10.43" verbunden - in dem "Waffen- und Gerätenachweis" wiederfinden, liegt es nahe, dass diese Gruppe dann tatsächlich auch kurz nach ihrer Ankunft mit den jeweiligen Waffen ausgestattet wurde.

 

Hinweise auf augenscheinliche Manipulationen des Buches oder der getätigten Eintragungen ergaben sich nicht. Das Buch ist einheitlich und sauber mit Fäden gebunden, wobei sich die buchbindungstechnisch typische Verwendung von Papierdoppelbögen zeigt, die somit jeweils zur Hälfte Bestandteil zweier verschiedener durchnumerierter Doppelseiten wurden.

 

Im Hinblick auf den engen inhaltlichen Zusammenhang zu der "Übergabeverhandlung" vom 01.10.1943, in der im Übrigen der Angeklagte ebenfalls mit einer leicht abweichenden Schreibweise seines Namens ("Demianjuk") enthalten ist, besteht kein Zweifel daran, dass sich auch der Eintrag in dem Waffen- und Gerätenachweis hinsichtlich des Seitengewehrs und des Gewehrs auf den Angeklagten bezieht.

 

bb) Diese Einschätzung findet ihre Bestätigung auch in der auf 3.Oktober 1944 datierten "Diensteinteilung für Mittwoch, den 4.Oktober 1944", welche ebenfalls als Originaldokument vorlag. Hierbei handelt es sich um eine eng mit Schreibmaschine beschriebene Seite, in der ein Tagesablauf sowie die Zusammenstellung verschiedener Kommandos und Arbeitseinheiten aufgelistet sind, wobei den Nachnamen diverser Wachmänner zumeist die zugehörige Dienstnummer beigefügt ist.

 

Bei der Rubrik "Kdo. Bunkerbau" ist der Name "Demenjuk" mit der zugehörigen Nummer 1393 aufgeführt. Ferner befinden sich auf der Liste, eingeteilt in verschiedene Arbeitsgruppen, die Namen weiterer auch in anderem Zusammenhang bereits dokumentarisch erfasster Wachmänner, so beispielsweise

 

- der Wachmann Jarosch mit der Dienstnummer 749 (für Jarosch liegen ein Dienstausweis mit dieser Dienstnummer sowie ein Eintrag als laufende Nr.2 in dem nur vier Wachmänner umfassenden Abkommandierungsschreiben vom 20.Januar 1943 an das Kommando der Sicherheitspolizei in Krasnik, ebenfalls mit dieser Dienstnummer, vor),

- der Wachmann Nag. mit der Nummer 477,

- der Wachmann Daniltschenko mit der Nummer 1016 und

- der Wachmann Juchnowsky (richtig: Juchnowskij) mit der Nummer 847.