Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam
Lfd.Nr.579a LG Aurich 26.06.1964 JuNSV Bd.XX S.327
Jacken veranlasst, weil irgendjemand ihm einen entsprechenden Auftrag erteilt habe; von einer Abnahme der Wertsachen und dem Einsammeln der Schuhe sei ihm aber nichts bekannt. Nach den Aussagen der Zeugen Wilhelm Schmidt und Bu. besteht indessen kein Zweifel, dass die Juden sowohl ihre Wertsachen abgeben als auch ihre Jacken und das noch brauchbare Schuhwerk ausziehen mussten, bevor sie an die Grube herangeführt wurden.
Die Feststellungen über die am Erschiessungsplatz anwesenden Personen beruhen auf den Angaben der Angeklagten Dr. Scheu, Struve und Bastian und den Aussagen der Zeugen Wilhelm Schmidt, Wal., Og., Bu. und Pa. Der Zeuge Br. hat in seiner - völlig unglaubwürdigen - Aussage behauptet, er wisse nicht, dass er am Erschiessungsplatz gewesen sei. Indessen haben die Zeugen Bu. und Pa. eindeutig bekundet, sie hätten Br. am Erschiessungsplatz gesehen, wo er mit den Händen in der Luft herumgefuchtelt habe; nach der Aussage von Bu. soll er eine Pistole in der Hand gehalten haben. Auch der Zeuge Og. meint, dass er Br. am Erschiessungsplatz gesehen habe. Dagegen wollen die Angeklagten Struve und Bastian Br. nicht bemerkt haben, während Dr. Scheu angibt, er habe Br. in Kolleschen gesehen, wisse aber nicht, ob Br. auch auf dem Erschiessungsplatz gewesen sei. Wie der Zeuge Gu. bekundet hat, wurde später in Naumiestis davon gesprochen, dass Dr. Scheu, Br. und F. an der Erschiessungsaktion teilgenommen hätten.
Der Zeuge F. hat in seiner unsicheren und gewundenen Aussage ebenfalls geleugnet, sich an der Massenerschiessung beteiligt zu haben. Auf Grund der Aussagen der Zeugen A. und Gu. besteht gleichwohl ein starker Verdacht, dass auch er an den Exekutionen teilgenommen hat.
Während die Angeklagten Dr. Scheu und Struve früher zu ihrer Entlastung vorgebracht hatten, dass sich am Erschiessungsplatz auch ein Gestapobeamter im Offiziersrang aufgehalten habe, ist diese Schutzbehauptung in der erneuten Hauptverhandlung wesentlich abgeschwächt worden. Der Angeklagte Dr. Scheu meint zwar, dass ausser Bastian und Wilhelm Schmidt noch ein dritter Gestapo-Mann an der Erschiessungsstelle gewesen sei, fügt jedoch hinzu, er erinnere sich nicht, ob dieser Mann ein Gestapo-Offizier gewesen sei.
Der Angeklagte Struve behauptet zwar, Dr. Scheu habe ihm an Erschiessungsplatz erklärt, dass die Gestapo die Leitung der Aktion habe, erwähnt aber nichts mehr von einem an der Erschiessungsstelle anwesenden Gestapo-Offizier.
Der Angeklagte Bastian erklärt demgegenüber mit Bestimmtheit, dass von der Gestapo (Grenzpolizei) nur er und Wilhelm Schmidt am Erschiessungsplatz gewesen wären.
Der Zeuge Wilhelm Schmidt bekundet hingegen, dass auch der Kriminalassistent Meierl, der wie er damals im Stalag Heydekrug-Matzicken beschäftigt gewesen sein soll, an der Aktion beteiligt gewesen sei; dagegen sei ein höherer Beamter (Offizier) nicht am Erschiessungsplatz gewesen.
Das Schwurgericht hat unter diesen Umständen keinen Zweifel, dass ausser Bastian, Wilhelm Schmidt und möglicherweise noch Meierl Angehörige der Gestapo (Grenzpolizei) oder des fast ebenso uniformierten Sicherheitsdienstes (SD) nicht am Erschiessungsplatz anwesend waren.
Die Feststellungen über die vorübergehende Anwesenheit des kommissarischen Landrats Schm. und seines Kraftfahrers G. am Erschiessungsplatz und über die mit dem Erscheinen von Bu. und Pa. zusammenhängenden Ereignisse beruhen auf den Einlassungen der Angeklagten Dr. Scheu, Struve, Bastian und Jagst und den Angaben der Zeugen Schm., G., Wilhelm Schmidt, Bu. und Pa. Der Angeklagte Dr. Scheu meint allerdings, es stimme sicher nicht, dass er Bu. aufgefordert habe, nach den Juden aus Vainutas zu suchen. Indessen haben die Zeugen Bu. und Pa. diesen Vorgang glaubhaft geschildert. Das Schwurgericht hat an der Richtigkeit ihrer Darstellung keinen Zweifel.
Während der Angeklagte Dr. Scheu zwar einräumt, selbst auf jüdische Opfer geschossen zu haben, aber nicht aussagen will, wer sonst noch auf die Juden geschossen hat, nennt Struve allgemein "SS-Männer und Gestapoleute" und Wilhelm Schmidt ebenso pauschal "Deutsche und Litauer" als Schützen.
Der Angeklagte Jagst bekundet, die Schützen an der Grube hätten schwarze Uniformen