Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.325

 

a) Abkommandierung im Dienstausweis

 

In dem Dienstausweis Nummer 1393 sind in der Zeile unter dem Eintrag über die Abkommandierung an das L.G. Okzow in den formularmässigen Leerzeichen der Rubrik "Abkommandiert am _____ zu _____" handschriftlich das Datum "27.3.43" und das Wort "Sobibor" eingetragen.

 

b) Urkundentechnische Untersuchung, Sachverständiger Dr. Dal.

 

Bei der "Übergabeverhandlung" vom 26.03.1943 handelt es sich um ein Schreiben unter dem Briefkopf "Der [unleserlicher Teil] nd Polizeiführer im Distrikt Lublin - Ausbildungslager Trawniki" mit dem Adressat "An das SS-Sonderkommando in Sobibor". Das Schriftstück besteht aus zwei Blättern, die jeweils auf der Vorder- und Rückseite maschinengeschriebenen Text enthalten. Das Schreiben enthält sodann eine von 1 bis 84 fortlaufend numerierte Liste von Personen, die jeweils mit Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie in der rechten Spalte mit der zugehörigen Dienstnummer angegeben sind, wobei mehrere Namen unter einer Dienstgradbezeichnung zusammengefasst sind.

 

Die Liste wird eingeleitet mit folgendem Satz:

"Mit dem heutigen Tage werden vom Ausbildungslager Trawniki an die Dienststelle folgende Wachmänner (SB) zum Austausch gebracht:"

Unter der laufenden Nummer 30 findet sich der Eintrag "Demianiuk, Iwan, geb. am 3.4.20 in Dubai-Makarinzi" sowie in der rechten Spalte daneben die Nummer "1393". Die Liste trägt die Abschlussformel "Der Kommandeur des Ausbildungslagers Trawniki - i.A. SS-Untersturmführer".

 

Der urkundentechnische Sachverständige Dr. Dal. legte hierzu dar, dass er die Liste, die als Originaldurchschlag vorlag, ebenfalls in Augenschein genommen, jedoch nicht urkundentechnisch untersucht habe. Es seien an den Dokumentenrändern jeweils Klebestreifen angebracht gewesen; diese waren auch bei der kommissarischen richterlichen Inaugenscheinnahme durch den Vorsitzenden der erkennenden Kammer festzustellen. Sie liessen sich, so der Sachverständige, ohne weiteres als Schutz gegen Risse erklären, welcher erst zu späterer Zeit angebracht worden sei. Es sei jedoch sicher festzustellen, dass die Klebestreifen die auf dem Dokument befindliche Schrift abdecken würden und nicht vor einem Beschreiben aufgebracht gewesen seien, was sich ebenfalls mit dem Eindruck im Rahmen des kommissarischen Augenscheins deckte. Das Druckbild der verwendeten Schreibmaschine unterscheide sich jedenfalls von demjenigen der Schreibmaschine, die für das Ausfüllen der vier von ihm untersuchten Originaldienstausweise verwendet worden sei.

 

c) Querverbindung zu anderen Dokumenten

 

Die sich aus dem Dienstausweis Nummer 1393 und der "Übergabeverhandlung" vom 26.März 1943 ergebende Abordnung des Angeklagten nach Sobibor findet Bestätigung durch mehrfache Querverbindungen zu anderen Dokumenten.

 

aa) Die Abweichung der Datumsangabe von einem Tag (Übergabeverhandlung vom 26.März 1943, Abkommandierungseintrag im Dienstausweis: 27.März 1943) lässt sich ohne weiteres damit erklären, dass bis zum 26.März 1943 die abzuordnende Gruppe der Wachmänner von der Leitung des Ausbildungslagers Trawniki zusammengestellt und am 26.März 1943 als Liste schriftlich niedergelegt wurde. Die effektive Umsetzung kann dann ohne weiteres einen Tag später erfolgt sein, an dem auch die zugehörigen Dienstausweise mit dem Abkommandierungsvermerk versehen wurden.