Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.321

 

Er, der Sachverständige, könne naturgemäss keine Aussage darüber treffen, von wem die Vordrucke und die Stempelabdrucke produziert worden seien. Aufgrund der vielfältigen individuellen Merkmale stehe jedoch fest, dass entweder alle vier Dokumente authentisches zeitgeschichtliches Material seien oder aber alle vier Dokumente in anderweitigem Zusammenhang hergestellt worden sein müssen.

 

Auch der Sachverständige Dr. Dal. bestätigte, dass er anhand einer computergestützten Montage eine geringfügige Drehung des Lichtbilds simuliert habe und sich dabei ein exakt kreisförmiger Stempelabdruck am unteren Rand des Lichtbildes und dem zugehörigen Dokumententeil habe feststellen lassen. Hinweise auf eine Lichtbildauswechslung habe es nicht gegeben, zumal auch der auf dem Lichtbild sichtbare Nummernstreifen, der mit blossem Auge nur schwer erkennbar sei, urkundentechnisch besser sichtbar gemacht worden sei und die Ziffernfolge 1393 aufweise, welche mit der auf dem Dienstausweis aufgebrachten Dienstnummer übereinstimme.

 

Auch die Ausführungen des Sachverständigen Dr. Dal., der die Abteilung Urkundentechnik beim Bayerischen Landeskriminalamt leitete und bereits vielfach als kompetenter und erfahrener Sachverständiger bei Gericht aufgetreten ist, waren in allen Belangen nachvollziehbar, wobei er insbesondere die einzelnen individuellen Merkmale auch anhand von Lichtbildern eingehend und auf kritische Nachfragen hin differenziert erläuterte.

 

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus einer Analyse des auf der Vorderseite des Ausweises aufgebrachten Zeichens, ähnlich einem maschinenschriftlichen Zeichen "k". Nach den Ausführungen der Sachverständigen Shimrit Här., Dolmetscherin und Übersetzerin für die hebräische Sprache, könne es sich ebenso um ein "aleph", den ersten Buchstaben des hebräischen Alphabets, handeln. Es ist möglich und liegt sogar nahe, dass dieses Zeichen im Rahmen der vielfältigen Untersuchungen des Dokuments aufgebracht wurde. Über haltlose Spekulationen hinaus ergeben sich keine Hinweise, dass es sich um das Ergebnis eines Fälschungsvorgangs handelt. Insbesondere fehlen Hinweise, dass es sich um den Teil eines im Übrigen entfernten Wortes handeln könnte.

 

d) Vergleichsausweise

 

Unabhängig von weiteren Aspekten, die eine Tätigkeit des Angeklagten als Hilfswilliger in Trawniki und Sobibor bestätigen, spricht auch gegen eine umfassende Dokumentenfälschung aus der Nachkriegszeit, welche nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Dal. neben dem für den Angeklagten ausgestellten Dienstausweis zumindest auch die drei von ihm untersuchten Vergleichsdienstausweise umfassen würde, dass die in den Vergleichsdienstausweisen genannten Personen Wolembachow, Juchnowskij und Bondarenko mit ihren jeweiligen Dienstnummern auch Gegenstand von anderen Urkunden sind, die mit dem Angeklagten nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

 

So befindet sich etwa der Name des Iwan Wolembachow mit der Dienstnummer 1211 als Nummer 24 auf einem Verlegungsschreiben ("Übergabeverhandlung") vom 14.August 1943, wonach mit Wirkung vom 15.August 1943 insgesamt 75 namentlich benannte Wachmänner vom Ausbildungslager Trawniki an das Arbeitslager Bialystok abgestellt werden. Auf derselben Verlegungsliste ist als Nummer 13 auch der Name des Iwan Juchnowskij mit der Dienstnummer 847 genannt. Der Name des Bondarenko mit der Dienstnummer 1926, wenngleich auch mit der russischen Form des Vornamens "Nikolaj" anstatt des ukrainischen "Mykola", findet sich ferner auf der "Übergabeverhandlung" vom 22.März 1943, mit der insgesamt 55 Wachmänner unterschiedlichen Dienstgrades vom Ausbildungslager Trawniki an das "SS Arbeitslager" in Treblinka "versetzt bzw. ausgetauscht" wurden. Bondarenko ist mit dem Geburtsdatum "1.5.1922" und dem Geburtsort Kloschko unter Nummer 50 genannt. Dies entspricht auch den Personendaten, die in dem Dienstausweisdokument notiert sind.