Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.316

 

1. Dienstausweis Nr.1393

 

Das Original des auf den Namen "Demjanjuk Iwan" lautenden Dienstausweises mit der Nummer 1393 hat die Kammer im Original in Augenschein genommen.

 

Es handelt sich dabei um ein Ausweisdokument, das von seiner äusseren Form, seinem formularmässigem Aufbau und seinen Eintragungen anderen Dienstausweisen entspricht. Neben diversen Kopien von Dienstausweisen wurden auch drei weitere Originaldienstausweise, ausgegeben für "Iwan Juchnowskij" (Nummer 847), "Iwan Wolembachow" (Nummer 1211) und "Mykola Bondarenko" (Nummer 1926), in Augenschein genommen.

 

Vor dem Hintergrund der Darlegungen des historischen Sachverständigen Dr. P. und der zugehörigen Quellen und Beweismittel zur Rekrutierung von Hilfswilligen für das Ausbildungslager Trawniki 152 besteht kein Zweifel, dass das Dokument anlässlich der Aufnahme des Angeklagten in die Reihen der Wachmannschaften ausgestellt wurde. Inhaltlich geben die Eintragungen die Personendaten des Angeklagten wieder. So sind sein aktueller Nachname sowie sein damaliger Vorname "Iwan" und der auch von ihm in früheren Vernehmungen angegebene Name seines Vaters ("Nikolai" 153) sowie sein Geburtstag ("3.4.20") vermerkt. Ebenso ist sein Geburtsort vermerkt, wenngleich dieser Eintrag nicht in der korrekten Schreibweise, sondern ersichtlich auf phonetischer Basis erfolgt ist. Als besonderes Merkmal ist ferner in dem Dokument eine "Narbe auf dem Rücken" erwähnt.

 

Ferner ist ein Schwarz-Weiss-Lichtbild eingeklebt, das den Angeklagten als jungen Erwachsenen zeigt, der auf seiner linken Brustseite einen weissen Streifen mit einer Zahlenfolge trägt, die sich trotz einer feststellbaren Verblassung als die Nummernfolge "1393" erkennen lässt; Ziffernteile, die eine abweichende Zahlenfolge nahelegen würden, sind nicht zu erkennen.

 

a) Lichtbild des Angeklagten, Sachverständiger Al.

 

Die Überzeugung, dass das Lichtbild tatsächlich den heute 91-jährigen Angeklagten im damaligen Alter von Anfang 20 zeigt, beruht auf dem Gutachten des Sachverständigen EKHK a.D. Reinhardt Al.

 

Der Sachverständige war seit 1968 beim Bayerischen Landeskriminalamt zunächst als daktyloskopischer Sachverständiger ausgebildet worden. Er entwickelte nach eigenen Angaben dort in Zusammenarbeit mit anthropologischen Instituten die vergleichende Auswertung von Lichtbildern und hat sie über 15 Jahre hinweg professionalisiert.

 

Bereits 1986 habe er für den Prozess gegen den Angeklagten in Israel ein vergleichendes Lichtbildgutachten erstattet, dessen zentrale Aussage auch nach heutigem Kenntnisstand uneingeschränkt Gültigkeit habe.

 

Ihm seien seinerzeit das zu begutachtende Lichtbild eines jungen Mannes aus dem Dienstausweis des Angeklagten sowie sieben Vergleichsbilder, von denen die Nachkriegsbilder gesichert den Angeklagten zu verschiedenen Anlässen und Zeitpunkten gezeigt hätten, zur Verfügung gestellt worden. Es habe sich jeweils um Reproduktionen von fotographischen Aufnahmen gehandelt, die jedoch eine sehr gute Qualität aufgewiesen hätten. Bei den Vergleichsbildern, sämtlich Schwarz-Weiss-Fotos, habe es sich um das Bild eines Rotarmisten aus dem

 

152 Siehe oben C III 1 b Seite 266 und C III 2 c Seite 273 ff.

153 Ukrainisch: Mykola.