Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.315

 

Der Sachverständige legte dar, dass, obwohl ihm keine auf den Angeklagten konkret bezogenen Quellen für den Zeitraum bis zur Gefangennahme bekannt seien, die ersten Einsatzorte, die der Angeklagte genannt hatte, historisch plausibel seien, und dass der Angeklagte nach seiner Verwundung auf der Krim eingesetzt gewesen und dort im Mai 1942 im Zuge des Versuchs einer Rückeroberung der Krim über die Meerenge von Kertsch auf der gleichnamigen Halbinsel in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten sein könne. Am 8.Mai 1942 sei die deutsche 11.Armee durch die sowjetischen Linien entlang der Südkante der Halbinsel Kertsch durchgebrochen und habe sich am 14.Mai 1942 am Rande der Stadt Kertsch selbst befunden. In den folgenden vier Tagen hätten die Deutschen die Widerstandskraft der sowjetischen Streitkräfte zerstört und gut 126000 sowjetische Gefangene genommen. Anhand der Angaben des Angeklagten lasse sich daher der Zeitpunkt der Gefangennahme auf Mitte Mai 1942 eingrenzen.

 

6. Glaubwürdigkeit

 

Auf Grund der Übereinstimmung zwischen den detaillierten Angaben des Angeklagten in dem in den USA gegen ihn geführten Verfahren über seinen Lebensweg von der Geburt bis zur Gefangennahme mit den vorliegenden Urkunden und den Darlegungen des Sachverständigen Dr. Me. hat die Kammer keinen Zweifel an der Richtigkeit der bezeugten Angaben des Angeklagten und legt diese daher den Feststellungen zugrunde.

 

VIII. Der Angeklagte als Trawniki-Wachmann

 

Entgegen den weiteren Aussagen des Angeklagten, der nach Angaben der Zeugen Kul. und Mos. eine Tätigkeit als Wachmann in Trawniki und Einsätze in dieser Funktion an anderen Dienstorten abstritt und sich darauf berief, durchgehend in Kriegsgefangenenlagern gewesen zu sein, ehe er in antisowjetische Militärverbände aufgenommen worden und zunächst in Graz und anschliessend an weiteren Orten bis zum Kriegsende tätig gewesen sei, ist die Kammer davon überzeugt, dass der Angeklagte kurz nach seiner Gefangennahme für den Dienst als Wachmann in Trawniki rekrutiert wurde und in dieser Funktion auch tätig geworden ist, insbesondere in der Zeit vom 28.März 1943 bis mindestens Mitte September 1943 im Vernichtungslager Sobibor.

 

Diese Überzeugung gründet sich auf eine kritische Gesamtwürdigung der erhobenen Beweise, wobei die zentralen Beweismittel der Originaldienstausweis, ein Originaldurchschlag der "Übergabeverhandlung" vom 26.März 1943 von Trawniki nach Sobibor und ein Originaldurchschlag der "Übergabeverhandlung" vom 1.Oktober 1943 von Trawniki zum Konzentrationslager Flossenbürg sind, auf denen jeweils der Angeklagte mit der ihm zugewiesenen Dienstnummer "1393" verzeichnet ist, ferner auf die verlesenen Angaben des bereits verstorbenen Zeugen Ignat Daniltschenko, der den Angeklagten als Wachmannkollegen im Vernichtungslager Sobibor bezeichnet hat.

 

Diese Beweismittel waren in Anbetracht der vielschichtigen politischen Interessenlagen in der Nachkriegszeit, speziell unter dem Aspekt des "Kalten Krieges" und der ideologisch geprägten Verfolgungspraxis speziell in der Sowjetunion hinsichtlich ihrer Echtheit und etwaiger Einwirkungen bei Vernehmungen sorgfältig und kritisch zu prüfen. Im Hinblick auf die vielfältigen weiteren Beweiserkenntnisse im Rahmen der durchgeführten Beweisaufnahme besteht jedoch bei einer Gesamtschau der zahlreichen, sich vielfach ergänzenden Beweismittel im Ergebnis an der festgestellten Tätigkeit des Angeklagten im verfahrensgegenständlichen Zeitraum kein Zweifel.