Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.313

 

Wände der Kammern hindurch zu hören gewesen. Am Ende seien nicht immer alle tot gewesen; manche hätten noch Lebenszeichen von sich gegeben und seien erschossen worden. Auch Filipp Liwtschischin schilderte, wie er gehört habe, dass die Menschen in den Gaskammern schrien, wenn sie mit Gas umgebracht wurden.

 

VII. Werdegang des Angeklagten bis zur Gefangennahme

 

Aufgrund der zahlreichen Beweismittel kann die Kammer den Lebenslauf des Angeklagten bis heute in seinen zentralen Stationen sicher rekonstruieren und dabei namentlich die verfahrensgegenständlichen Einsatzorte und Tätigkeiten des Angeklagte zweifelsfrei feststellen.

 

1. Aussagen des Angeklagten

 

Ein wesentliches Hilfsmittel für die Rekonstruktion des Lebensweges des Angeklagten sind zunächst dessen eigenen Angaben in den gegen ihn gerichteten Verfahren in den USA.

 

Über den Inhalt der "Deposition" vom 20.April 1978 berichtete die Zeugin Linda Kul. Sie war seinerzeit als "Court Reporter" tätig, d.h. als Gerichtsprotokollantin und als solche auch "Notary Public". Sie arbeitete für eine "agency", also eine private Einrichtung, welche die für die Erstellung von Vernehmungsprotokollen notwendigen Protokollführer stellte. Im Rahmen eines Auftrags hat sie die Aussagen des Angeklagten wörtlich mitgeschrieben und in der Folge in ein maschinenschriftliches Protokoll umgesetzt. Der Zeugin waren zwar nicht mehr alle Einzelheiten der damaligen Vernehmung geläufig, sie konnte sich jedoch - auch auf Vorhalt verschiedener Passagen - noch an die wesentlichen Züge der Vernehmungssituation und die vom Angeklagten hierbei getätigten Ausführungen erinnern und im Rahmen ihrer Vernehmung wiedergeben oder auf Vorhalt bestätigen. Sie erklärte auch, dass nach Abschluss einer Vernehmung jeder Verfahrensbeteiligte, der dies gewollt habe, eine Kopie des Protokolls erhalten habe.

 

Über die Vernehmung vom 4.März 1981 vor dem District Court berichtete der Zeuge Norman Mos., der seinerzeit als Anwalt für das US-Justizministerium bei der Vernehmung des Angeklagten die Anklagebehörde vertreten hat. Er hatte auch in Anbetracht seiner intensiven Befassung mit dem damaligen Verfahren gegen den Angeklagten teilweise unter Vorhalt einzelner Passagen des Protokolls noch eine detaillierte Erinnerung an die damaligen Angaben des Angeklagten und konnte diese referieren.

 

Nach den Angaben beider Zeugen habe der Angeklagte zu seiner Kindheit und Jugend im Wesentlichen angegeben, dass er mit dem ursprünglichen Vornamen Iwan am 3.April 1920 im ukrainischen Dubowije Machrinzij als Sohn des Ehepaares Nikolai und Olga Demjanjuk geboren worden sei. Er habe die Schule vier Klassen lang besucht und die fünfte Klasse nicht mehr beendet. Eine Berufsausbildung habe er nicht durchlaufen; er sei als Traktorfahrer tätig gewesen.

 

1940 sei er in die russische Armee eingezogen und dort als Artillerist ausgebildet worden. Bei einer ersten kämpferischen Auseinandersetzung im Jahr 1941 am Fluss Pruth, drei Monate nach Kriegsbeginn sei er von einem Granatsplitter am Rücken verletzt worden und daraufhin in mehreren verschiedenen Lazaretten in Melitopol, Berdjansk, Stalino und Tbilissi (Tiflis) gewesen, ehe er wieder nach Kutaisi nahe der türkischen Grenze zur Armee und dann nach Baku gekommen sei. Er sei schliesslich zur Kriegsfront abkommandiert und bei der Schlacht um Kertsch auf der Halbinsel Krim eingesetzt worden, wo er in deutsche Kriegsgefangenschaft