Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

> zum Inhaltsverzeichnis

Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.309

 

Die Transportsituation sei beengt und unkomfortabel, jedoch insgesamt noch erträglich gewesen. Er habe nicht feststellen können, dass bei diesem Transport auf dem Weg bereits jemand umgekommen sei. Über den Betrieb im Lager Sobibor selbst könne er aus eigener Anschauung fast nichts berichten, da er gleich weggebracht worden sei. Seine weiteren Ausführungen über seine persönlichen Erkenntnisse im Rahmen seiner Forschungs-, Publikations- und Vortragstätigkeit wiesen zahlreiche Details auf, die in allen Bereichen mit den Ausführungen des Sachverständigen Dr. P. und den übrigen Erkenntnisquellen korrespondierten.

 

5. Korrektur der Opferzahlen

 

Insgesamt besteht daher kein Zweifel daran, dass die 15 Transportzüge aus Westerbork mit den jeweils in den Westerborklisten erfassten Personen besetzt in Sobibor angekommen sind und die Passagiere zu einem weit überwiegenden Teil unmittelbar nach Ankunft getötet wurden, darunter auch die Angehörigen der Nebenkläger, für deren Vorversterben oder Aussonderung keine Hinweise vorliegen, insbesondere auch nicht nach den Recherchen der Sachverständigen Dr. Grü. in Anbetracht der verlesenen Todesbescheinigungen.

 

Da gleichwohl im Einzelnen nicht mehr feststellbare Personen bei Aussonderungen für Dienste als Arbeitshäftlinge wie in dem einen dokumentierten Fall vom 4.Juni 1943 oder wegen eines Vorversterbens nicht der unmittelbaren Tötung bei Ankunft zugeführt worden sein konnten, hat die Kammer die sicher festzustellenden Opferzahlen ausgehend von den Westerborklisten jeweils moderat nach unten korrigiert; dies auch im Einklang mit den Angaben Dr. P.s darüber, dass nichts über weitere Selektionen in Sobibor in "Aussenlager" bekannt sei.

 

6. Transport aus Izbica

 

Ferner steht aufgrund der Angaben der Zeugen Thomas Bla. und Philip Bia., die auch mit den Darlegungen des Sachverständigen Dr. P. zu historischen Erkenntnissen in Einklang stehen, fest, dass neben den Deportationszügen aus Holland am 28.April 1943 auch eine Gruppe von etwa 200 Personen aus dem polnischen Izbica nach Sobibor deportiert und hiervon jedenfalls 160 Personen noch am selben Tag getötet wurden.

 

Der Zeuge Kurt Gu. berichtete, dass seine Mutter im Transport von Mülheim an der Ruhr über Düsseldorf nach Izbica gebracht worden sei, dort bis zur Auflösung des Ghettos geblieben und im April 1943 nach Sobibor verbracht worden sei.

 

7. Einzelschicksale der Nebenkläger

 

Auch die als Zeugen vernommenen Nebenkläger, die nicht unmittelbar Überlebende der Deportation nach Sobibor sind, boten ein intensives Bild von Lebensschicksalen von Menschen, welche die Verfolgung überlebt haben, dabei aber überwiegend ihre Familie, häufig sogar alle Verwandten durch die Vernichtungsvorgänge verloren. Sie schilderten, wie sie der Verhaftung ihrer Eltern, Geschwister und sonstiger Angehörigen entgangen, bei Freunden und Bekannten untergekommen und häufig versteckt worden seien, ferner wie sie bei Kriegsende oder häufig erst einige Jahre danach erfahren hätten, was ihren Angehörigen Ungeheuerliches widerfahren sei, und welche Gefühle sie empfunden hätten, dass sie - anders als die Personen in ihrer Umgebung - ihrer gesamten Verwandtschaft beraubt waren.

 

VI. Ermordung durch Vergasung

 

Die Feststellungen zu dem, was bei der Vergasung der jüdischen Deportierten aus medizinischer Sicht geschah und welche körperlichen und hierauf beruhenden psychischen Auswirkungen die Motorenabgase bei den Opfern hervorriefen, beruhen auf den Erläuterungen des