Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXIV

Verfahren Nr.732 - 746 (1970 - 1971)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.734a LG Braunschweig 12.06.1970 JuNSV Bd.XXXIV S.297

 

Lfd.Nr.734a    LG Braunschweig    12.06.1970    JuNSV Bd.XXXIV S.309

 

vermeintliche Gefahr, die ihn zur Durchführung der Exekution gezwungen hätte. Er handelte aus der von ihm angenommenen Gehorsamspflicht gegenüber einer Anordnung seiner vorgesetzten Dienststelle. Daneben hatte er auch ein eigenes Interesse an der Tötung und damit der Bestrafung Schwalkes, denn Schwalke hatte gegen die Ordnung verstossen, auf die der Angeklagte so sehr bedacht war, und zwar in schwerwiegender Weise durch den Angriff auf einen Posten. Aus seinem bereits geschilderten Pflichteifer heraus wollte der Angeklagte die Tötung Schwalkes auch als eigene Tat, obwohl er deren Rechtswidrigkeit kannte.

 

C. Humianko

 

Am 6.9.1944 richtete die Staatspolizeileitstelle Breslau folgendes Schreiben an das KL Gross-Rosen:

 

"Geheime Staatspolizei

Staatspolizeileitstelle Breslau

Aussendienststelle Görlitz

- IV 1 c - 1464/44 -                                   (8) Görlitz, den 6.September 1944

 

An das

Konzentrationslager

in Gross - Rosen

 

Betrifft: Ukrainer Mykola Humianko, geb. 6.11.13 in Osiaty, Krs.Kobryn, wohnh. gewesen in Görlitz, wegen verbotenen Umgangs mit deutschen Frauen

 

Vorgang: Ohne.

 

Auf Anordnung der Staatspolizeileitstelle Breslau vom 6.9.44 - IV 1 c 1 a - 30 426/44 woe - wird der Obengenannte hiermit durch Einzeltransport dem dortigen Lager zugeführt. Humianko ist wegen Lungentuberkulose haftunfähig, kann aber nicht entlassen werden, da er mit zwei deutschen Frauen Geschlechtsverkehr hatte und mit seiner Exekution gemäss späterer Anordnung des RSHA. zu rechnen ist. Die Einweisungspapiere werden von der Staatspolizeileitstelle Breslau nachgereicht."

 

Humianko wurde einen Tag später in das KL eingewiesen. Sodann ging am 20.9.1944 folgendes Fernschreiben der Stapoleitstelle Breslau im KL Gross-Rosen ein:

 

"Betr.: Schutzhäftling UKRM. Mykolaj, Humianko, geb. 6.11.13 in Osiatb.

- Vorg.: Ohne. -

H. wurde am 7.9.44 dort eingewiesen mit dem Hinweis, dass er seine besondere "Behandlung" erfährt. - Mit Erl. V. 13.9.44 IV B 2 Kl. B - 5886/44 III hat das RSHA. angeordnet, "H. sofort durch Erschiessen zu exekutieren. Erl. v. 14.1.43 - IV D 2 C 450/42 G - 81 - beachten." - Ich bitte befehlsgemäss zu verfahren und Vollzugsmeldung zu erstatten.

STL. Breslau - IV 1 C / 1 A - 30 426/44

I.A. gez. Mehl KK."

 

Als Zeichen seiner Kenntnisnahme vom Inhalt hat der Angeklagte das Fernschreiben mit seinem Handzeichen versehen. Nach dem Text folgt ein handschriftlicher Vermerk:

"Am 21.9.44 um 8.00 durchgeführt."

 

Der angeführte Erlass vom 14.1.1943 betrifft die Durchführungsbestimmungen für Exekutionen des RFSS u. ChdDtPol vom 6.1.1943 - S IV D 2 - 450/42 g 81 -.