Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.307

 

vorgenommene - Korrekturen von Behörden handeln. Den Listen des dritten Typs seien in der Regel auch die als ungültig gestempelten Ausweise und Lebensmittelkarten aus Westerbork beigefügt und dies durch ein Kreuz auf der Liste vermerkt worden. Auch diese Listen des dritten Typs befänden sich im Archiv des Niederländischen Roten Kreuzes.

 

Hinsichtlich der in Sobibor zu Tode gekommenen Opfer sei die Informationslage von Anfang an relativ gut gewesen. Es gebe zwar keine Dokumente, welche die Ankunft der in Westerbork Richtung Sobibor abfahrenden Züge belegen würden. Aus Berichten von Überlebenden und durch Abgleich von Namen anderer Deportierten, die von Überlebenden genannt worden seien, mit dem vorhandenen Listenmaterial sei jedoch sicher festzustellen gewesen, dass die im verfahrensgegenständlichen Zeitraum in Westerbork abgefahrenen Züge auch tatsächlich nach Sobibor geleitet worden seien.

 

Während Berichte von Überlebenden über Todesfälle bereits während des Transportes aus verschiedenen europäischen Ländern in die Vernichtungslager bekannt seien, habe es solche Berichte bei den Recherchen speziell betreffend die Transporte aus Holland nach Sobibor nicht gegeben. Ein etwaiger Anteil an Personen, die bereits auf dem Weg nach Westerbork verstorben seien, sei prozentual daher allenfalls äusserst niedrig anzusetzen.

 

Es sei mit Hilfe von Angaben der Überlebenden auch recherchiert worden, ob Personen aus Zügen, die von Westerbork nach Sobibor gefahren seien, während der Fahrt selektiert und zu anderen Arbeitslagern geschickt worden seien. Deshalb könne man mit Sicherheit sagen, dass Personen, bei denen als Sterbeort "Sobibor" angegeben worden sei, auch dort umgebracht worden seien.

 

2. Deutsche Staatsangehörige

 

Die Sachverständige Dr. Grü. legte dar, dass die Westerborkliste betreffend die 15 Deportationszüge von Westerbork nach Sobibor im verfahrensgegenständlichen Zeitraum insgesamt 1939 Deportierte aufweise, von denen ein Geburtsort in Deutschland registriert worden sei, und zwar im einzelnen:

Transport vom 30.März 1943: 62 Personen,

Transport vom 6.April 1943: 100 Personen,

Transport vom 13.April 1943: 75 Personen,

Transport vom 20.April 1943: 68 Personen,

Transport vom 27.April 1943: 105 Personen,

Transport vom 4.Mai 1943: 90 Personen,

Transport vom 11.Mai 1943: 103 Personen,

Transport vom 18.Mai 1943: 215 Personen,

Transport vom 25.Mai 1943: 195 Personen,

Transport vom 1.Juni 1943: 100 Personen,

Transport vom 8.Juni 1943: 91 Personen,

Transport vom 29.Juni 1943: 100 Personen,

Transport vom 6.Juli 1943: 153 Personen,

Transport vom 13.Juli 1943: 156 Personen,

Transport vom 20.Juli 1943: 311 Personen.

 

Die Liste dieser Personen sei - so die Sachverständige - hinsichtlich der Staatsangehörigkeit gesondert und im Einzelnen überprüft worden. Als Quellen seien hierfür die Meldekarten beim Standesamt von Westerbork, die Kartei des Judenrates und die Europäische Zentralkartei verwendet worden.

 

Beim Standesamt Westerbork seien für Personen, die sich länger als vier Wochen im Lager aufgehalten hätten, Meldekarten angelegt worden. In diesen sei meist auch die Staatsangehörigkeit