Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.305

 

Ausbeutung der Arbeitskraft bestanden habe. Es sei immer davon die Rede gewesen, dass nur ein geringer Anteil arbeitsfähig gewesen sei.

 

Die Ausbeutung belegen die Rechnung des "Konzentrationslagers, Verwaltung Lublin" vom 22.Juni 1943 an die Firma Paul Reimann aus Friedland (Bezirk Breslau) über 100,00 RM für die Lieferung von 200 kg Haare und ein Frachtbrief, ausgestellt am 23.April 1943 in Sobibor, über die Lieferung von Bekleidung an die "Bekleidungswerke Lublin".

 

V. Die Transportzüge

 

Die Feststellungen zur Ankunft der 15 verfahrensgegenständlichen Deportationszüge aus Westerbork in Sobibor und die in diesen Zügen jeweils deportierten Menschen beruhen auf den sog. "Westerborklisten", den Angaben des Zeugen HtC. und den Erläuterungen der Sachverständigen Dr. Grü. Weitere Angaben hierüber sowie auch über den Transport aus Izbica machten Überlebende des Lagers Sobibor.

 

1. Westerborklisten

 

Bei den sog. "Westerborklisten" handelt es sich um Zusammenstellungen der Personen mit Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, die mit den jeweiligen Deportationszügen aus dem Sammellager im holländischen Westerbork Richtung Sobibor abtransportiert wurden.

 

Die Historikerin Dr. Regina Grü. vom Niederländischen Roten Kreuz, Abteilung Kriegsnachsorge, legte als Sachverständige den historischen Hintergrund und die Entstehung dieser Listen im Einzelnen dar.

 

In der Gedenkstätte Lager Westerbork werde seit einigen Jahren eine digitale Datei der jüdischen Opfer, die aus Westerbork deportiert worden seien, geführt, welche auf den Gedenkbüchern der Kriegsgräberstiftung (OGS) beruhe. Hierbei handle es sich um eine Organisation, die weltweit die Gräber niederländischer Kriegsopfer pflege. Die OGS habe eine Reihe von Gedenkbüchern herausgegeben, in welchen die Opfer mit ihren Personendaten genannt seien. Diese Daten seien anhand von Transportlisten überprüft und ergänzt worden, welche beim Niederländischen Roten Kreuz und beim Niederländischen Institut für Kriegsdokumentation archiviert seien.

 

Trotz vereinzelter festgestellter Fehler weise die Westerborkdatei ein hohes Mass an Zuverlässigkeit auf, die auf einem äusserst sorgfältigen Todesfeststellungsverfahren in jedem einzelnen Fall zurückzuführen sei; sie enthalte ausschliesslich offizielle Sterbedaten, die das Ministerium der Justiz rechtlich festgestellt und im niederländischen Staatsanzeiger veröffentlicht habe. Vor Übernahme dieser Daten in die Westerborkdatei sei jeder einzelne Fall zudem den Standesbeamten des letzten Wohnorts des Verstorbenen zur Überprüfung vorgelegt worden.

 

Rechtlicher Hintergrund dieser Todesermittlungen sei das niederländische Gesetz über Massnahmen für das Ausstellen von Sterbeurkunden von Vermissten vom 2.Juni 1949. Hierbei sei es darum gegangen, den Tod von Vermissten, der an sich schon bekannt gewesen sei, auch rechtlich festzustellen, um mögliche Rechtsfolgen für die Hinterbliebenen klären zu können. Zu diesem Zweck habe das Ministerium der Justiz eine Sonderkommission ins Leben gerufen, deren Aufgabe es gewesen sei, das Todesfeststellungsverfahren auszuführen und zu überwachen, Nachforschungen zu veranlassen und letztlich die offizielle Todesfeststellung zu treffen. Hierbei sei jede Anzeige individuell bearbeitet und überprüft worden. Es seien Erkenntnisse über Personendaten und Familienangehörige gesammelt worden. Diese Daten seien mit jenen der staatlichen Inspektion der Melderegister abgeglichen und gegebenenfalls ergänzt worden. Anschliessend habe das Informationsbüro des Niederländischen Roten Kreuzes