Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.299

 

Der SS-Mann Frenzel habe ihn, den Zeugen, nach der Ankunft als einen von etwa 40 Personen zu Arbeitsdiensten ausgewählt und mit dem Sortieren von Kleidungsstücken beauftragt. Die übrigen Ankömmlinge seien noch am selben Tag vergast worden.

 

Der Zeuge erläuterte anhand von Skizzen und Plänen den Lageraufbau und deren einzelne Teile, wobei sich auch aus seiner Schilderung keine Abweichungen zu den Darlegungen des Sachverständigen Dr. P. ergaben.

 

Ferner berichtete der Zeuge ebenfalls über den Ablauf der Vernichtung bei der Ankunft von Deportationszügen. Auch nach seiner Schilderung seien nach dem Aussteigen Frauen - auch mit Kindern - und Männer getrennt worden. Von der Rampe seien die Gruppen zunächst in das "Lager II" gebracht worden, wo sich ein SS-Mann für die Unannehmlichkeiten der Reise entschuldigt und angekündigt habe, dass die Menschen nunmehr geduscht würden, um sie dann zu Arbeitseinsätzen zu schicken. Durch den sog. "Schlauch", vom Zeugen auch als "Himmelfahrtsstrasse" bezeichnet, seien die Menschen dann in das "Lager III" gebracht und dort vergast worden. Er, der Zeuge, sei selbst nicht im "Lager III" eingesetzt gewesen, habe aber von dem dortigen Geschehen über Kontakte zu anderen Arbeitshäftlingen erfahren. Ausserdem seien aus den Gaskammern auch die Schreie der Menschen zu hören gewesen, die sich spätestens in den Gaskammern ihres Schicksals bewusst geworden seien; es seien auch die Flammen der Leichenverbrennung im ganzen Lager sichtbar gewesen, und der hierbei entstehende fürchterliche Geruch sei vom ersten Tag an immer da gewesen.

 

Der Zeuge habe zusammen mit den anderen Arbeitshäftlingen den ganzen Tag über arbeiten müssen, wobei er neben dem Sortieren von Kleidern auch mit anderen jeweils anfallenden Arbeiten betraut worden sei. Im Lager seien durchschnittlich etwa 17 SS-Leute und schätzungsweise 120 bis 150 Hilfswillige aus Trawniki anwesend gewesen. Diese "Ukrainer" seien bewaffnet gewesen und hätten auf Wachtürmen und bei den Stacheldrahtzäunen Wachdienste verrichtet. Ferner seien sie auch zur Unterstützung der Vernichtungsvorgänge und zur Bewachung der Arbeitskommandos jüdischer Häftlinge eingesetzt gewesen.

 

Gegenüber den Arbeitshäftlingen habe der reine Terror geherrscht und es habe bei den geringsten Verfehlungen massive Strafen gegeben, von denen die geringste 25 Peitschenhiebe gewesen seien. Er erinnere die Behandlung der Arbeitshäftlinge durch die Hilfswilligen als noch schlimmer als jene durch die Deutschen. Gerade die Bewacher des Bahnhofskommandos seien "kräftige Burschen" gewesen, die so auch ihre Überlegenheit zum Ausdruck gebracht hätten.

 

Im täglichen Lagerablauf habe es zwei unterschiedliche Phasen gegeben. An den Tagen, für die ein Deportationszug angekündigt gewesen sei, seien alle Lagerinsassen für spezielle Tätigkeiten eingeteilt worden. Die Arbeitshäftlinge seien etwa zum Bahnhofskommando, zum Haare schneiden bei den Opfern und dergleichen eingeteilt worden, wohingegen an den übrigen Tagen sonstige Arbeiten, die nicht unmittelbar mit der Vernichtung von Menschen zusammenhingen, ausgeführt worden seien. Bei Ankunft eines Deportationszuges habe immer besondere Aufmerksamkeit und Bereitschaft bei allen geherrscht.

 

Im Oktober 1943 sei es schliesslich zu einem Aufstand gekommen, bei dem er, der Zeuge, fliehen habe können.

 

bb) Mit den Schilderungen des Zeugen Thomas Bla. korrespondiert auch die Aussage des 85-jährigen Zeugen Philip Bia. Dieser gab an, dass er ebenfalls am 28.April 1943 zusammen mit seiner Familie und anderen Menschen aus Izbica nach Sobibor verbracht worden sei. Dort seien er und sein Bruder als Arbeitshäftlinge ausgewählt worden, während seine anderen Familienangehörigen noch am selben Tag vergast worden seien. Bereits an diesem Tag