Justiz und NS-Verbrechen Bd.XXXIV

Verfahren Nr.732 - 746 (1970 - 1971)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.734a LG Braunschweig 12.06.1970 JuNSV Bd.XXXIV S.297

 

Lfd.Nr.734a    LG Braunschweig    12.06.1970    JuNSV Bd.XXXIV S.299

 

soldatischen Kenntnisse sind zufriedenstellend. Seine geistigen Fähigkeiten liegen über dem Durchschnitt, während seine Kenntnisse genügend sind. Has. ist zum Führer geeignet."

 

Vom 10.2.1936 bis zum 31.3.1936 nahm der Angeklagte an einem Zugführer-Lehrgang in Dachau teil, wurde am 25.2.1936 zum Standarten-Oberjunker ernannt und am 1.4.1936 als Zugführer zum IV. SS-Totenkopfsturmbann "Ostfriesland" nach Esterwegen versetzt. Die SS-Totenkopfverbände, so benannt ab März 1936, waren aus den SS-Wachverbänden hervorgegangen, die im Herbst 1934 aus der Allgemeinen SS herausgelöst worden waren. Im Gegensatz zu den rein militärischen Verfügungstruppen hatten die Wachverbände die Aufgabe, die Bewachung der Konzentrationslager (KL) und die kurzfristige Ausbildung der im Mobilmachungsfall für die "Polizeiverstärkung" einzuberufenden Männern durchzuführen.

 

Die Angehörigen der SS unterstanden nach der Verordnung vom 17.10.1939 (RGBl. I, 2107) einer Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen, auf die die Vorschriften des MilStGB sinngemäss anzuwenden waren. Am 20.4.1936 wurde der Angeklagte zum Untersturmführer befördert. In Esterwegen bildete er bis zur Verlegung des dortigen KL im August 1936 Rekruten aus. Er kommandierte keine Einheit, die mit Bewachungsaufgaben befasst war. Das Schutzhaftlager hat er nicht betreten. Nach der Verlegung des KL Esterwegen in das im September 1936 neu errichtete KL Sachsenhausen bei Oranienburg, dessen KL 1935 geschlossen worden war, kam er nach Oranienburg zum dortigen Truppenlager. Dort war er ab 10.7.1937 Adjutant beim IV. Bataillon der 2.SS-Totenkopfstandarte "Brandenburg" (die früheren 5 Totenkopfsturmbanne waren im April 1937 zu 3 Totenkopfstandarten zusammengefasst worden). Mit der Bewachung des KL Sachsenhausen hatte er zunächst unmittelbar nichts zu tun. Am 12.9.1937 wurde er zum Obersturmführer ernannt. Am 1.3.1938 wurde der Angeklagte Kompaniechef ("Hundertschaftsführer") einer Bewachungseinheit des KL Sachsenhausen. Seine Kompanie hatte - im Wechsel mit anderen Kompanien - alle 12 Tage Postenketten und Besatzungen der Bewachungstürme zu stellen.

 

Vom 24.9.1938 bis zum 4.11.1938 nahm der Angeklagte als Oberleutnant und Zugführer in einer Schützenkompanie des Ersatzbataillons II/Inf.Reg. 80 in Neuwied an einer militärischen Übung teil. Anschliessend übernahm er wieder die SS-Kompanie, die er vor der militärischen Übung geführt hat. Das Schutzhaftlager selbst hat er nicht betreten. Am 9.11.1938 wurde er zum Hauptsturmführer befördert. Ab 1.11.1939 wurde er als Kompaniechef einer SS-Nachschub-Kompanie im Rahmen des Einsatzes der Totenkopfstandarten in Polen eingesetzt. Die Bewachung der KL wurde jetzt im wesentlichen durch Ersatzformationen aus der Allgemeinen SS unter Bildung neuer Totenkopfsturmbanne wahrgenommen. Daneben wurden auch neue Totenkopfstandarten als Stamm für SS-Divisionen gebildet. Nachdem in Dachau die Aufstellung der Totenkopfdivision aus den alten Totenkopfstandarten zuzüglich "Polizeiverstärkung" nach Beendigung des Krieges gegen Polen durch Eicke, der ab 14.11.1939 Kommandeur dieser Division war, erfolgt war, nahm der Angeklagte als Angehöriger dieser Division am Krieg gegen Frankreich teil und erhielt das EK II. Mit Wirkung vom 2.1.1941 wurde er zum SS-Inf.Ers.Bat. "Westland" versetzt, das in Klagenfurt aufgestellt und ausgebildet wurde.

 

Auf sein Betreiben wurde er mit Wirkung vom 3.1.1942 als Kompanieführer zum SS-Inf.Reg. 9 versetzt und kam an der Wolchow-Front zum Einsatz. Er erhielt das EK I und das Infanterie-Sturmabzeichen in Silber. Nachdem er durch die starke Kälte Anfang 1942 schwer an Ischias erkrankt war und deshalb sich schlechter bewegen konnte, erhielt er im Juni 1942 einen Durchschuss des rechten Oberschenkels. Der Fronteinsatz war wegen dieser Verwundung am 27.6.1942 beendet, und er kam zunächst in ein Lazarett bei Riga, sodann nach München und schliesslich Mitte Juli 1942 in das SS-Lazarett Berlin-Lichterfelde. Dort begegnete er während eines Spaziergangs im Garten dem SS-Brigadeführer Glücks. Beide kannten sich gut aus der Zeit, als der Angeklagte in Oranienburg gewesen war. Glücks war