Justiz und NS-Verbrechen Bd.XX

Verfahren Nr.569 - 589 (1964 - 1965)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.579a LG Aurich 26.06.1964 JuNSV Bd.XX S.281

 

Lfd.Nr.579a    LG Aurich    26.06.1964    JuNSV Bd.XX S.297

 

Aufgabe, die Judenfrage in Form der Auswanderung oder Evakuierung einer den Zeitverhältnissen entsprechend möglichst günstigen Lösung zuzuführen, beauftrage ich Sie hiermit, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa.

Sofern hierbei die Zuständigkeiten anderer Zentralinstanzen berührt werden, sind diese zu beteiligen.

Ich beauftragte Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmassnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen."

Über die bereits getroffenen und die noch zu ergreifenden Massnahmen gegen die Juden berichtete der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Obergruppenführer Heydrich, am 20.Januar 1942 in Berlin-Wannsee auf einer von ihm einberufenen Besprechung mit hohen Vertretern der Reichskanzlei, verschiedener Reichsministerien, der Parteikanzlei, dem Amt des Generalgouverneurs in Polen und mehrerer SS- und SD-Stellen. Er liess dabei keinen Zweifel, dass es das Ziel der nationalsozialistischen Politik sei, das Judentum in Europa restlos auszurotten. In Übereinstimmung hiermit wurde bei einer Zusammenkunft zwischen dem Reichsjustizminister Thierack und Himmler am 18.September 1942 u.a. die Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug - und zwar der Juden ausnahmslos - an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit vereinbart (IMT Band XXVI Seite 200 bis 203).

 

Der für die Durchführung der von Hitler befohlenen Ausrottung der Juden verantwortliche Reichsführer SS Himmler rühmte auf der SS-Gruppenführertagung in Posen am 4.November 1943 diesen abscheulichen Völkermord mit den folgenden Worten (IMT Band XXIX Seite 145 und 146 - Doc.1919 - PS -):

 

... 77

 

4. Die Tätigkeit der sogenannten Einsatzgruppen in Russland

 

... 78

 

Für die Ausrottung der Juden und Kommunisten in Litauen (mit Ausnahme des 25 km breiten Grenzstreifens) war das zur Einsatzgruppe A gehörende Einsatzkommando 3 zuständig.

Dieses Einsatzkommando tötete in Zusammenarbeit mit einheimischen Partisanen in der Zeit vom 4.Juli bis 30.November 1941 mindestens 133.346 Menschen. Der Führer des Einsatzkommandos 3, SS-Standartenführer Jäger, der zugleich Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Kauen war, hat in seinem schriftlichen Bericht vom 1.Dezember 1941 die Tätigkeit des Einsatzkommandos beschrieben und die einzelnen Mordtaten unter Angabe von Zeit, Ort und Zahl der Opfer aufgeführt. Dieser sogenannte Jäger-Bericht lautet:

 

"Gesamtaufstellung der im Bereich des EK 3 bis zum 1.Dez. 1941 durchgeführten Exekutionen

 

Übernahme der sicherheitspolizeilichen Aufgaben in Litauen durch das Einsatzkommando 3 am 2.Juli 1941

(Das Gebiet Wilna wurde am 9.Aug. 1941, das Gebiet Schaulen am 2.Okt. 1941 vom EK 3 übernommen. Wilna wurde bis zu diesem Zeitpunkt vom EK 9 und Schaulen vom EK 2 bearbeitet.)

 

Auf meine Anordnung und meinen Befehl durch die lit. Partisanen durchgeführte Exekutionen:

 

77 Text im Urteil Lfd.Nr.554, JuNSV Bd.XIX S.380 f.

78 Identisch mit dem Text im Urteil Lfd.Nr.554 unter V.4 (JuNSV Bd.XIX S.381 f.).