Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam
Lfd.Nr.579a LG Aurich 26.06.1964 JuNSV Bd.XX S.294
Sturmbann II/105 als SS-Untersturmführer z.b.V. an, ohne sich am Dienstbetrieb zu beteiligen.
Die 105. SS-Standarte hatte ihren Sitz in Memel und gehörte zusammen mit der 16. und der 18. SS-Standarte zum SS-Abschnitt Königsberg (Führer: SS-Sturmbannführer Sch. - Zeuge). Die SS-Abschnitte Königsberg und Allenstein bildeten den SS-Oberabschnitt Nordost mit dem Sitz in Königsberg. Führer des SS-Oberabschnitts und zugleich Höherer SS- und Polizeiführer war der SS-Obergruppenführer Prützmann, sein Stabsführer war der SS-Sturmbannführer Sch. Als Prützmann nach Beginn des Russlandfeldzuges zum Höheren SS- und Polizeiführer in Riga ernannt wurde, führte der Zeuge Sch. die Geschäfte fort, bis im Januar 1942 der SS-Oberführer Ehbrecht zum neuen Führer des SS-Oberabschnittes Nordost und zum Höheren SS- und Polizeiführer in Königsberg bestellt wurde.
b. Führer des im Kreis Heydekrug stationierten SS-Reitersturms 2/20 war der Angeklagte SS-Untersturmführer Dr. Scheu. Diesem Sturm gehörten u.a. der örtliche Geschäftsführer der Zeitung "Memeler Dampfboot", SS-Unterscharführer F. (Zeuge), welcher als Schriftführer des Sturmes eingesetzt war, und der im Kriege gefallene SS-Unterscharführer Kaulitzki an.
Der SS-Reitersturm 2/20 bildete gemeinsam mit drei weiteren SS-Reiterstürmen in Memel, Pogegen und Laugszargen die SS-Reiterstandarte 20, deren Stab ursprünglich in Tilsit-Übermemel lag, aber bei Kriegsbeginn nach Memel verlegt wurde. Führer der SS-Reiterstandarte 20 war der Angeklagte Struve. Der Reiterstandarte 20 (aber nicht dem Sturm 2/20) gehörte auch der Zeuge Kreisinspektor Bu. als SS-Untersturmführer z.b.V. an.
Die Reiterstandarten 1, 2, 3 und 20 (Standorte: Marienburg, Insterburg, Goldap und Memel) unterstanden nicht den SS-Abschnitten Königsberg und Allenstein, sondern unmittelbar dem Reiterinspekteur beim SS-Oberabschnitt Nordost. Reiterinspekteur war im Jahre 1941 der SS-Standartenführer Bösel; er wurde später von seinem Posten abgelöst und etwa 1942 durch den Angeklagten Struve ersetzt.
Nach Kriegsausbruch war ein geordneter Dienstbetrieb bei den SS-Einheiten nicht mehr möglich, weil die Mehrzahl der SS-Angehörigen zum Wehrdienst einberufen war. Daher hatte man bei den ostpreussischen SS-Standarten sogenannte "Führungsstäbe" eingerichtet, denen im wesentlichen die Betreuung der einberufenen SS-Männer, der Lazarette und der Hinterbliebenen gefallener SS-Angehöriger oblag. Der Führungsstab der SS-Reiterstandarte 20 in Memel bestand ausser dem Angeklagten Struve nur aus dem kranken SS-Oberscharführer Linde und einer weiblichen Schreibkraft. Der Angeklagte Struve hatte ausserdem noch die Führungsstäbe der 1., 2. und 3. SS-Reiterstandarte und der 105. SS-Standarte zu betreuen, deren kommissarische Führung ihm zur Tatzeit übertragen worden war.
9. Reichsnährstand
Die Kreisbauernschaft Heydekrug unterstand dem Stabsleiter Diplomlandwirt Brokoph. Sie war in drei Hauptabteilungen gegliedert (I: Der Mensch, II: Der Hof, III: Der Markt). Leiter der Hauptabteilung I war der Angeklagte Dr. Scheu.
V. Die Massnahmen der nationalsozialistischen Staatsführung zur Ausschaltung und Vernichtung des Judentums im Reichsgebiet und im litauischen Grenzraum
1. Die Entwicklung im Reichsgebiet bis zum Jahre 1943
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Nach der Dreizehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 1.7.1943 (RGBl. I S.372) waren strafbare Handlungen von Juden nicht mehr von den Gerichten, sondern durch die Polizei zu ahnden. Nach dem Tode eines Juden fiel sein Vermögen an das Reich.
75 Identisch mit dem Text im Urteil Lfd.Nr.554 unter V.1 (JuNSV Bd.XIX S.374-376).