Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.287

 

- des Anton Solonina, Nummer 448, der Vermerk "Seit 15.03.43 von SS-Sonderkommando Sobibor flüchtig",

- des Iwan Knysch, Nummer 1892, der Vermerk "flüchtig seit 11.6.44",

- des Nikolaj Gordejew, Nummer 2219, der Vermerk "Seit 25.10.43 flüchtig von SS-u.Pol.Fhr. Lemberg.",

- des Schamordin, Nummer 1961, der Vermerk "Seit 1.5.43 von Olbiencien flüchtig.",

- des Boris Safronow, Nummer 1998, der Vermerk "vom Kommando Treblinka seit 11.IV.44 flüchtig / Waffen hatte er bei sich".

 

In einer Zusammenschau dieser Dokumente ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die Einschätzung des Sachverständigen Dr. P., dass insgesamt etwa ein Fünftel der in Trawniki ausgebildeten Wachmänner letztlich vom Dienst geflohen sind, unzutreffend wäre. Trotz einiger Hinweise darauf, dass die Fluchten einzelner Wachmänner für diese tödlich endeten, ergaben sich keine Hinweise auf die regelmässige Ahndung von Fluchten mit der Tötung des Flüchtigen, soweit es sich nicht um eine Desertion (Flucht mit Waffe) gehandelt hat.

 

Vielmehr weisen einzelne Dokumente auf die Ahndung des unerlaubten Fernbleibens mit einem kürzeren Arrest und Strafexerzieren hin, so etwa auch der Strafbuchauszug in der Personalakte des Iwan Tscherkassow Nummer 774, wonach die Überschreitung des Zapfenstreichs mit drei Tagen Arrest geahndet wurde, und der Kompaniebefehl vom 25.Januar 1945 in der Personalakte des Wasili Pochwala, Nummer 1716, wonach auf das Verlassen des Postendienstes mit 14 Tagen Arrest reagiert wurde.

 

Die Flucht aus Lagern wird bestätigt durch Aussagen mehrerer Trawniki-Männer. Einige dieser Aussagen belegen auch die Motivation für Wachleute, entweder das Lager auf Dauer zu verlassen, oder zu bleiben und weiter für die Deutschen Dienst zu tun.

 

- Iwan Iwtschenko in der Aussage vom 18.September 1979: Ende Juli 1943 aus dem Vernichtungslager Sobibor zu den Partisanen geflohen;

 

- Nikolaj Schalajew in der Vernehmung vom 18.Dezember 1950: Er schilderte das unerlaubte Entfernen, um in der Stadt Wodka zu kaufen und Bordelle zu besuchen, die mit dem aus den jüdischen Häusern gestohlenen Sachen bezahlt wurden. Ihm sei es gelungen, während des Aufenthalts im Vernichtungslager Treblinka ungefähr 100000 Zloty und einige Uhren zur Seite zu schaffen, ebenso warme Kleidung aus dem Kleiderlager, um sie an Polen zu verkaufen. Er wusste von zwei desertierten Wachleuten zu berichten. Über einen Wachmann Nikolaj Schurawlew aus dem Vernichtungslager Treblinka erzählte er, dass dieser im August 1942 aus dem Lager geflohen sei, aber immer wieder in Zivilkleidung zum Lagerzaun gekommen wäre und von den Wachleuten Geld (darunter auch US-Dollars) erhalten habe.

 

- Iwan Tkatschuk in der Vernehmung vom 09.März 1961: Er sah neben den Deutschen auch die Wachmänner als schuldig an, weil sie widerspruchslos die Befehle der Deutschen zur Menschenvernichtung erfüllt hätten. Daher seien sie, die Wachmänner, meistens betrunken gewesen. Den Schnaps hätten sie bei den polnischen Einwohnern benachbarter Dörfer gekauft. Das Geld stammte aus dem Geld und den Wertgegenständen der Juden im Entkleidungsraum. Er habe wegrennen wollen, aber es sei schwer gewesen, Dokumente zu bekommen. Er sei im Herbst 1943 aus Treblinka geflüchtet, nachdem er von einer Polin mit falschen Papieren ausgestattet worden war, und habe zunächst in Lublin gelebt, habe dort mit dem Geld, das er den Juden gestohlen oder von jüdischen Häftlingen bekommen hatte, ein Geschäft aufgemacht und noch einige Jahre nach Kriegsende in Gdynja in Polen gelebt, bis man die falschen Papiere festgestellt habe.

 

- Nikolaj Kulak in der Vernehmung vom 23.Dezember 1948: Er habe sich entschlossen, wegen einer im Dorf Wolka lebenden Polin aus dem Vernichtungslager Treblinka zu fliehen.