Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.283

 

- Übergabeverhandlung vom 09.November 1943 an "SS-T. Wachbataillon Sachsenhausen", Oranienburg,

- 2 Übergabeverhandlungen vom 20.November 1943 an "SS-T. Wachbataillon Sachsenhausen", Oranienburg,

- Übergabeverhandlung vom 12.Februar 1944 an "Sonderkommando Sobibor".

 

Diese Verlegungslisten tragen regelmässig den Briefkopf "Der SS- und Polizeiführer im Distrikt Lublin Ausbildungslager Trawniki" und sind jeweils auch im Briefkopf datiert.

 

Unter der Überschrift "Übergabeverhandlung" befinden sich sodann der Adressat, also der Name der Empfangsdienststelle und anschliessend ein Einleitungssatz, der in etwa wie folgt lautet:

"Mit dem heutigen Tage werden folgende Männer des Ausbildungslagers Trawniki in die dortige Dienststelle abkommandiert:"

Sodann folgen maschinenschriftlich einzeilig oder eineinhalbzeilig beschrieben und durchnumeriert eine unterschiedliche Anzahl von Namen, aufgeführt jeweils in der Struktur "Nachname, Vorname" sowie rechts daneben die Erkennungsnummer und teilweise auch der Dienstgrad. Am Ende der Aufstellung folgen sodann - nach gelegentlichen organisatorischen Hinweisen - links der Begriff "übergeben:" und rechts der Begriff "übernommen:", wobei unter diesen Begriffen jeweils Unterschriftenzüge erkennbar sind.

 

Schon aufgrund der inhaltlichen und sprachlichen Gestaltung liegt auf der Hand, dass die "Übergabeverhandlungen" zugleich Versetzungsanordnungen und Informationsschreiben für die jeweiligen Dienststellen waren und jeweils eine verantwortliche Begleitperson und ein Repräsentant der empfangenden Dienststelle die vollständige Verlegung der Gruppe entsprechend der Anweisung zu quittieren hatten, um die ordnungsgemässe Registrierung der jeweiligen Einsatzorte in der Verwaltung von Trawniki sicherzustellen.

 

Dementsprechend drängt sich auch ohne die Untersuchung der jeweiligen Originale auf, dass die "Übergabeverhandlungen" jeweils mit Durchschlägen und somit mindestens zweifach ausgefertigt wurden, um die lückenlose Erfassung der Versetzungen sicherzustellen.

 

Dass die Lagerleitung in Trawniki auch tatsächlich Wert darauf gelegt hat, dass Versetzungen von Wachmännern nur mit Wissen und aufgrund der organisatorischen Massnahmen der Lagerleitung erfolgen sollen, zeigt ein Schreiben Stre.s vom 16.Dezember 1942. In diesem Schreiben nimmt Stre. die ohne sein Wissen erfolgte Verlegung von vier Wachmännern im Arbeitslager Luta zum Anlass, an den Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD für den Distrikt Lublin folgendes klarzustellen:

"Es ist unzulässig, dass eine Dienststelle, zu der Wachmänner vom Ausbildungslager Trawniki abgeordnet sind, diese ohne Wissen und Zustimmung des Ausbildungslagers Trawniki weitergibt."

 

Vor diesem Hintergrund ist zwar ersichtlich, dass es punktuell zu solchen Weitergaben von Wachmännern gekommen ist, Stre. dies aber selbst in kleinem Rahmen nicht duldete und somit kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass in grösserem Umfang oder regelmässig direkte Versetzungen von einem Einsatzort zu einem anderen ohne Information des Ausbildungslagers Trawniki stattgefunden haben.

 

g) Urlaub, Ausgang

 

Die Schilderung des Sachverständigen Dr. P. darüber, dass die Wachmannschaften von den deutschen Machthabern insgesamt als unzuverlässig eingestuft wurden, findet ebenfalls Niederschlag in diversen verlesenen Dokumenten.