Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.282

 

Unabhängig von der sprachlichen Differenzierung zeigt gerade der zuletzt zitierte Befehl Globocniks, dass die Wachmannschaften aus Trawniki nicht per se als Angehörige der Waffen-SS anzusehen waren, sondern vielmehr unter bestimmten Aspekten eine Gleichstellung speziell in wirtschaftlicher und beförderungsrechtlicher Sicht ausdrücklich auszusprechen war.

 

Die vorgenannten Dokumente bestätigen somit die Einschätzung des Sachverständigen Dr. P. zur Differenzierung zwischen dem Soldatenstatus bei Personen im unmittelbaren Kriegseinsatz einerseits und den strukturell der Polizei zuzuordnenden Wachmannschaften andererseits.

 

Hieran ändern auch vereinzelte Dokumente, die eine Zuordnung der Wachmannschaften aus Trawniki zur Waffen-SS nahelegen, nichts. So existiert in der Personalakte des Wachmannes Wasili Pochwala mit der laufenden Dienstnummer 1716 eine - formularmässig nicht speziell auf Trawniki zugeschnittene - Karteikarte, in deren Vordruck der Eintritt dieses Wachmannes in die Waffen-SS mit 13.Juni 1942 eingetragen ist. Hierbei handelt es sich jedoch ersichtlich um eine nachträgliche Erfassung, da das Formular selbst nach seinem Aufdruck erst im März 1943 erstellt worden war. Den weiteren Daten auf der Karte ist zu entnehmen, dass der Wachmann Pochwala von Juni 1942 bis März 1943 im Ausbildungslager Trawniki tätig und anschliessend an eine Einheit der SS-Totenkopfverbände abgeordnet gewesen war. Es liegt nahe, dass somit der Dienst in Trawniki vor einer anderweitigen Verwendung, möglicherweise auch ausserhalb des regulären Einsatzbetriebes, der Vollständigkeit halber erfasst wurde, zumal aufgrund der am 10.Mai 1943 befohlenen wirtschaftlichen Gleichstellung eine vollständige Erfassung der Dienstzeiten geboten war. Entsprechende Karteieinträge finden sich in den Unterlagen für die Wachleute Tkatschuk, Prodaniuk und Witenko.

 

Aus weiteren vereinzelten Dokumenten unter dem Briefkopf "Waffen-SS" ergibt sich ebenso wenig eine generelle Zuordnung der Wachmannschaften zu soldatischen Verbänden wie aus der Verwendung vorhandener Dienststempel mit dem Text "Waffen-SS" in den Dienstausweisen.

 

f) Übergabeverhandlungen

 

Dass der Einsatz der Wachmannschaften von der Lagerverwaltung Trawniki aus organisiert wurde, ergibt sich aus diversen Versetzungsanordnungen, bezeichnet als "Übergabeverhandlung", von denen beispielhaft 18 Exemplare verlesen und Kopien hiervon - in zwei Fällen die Original-Durchschriften - in Augenschein genommen wurden.

 

- Übergabeverhandlung vom 15.Februar 1943 an SSPF Lublin, Kommando des Kriegsgefangenenlagers Lublin,

- Übergabeverhandlung vom 18.März 1943 an SSPF Krakau,

- Übergabeverhandlung vom 22.März 1943 an SS-Arbeitslager in Treblinka,

- Übergabeverhandlung vom 26.März 1943 an "Sonderkommando Sobibor",

- Übergabeverhandlung vom 27.März 1943 an "SS-Arbeitslager in Belzec",

- Übergabeverhandlung vom 29.März 1943 an "Konzentrationslager Auschwitz",

- Übergabeverhandlung vom 11.April 1943 an "Sonderkommando Sobibor",

- Übergabeverhandlung vom 15.Mai 1943 an "Sonderkommando Sobibor",

- Übergabeverhandlung vom 18.Juni 1943 an "SS-Standortkommandantur Lublin der Waffen-SS",

- Übergabeverhandlung vom 02.August 1943 an "Sonderkommando Sobibor",

- Übergabeverhandlung vom 09.August 1943 an "SSPF Krakau",

- Übergabeverhandlung vom 14.August 1943 an "Arbeitslager Bialystok in Bialystok",

- Übergabeverhandlung vom 1.Oktober 1943 an die Lagerführung des Konzentrationslagers Flossenbürg,

- Übergabeverhandlung vom 16.September 1943 an "Sonderkommando Sobibor",