Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.279

 

(Nr.1926) 122, hat die Kammer 40 weitere Dienstausweise in Kopie, teilweise auch als Fotografie in Augenschein genommen und ihre Inhalte verlesen.

 

Die Dokumente sind - wie anhand der Originaldienstausweise zu erkennen - aus einem Papierbogen in der Grösse von etwa 20 x 14 cm hergestellt und dergestalt formularmässig vorgedruckt, dass der Ausweis einmal zu einem vierseitigen Dokument in der Grösse 10 cm x 14 cm zu falten war.

 

Auf der ersten Seite befindet sich der Aufdruck "Der Beauftragte des Reichsführers-SS für die Errichtung der SS- und Polizeistützpunkte im neuen Ostraum.", meist ergänzt durch den Stempelaufdruck "Dienstsitz Lublin Ausbildungslager Trawniki". Ferner ist der Begriff "Dienstausweisnummer" aufgedruckt, wobei die laufende Nummer jeweils hand- oder maschinenschriftlich eingetragen ist. Darunter ist die Eintragung des Namens des jeweiligen Wachmannes in der vorgedruckten Passage "Der [Name des Inhabers] ist in den Wachmannschaften des RF-SS für die Errichtung der SS- und Polizeistützpunkte im neuen Ostraum als Wachmann tätig." vorgesehen. Darunter befindet sich Raum für ein Dienstsiegel, das bei den in Augenschein genommenen Ausweisen jeweils auch aufgebracht ist. Rechts daneben ist Platz für die Unterschrift des Lagerleiters von Trawniki.

 

Auf der zweiten Seite ist links oben Raum für ein Lichtbild, das jeweils auch dort angebracht ist; lediglich bei dem auf Mykola Bondarenko ausgestellten Dienstausweis Nummer 1926, der im Original vorlag, fehlt das Lichtbild, wenngleich sich Kleberückstände zeigen, die ebenso darauf hindeuten, dass ein früher angebrachtes Lichtbild abgefallen ist, wie der Stempelabdruck, der im Bereich des vorgesehenen Lichtbildes unterbrochen ist. Ferner sind auch in den Ausweisformularen auf der zweiten Seite Rubriken vorgedruckt für eine Personenbeschreibung (Grösse, Gesichtsform, Haarfarbe, Augenfarbe, Besondere Merkmale), die Personalien (Familienname, Vor- und Vatersname, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) sowie fünf Zeilen, jeweils mit dem Vordruck "Abkommandiert am _____ zu _____", in denen Versetzungen mit Datum und neuer Einsatzstelle eingetragen sind.

 

Auf der dritten Seite sind unter der Überschrift "Empfangene Ausrüstungsgegenstände" tabellenartig Kleidungsstücke (Mütze, Mantel, Bluse, Hose, Stiefel, Schnürschuhe, Socken, Fusslappen, Handschuhe, Unterhemd, Unterhosen, Wollwesten), Verpflegungsausrüstung (Essgeschirr, Brotbeutel, Trinkbecher, Feldflasche) sowie weitere Ausrüstungsgegenstände (Wolldecken, Koppel, Seitengewehrtasche) und Waffen (Gewehr Nr., Seitengewehr Nr.) vorgedruckt, wobei die Anzahl der jeweils ausgegebenen Gegenstände in den Ausweisen notiert wurde. Unter dieser Auflistung sind ferner zwei Unterschriftenfelder vorgegeben unter den Rubriken "ausgegeben" und "richtig empfangen", die jeweils mit einem Namenszug mit SS-Dienstgrad und einer Unterschrift, die zwanglos dem jeweiligen Ausweisinhaber zugeordnet werden kann, versehen sind.

 

Auf der vierten Seite ist dem Dokument jeweils die Passage "Raum für Anmerkungen der Dienststelle:" aufgedruckt, wobei sich darunter meist ein Stempelabdruck mit dem Text "Wird der Inhaber dieses Ausweises ausserhalb des angegebenen Standortes angetroffen ist er festzunehmen und der Dienststelle zu melden." angebracht ist.

 

Die Dienstausweise selbst sind jeweils nicht mit einem Ausgabedatum versehen und auch nicht in allen Fällen vollständig ausgefüllt, wobei der Gesamteindruck der zahlreichen Dienstausweise auf ein einheitliches Formularsystem und eine im Wesentlichen gleichlaufende Ausgabepraxis hindeuten. Hinweise darauf, dass andersartige Identifikationsdokumente

 

122 Zur Feststellung der Echtheit siehe unten Punkt C VIII 1 d Seite 321 f.