Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

> zum Inhaltsverzeichnis

Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.278

 

- Iwan Kondratenko, Personalnummer 1909 ("in Trawniki seit: 13.Juni 1942"; Datum der eidesstattlichen Erklärung: 23.Juni 1942, Datum der ersten Abkommandierung: 18.August 1942),

- Nikolai Bondarenko, Personalnummer 1926 ("in Trawniki seit 23.6.42"; Datum der eidesstattlichen Erklärung: 23.Juni 1942, Datum der ersten Abkommandierung: 20.Juli 1942),

- Schamordin, Personalnummer 1961 ("in Trawniki seit: 13.6.1942"),

- Iwan Costinow, Personalnummer 1989 ("Bemerkungen: 21.5.42", "in Trawniki seit 26.6.42").

- Marko Petro, Personalnummer 3757 ("in Trawniki seit 15.VI.43"),

- Wasyl Hryb, Personalnummer 3759 ("in Trawniki seit 17.6.43").

 

In die Reihe dieser Personalbögen fügen sich auch jene beiden ein, die ausgestellt wurden für

- Wolodymyr Jartysch, datiert 01.07.1943, mit der Personalnummer 4234, und

- Wladislav Jatysch, datiert 01.07.1943, mit der Personalnummer 4236.

 

Den zugehörigen Personalunterlagen ist zu entnehmen, dass es bei der Erfassung dieser beiden Wachmänner - offensichtlich wegen der Namensähnlichkeit und der Erfassung am selben Tag - zu einer Verwechslung gekommen ist, die durch polizeiliche Mitteilung vom 19.Oktober 1943 an das Ausbildungslager Trawniki aktenkundig gemacht wurde. Hinweise für sonstige Verwechslungen ergaben sich bei den übrigen Unterlagen nicht.

 

Auf den Personalbögen ist links oben jeweils ein Lichtbild, offensichtlich der erfassten Person angebracht, wobei auf der Fotografie in Grösse eines Passbildes jeweils im Bereich der Brust ebenfalls die dem Personalbogen entsprechende Personalnummer abfotografiert und damit auf dem Foto zu sehen ist. Unter dem Bild ist ein Feld für einen Fingerabdruck des rechten Daumens vorgesehen, wobei auf den Personalbögen jeweils auch ein Fingerabdruck zu erkennen ist. Auf der selben Seite sind ferner auszufüllende Rubriken betreffend die Personalien (Name, Vorname, Vatersname, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatanschrift, Nationalität, Staatsangehörigkeit, Beruf, Stand, Kinderzahl und Mädchenname der Ehefrau und der Mutter), die militärische Vorgeschichte (Militärdienst, Waffengattung, letzter Dienstgrad, Dienstzeit), die körperlichen Merkmale (Grösse, Gesichtsform, Haarfarbe, Augenfarbe, besondere Merkmale) sowie die Sprachkenntnisse und besonderen Fähigkeiten vorgesehen. Ausserdem finden sich ebenfalls auf derselben Seite noch vorgedruckte Zeilen für Belege zu den zuvor erfassten Angaben und die Unterschrift der die Daten aufnehmenden Person mit Dienstgrad. Auf den Folgeseiten befinden sich jeweils die von dem erfassten Wachmann zu unterzeichnenden zweisprachig vorgedruckten Erklärungen mit den schon vom Sachverständigen dargestellten und in den Feststellungen wiedergegebenen Inhalten und den Zeilen für Eintragungen 121.

 

Bei verschiedenen Personalbögen liessen sich in diesem Zusammenhang auch die vom Sachverständigen Dr. P. erörterten leichten sprachlichen Abweichungen bei der Formulierung dieser Verpflichtungserklärungen, die allerdings keine inhaltliche Relevanz erkennen liessen, nachvollziehen.

 

bb) Die Erkenntnisse über die Registrierung der Wachmänner in Trawniki konnten parallel zu den Personalbögen auch anhand diverser Dienstausweise verifiziert werden.

 

Neben vier Originaldokumenten, ausgestellt auf den Angeklagten und drei weitere Wachmänner Wolembachow Iwan (Nr.1211), Juchnowski Iwan (Nr.847) und Bondarenko Mykola

 

121 Siehe oben B III 3 a Seite 236 f. und C III 1 c Seite 266 f.