Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.270

 

mag in Einzelfällen der Fall gewesen sein, habe jedoch nicht in einem Umfang stattgefunden, der auf eine institutionalisierte Massnahme schliessen lasse.

 

2. Weitere Beweismittel

 

Die Darstellungen des Sachverständigen Dr. P. zum Ausbildungslager Trawniki und den zugehörigen Aspekten konnten anhand von weiteren Beweismitteln nachvollzogen und verifiziert werden.

 

a) Zeugenaussagen zur Organisationsstruktur

 

Es liegen bestätigende Zeugenaussagen zur Organisationsstruktur des Lagers Trawniki und weiterer Details vor.

 

aa) Am 18., 19., 20. und 21.Mai 1987 machte der Zeuge Helmut Leonhardt im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens des Staates Israel im dortigen Verfahren gegen den Angeklagten vor dem Amtsgericht Köln als ehemaliger Mitarbeiter des Ausbildungslagers Trawniki umfangreiche Angaben zu dessen Einrichtung, Personal und Struktur.

 

Hiernach gab der Zeuge seinerzeit an, etwa im Juni 1942 als einer von rund 25 Beamten der Schutzpolizei zum SS- und Polizeiführer in Lublin abkommandiert worden und daraufhin nach Trawniki gekommen zu sein. Dort habe er bis im Juli 1944 dem Lagerpersonal angehört.

 

Es habe in Trawniki vor allem russische Kriegsgefangene gegeben, die aus Kriegsgefangenenlagern unter Versprechungen geholt worden seien, um sie für deutsche Polizeizwecke arbeiten zu lassen. Neben russischen Kriegsgefangenen hätten sich dort auch Ukrainer und Volksdeutsche, Litauer und Tartaren befunden. Während im Lager nur etwa 60 bis 70 Deutsche, je zur Hälfte Polizeibeamte und Angehörige der Waffen-SS gearbeitet hätten, habe die Stärke der ausländischen Wachmannschaften rund 4000 bis 5000 Mann gehabt, von denen etwa 1000 bis 1500 jeweils im Lager Trawniki anwesend gewesen seien. Dies sei ein reines Ausbildungslager gewesen.

 

Die fremdländischen Wachmänner hätten im Lager Ausweise erhalten, die vom Lagerleiter SS-Hauptsturmführer Stre. unterzeichnet gewesen seien. Er, der Zeuge selbst, habe einen solchen Ausweis nicht erhalten, da er sein Polizeisoldbuch und seinen offiziellen Polizeiausweis gehabt habe.

 

Er sei mit der Führung der Lagerkartei, also dem Verzeichnis der ausländischen Wachmannschaften betraut gewesen. Es habe für jeden Wachmann eine Karteikarte gegeben, auf der alle Einzelheiten aufgeführt worden seien, darunter Versetzungen mit Datum und Zielort. Ferner hätten die Wachmänner auch Urlaub beantragen können, woraufhin er, der Zeuge, Urlaubsfahrkarten ausgefüllt habe, die dem Lagerleiter Stre. zur Unterschrift vorgelegt worden seien.

 

Zweck des Dienstausweises sei gewesen, dass jeder ausländische Wachmann sich ausserhalb des Lagers, dem er zugewiesen gewesen sei, ausweisen habe können. Dementsprechend sei normalerweise auf Seite 2 eingetragen gewesen, wohin der Träger des Ausweises abkommandiert gewesen sei. Ferner seien die Dienstausweise mit Fotos der Wachmänner versehen gewesen, die im Ausbildungslager angefertigt worden seien, und auf dem auch die Dienstnummer des Wachmanns zu sehen gewesen sei. Im Lauf seiner Tätigkeit seien ihm auch die Existenz und der Zweck der drei Vernichtungslager in Belzec, Sobibor und Treblinka bekannt geworden; es seien Wachmänner auch dorthin versetzt worden.