Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.264

 

hierzu seien dem RSHA die ebenfalls mit weltanschaulich-politischen Aufgabenfeldern betrauten "Befehlshaber der Sicherungspolizei" 113 (BdS) und diesen wiederum "Kommandeure der Sicherheitspolizei" (KdS) nachgeordnet gewesen.

 

Diese Strukturen seien auch im Generalgouvernement aufgebaut worden:

 

Als Stellvertreter Himmlers habe der HSSPF im Generalgouvernement Krüger fungiert, dem auch die übergeordnete Organisation der Judenverfolgung im Generalgouvernement oblegen habe. Der primär mit der zivilen Verwaltung betraute Generalgouverneur Frank mit Sitz in Krakau, dem unter anderem auch Einheiten der Ordnungspolizei unterstanden hätten, habe bei den Verfolgungsmassnahmen lediglich eine untergeordnete Unterstützungsrolle gehabt. Hingegen sei Krüger befugt gewesen, für die jeweils anstehenden Verfolgungsmassnahmen alle Zweige der SS und der Polizei, darunter auch die Einheiten der Sicherheitspolizei, der "Gestapo", und der Ordnungspolizei heranzuziehen. Entsprechend der Struktur der Sicherheitspolizei habe es bei der Ordnungspolizei den "Befehlshaber der Ordnungspolizei" (BdO) und den "Kommandeur der Ordnungspolizei" (KdO) gegeben.

 

Auch in der Organisationsstruktur der "Aktion Reinhardt", also der systematischen Vernichtung der Juden in den Vernichtungslagern, zeigten sich die Verflechtungen zwischen den zentralen Institutionen im Reich und den ausführenden Organen im Generalgouvernement.

 

Der Sachverständige Dr. P. legte dar, dass der SSPF Globocnik seit Juli 1941 als Sonderbeauftragter Himmlers agiert und in dieser Funktion die "Aktion Reinhardt" organisatorisch umgesetzt habe, wobei ihm hierzu ein Stab aus mehreren sogenannten Judenreferenten zur Verfügung gestanden habe, darunter der spätere Stabsführer Hermann Höfle. Sie hätten die massgeblichen Koordinierungsarbeiten geleistet und vielfach auch bei Ghettoräumungen persönlich Anweisungen erteilt. Etwa ab August 1942 sei ferner für die als "Sonderkommandos" bezeichneten Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka in Lublin ein eigenes Büro eingerichtet worden, in dem Christian Wirth als "Inspekteur der Sonderkommandos Einsatz Reinhard" fungiert habe und als dominierende Figur in den Vernichtungslagern aufgetreten sei. Er habe in den Lagern die Bauten, den inneren Lagerbetrieb und die Personalführung der SS- und Polizeikräfte koordiniert und auch direkt vor Ort in die Massenvernichtung organisatorisch eingegriffen. In seiner Funktion als "Inspekteur der Sonderkommandos Einsatz Reinhard" habe Christian Wirth direkt der Dienstaufsicht der "Kanzlei des Führers", einer direkt Adolf Hitler nachgeordneten zentralen Koordinierungsstelle unterstanden, die auch die Personalausstattung für die Massnahmen der "Aktion Reinhardt" gestellt habe.

 

Auch in diesem Zusammenhang zeige sich die hybride Struktur des nationalsozialistischen Regimes als Partei- und Staatsorganisation, bei der die ideologischen Parteiorganisationen den Staatsapparat faktisch übernommen haben und mit diesem zu einer Einheit verschmolzen seien.

 

Der Sachverständige Dr. P. erläuterte hierzu weiter, dass nach Kriegsbeginn das im Ausland tätige Personal jeweils formal einer SS-Einheit zugeordnet werden habe müssen. Dementsprechend sei es auch zur Ernennung von zivilen oder militärischen Behördenangehörigen in SS-Dienstränge gekommen, die zuvor nicht oder in untergeordneter Position im Parteiapparat eingegliedert gewesen seien. Insgesamt sei auch im Generalgouvernement die SS mit ihren eigenen Strukturen und ihren faktischen Zugriffsmöglichkeiten der dominierende und von den ideologischen Köpfen Hitler und Himmler abgeleitete Apparat gewesen, auch wenn der HSSPF dort formal dem hauptsächlich für die Zivilverwaltung zuständigen Generalgouverneur

 

113Richtig: Sicherheitspolizei.