Justiz und NS-Verbrechen Bd.XLIX

Verfahren Nr.920 - 924 (2002 - 2012), 880 (Erratum), 950 - 959 (1945 - 1960; Nachtragsverfahren)

Prof. Dr. C.F. Rüter, Dr. D.W. de Mildt
© Stichting voor wetenschappelijk onderzoek van nationaal-socialistische misdrijven, Amsterdam

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Lfd.Nr.924 LG München II 12.05.2011 JuNSV Bd.XLIX S.227

 

Lfd.Nr.924    LG München II    12.05.2011    JuNSV Bd.XLIX S.261

 

Die Aufteilung Polens, die Einrichtung des Generalgouvernements, dessen Aufteilung und verwaltungsmässige Gliederung ergibt sich aus in Gesetzesblättern veröffentlichten Anordnungen 110.

 

Das zunächst diffuse Ziel der "Endlösung der europäischen Judenfrage" ergibt sich auch aus dem Schreiben des SS-Oberführers Viktor Brack vom 23.Juni 1942 an Himmler über die Notwendigkeit der Nutzung der Arbeitskraft der Juden und Möglichkeiten einer Röntgenkastration.

 

In einer Notiz vom 21.August 1942 fasste der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Luther, auch Teilnehmer der "Wannsee-Konferenz", die Grundzüge der nationalsozialistischen Judenpolitik zusammen. Auszugsweise lautet der Text wie folgt:

 

"Der Grundsatz der deutschen Judenpolitik nach der Machtübernahme bestand darin, die jüdische Auswanderung mit allen Mitteln zu fördern. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 1939 durch Generalfeldmarschall Göring in seiner Eigenschaft als Beauftragter für den Vierjahresplan eine Reichszentrale für jüdische Auswanderung geschaffen und die Leitung Gruppenführer Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei übertragen. Das Auswärtige Amt ist im Ausschuss der Reichszentrale vertreten; [...] Der jetzige Krieg gibt Deutschland die Möglichkeit und auch die Pflicht, die Judenfrage in Europa zu lösen. [...] Die zuständige Dienststelle des Reichssicherheitshauptamtes arbeitete darauf einen bis ins Einzelne gehenden Plan für die Evakuierung der Juden nach Madagaskar und ihrer Ansiedlung dort aus, der vom Reichsführer-SS gebilligt wurde. [...] Der Madagaskar-Plan ist durch die politische Entwicklung überholt. Dass der Führer beabsichtige, sämtliche Juden aus Europa zu evakuieren, teilte mir bereits im August 1940 Botschafter Abetz [...] mit. Es bleibt mithin [...] die grundsätzliche Weisung [...] bestehen, die Evakuierung der Juden im engsten Einvernehmen mit den Dienststellen des Reichsführers-SS zu betreiben.

 

Die Verwaltung der besetzten Gebiete brachte das Problem der Behandlung der in diesen Gebieten lebenden Juden mit sich. [...] Durch Brief vom 24. [...] 1940 [...] teilte Gruppenführer Heydrich dem Herrn RAM [Reichsaussenminister] mit, das Gesamtproblem der rund 3,74 Millionen Juden in den unter deutscher Befehlsgewalt stehenden Gebieten könne nicht mehr durch Auswanderung gelöst werden; eine territoriale Endlösung wäre nötig. Aus dieser Erkenntnis heraus beauftragte Reichsmarschall Göring am 31.Juli 1941 Gruppenführer Heydrich, unter Beteiligung der in Frage kommenden deutschen Zentralinstanzen, alle erforderlichen Vorbereitungen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa zu treffen. [...] In der Sitzung ["Wannsee-Konferenz" vom 20.Januar 1942] erklärte Gruppenführer Heydrich, dass der Auftrag Reichsmarschalls Göring an ihn auf Weisung des Führers erfolgt sei und dass der Führer anstelle der Auswanderung nunmehr die Evakuierung der Juden nach dem Osten als Lösung genehmigt habe. [...] In der Sitzung am 20.Januar 1942 habe ich gefordert, dass alle das Ausland betreffenden

 

110 Deutsch-sowjetischer Vertrag: RGBl. 1939 II S.3; Eingliederungen ins Reich: Führererlasse vom 08.10, 20.10., 02.11.1939 - RGBl. I S.2042, 2057, 2135 und vom 29.01.1940 - RGBl. I S.215; Aufgliederung des Generalgouvernements: Führererlasse vom 12.10.1939 - RGBl. I S.2077; Führererlasse vom 17. und 22.07.1941; §3 Abs.1 Erste Verordnung über den Aufbau der Verwaltung der besetzten polnischen Ostgebiete vom 26.10.1939 (Verordnungsblatt des Generalgouverneurs für die besetzten polnischen Gebiete vom 26.10.1939 S.3); Verordnung des Generalgouverneurs über den Aufbau der Rechtspflege im Generalgouvernement vom 26.10.1939 (Verordnungsblatt a.a.O. S.4).